Muss man sich selber bei einer Arbeitslosenkasse anmelden nach RAV?

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  • Meine Mutter wurde auf Ende August gekündigt. Im Juli hatte sie sich beim RAV angemeldet und fing schon an mit der Stellesuche. Da sie nicht so gut Deutsch kann, hatte ich sie begleitet als Übersetzerin. Beim Beratungsgespräch wurde uns gesagt, dass ein Brief mit allen nötigen Formularen uns zugeschickt wird, unter anderem auch für die Arbeitslosenkasse.


    Jedoch traf dieser nie bei uns ein. Somit habe ich unsere zuständige Beraterin geschrieben, sie antwortete jedoch nur kurz und ohne Anrede, "Ich werde es zuschicken. Sie können die Dokumente über den Link im Mail herunterladen".


    Irgendwie werden wir abschätzig behandelt, wir fühlen uns nicht respektiert und uns wird nicht kompetent geholfen... Nun sind uns mehr Unklarheiten aufgetaucht. Im ersten Email hatte sie uns eine Adresse einer Arbeitslosenkasse zugewiesen - aber gemäss Anleitungen könnten wir sie eigentlich frei wählen? Müssen wir uns selber um die Anmeldung bei einer Arbeitslosenkasse kümmern oder wird diese durch RAV weitergeleitet?


    Ich wäre sehr froh, wenn ihr mich darüber aufklären könntet. Vielen Dank.

  • @olaf17


    Ihre Mutter muss sich selbst um die Anmeldung bei einer Arbeitslosenkasse kümmern. Das RAV meldet Ihre Mutter nicht automatisch bei einer Arbeitslosenkasse an. Ihre Mutter kann eine Arbeitslosenkasse frei wählen. Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen, welche von Gewerkschaften gegründet wurden. Ich würde eine Arbeitslosenkasse einer Gewerkschaft wählen.


    Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit den Vorschriften vertraut machen, welche für die Arbeitslosenversicherung gelten und diese Ihrer Mutter erklären. Ich empfehle sich zumindest Teile des Kreisschreibens AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung) durchzulesen. Insbesondere die Randziffern B313 bis B324b, die Randziffern D33 bis D33b, die Randziffer D72 und die darauf folgenden Randziffern über Strafen (Einstelltage) sind in der Praxis sehr wichtig. Das Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE ist eine Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und an die Arbeitslosenkassen und die darin enthaltenen Vorschriften sind für die RAV und Arbeitslosenkassen verbindlich. Hat Ihre Mutter bereits Nachweise für die Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist eingereicht? Ihre Mutter ist verpflichtet sich bereits während des Monats, in dem diese die Kündigung erhalten hat und danach während der Kündigungsfrist um Arbeit zu bemühen und muss danach das Formular mit den Arbeitsbemühungen innerhalb der auf dem Formular angegebenen Frist jeden Monat beim RAV einreichen. Bei einem verspäteten Einreichen des Formulars mit den Arbeitsbemühungen wird Ihre Mutter mit Einstelltagen bestraft.


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):



    https://www.arbeit.swiss/dam/s…d.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf

  • Ich bedanke mich herzlich für Ihre ausführliche Antwort. Das hat mir sehr geholfen.