Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Danke schon einmal im Voraus.
Im Mai 2019 wurde ich fristlos gekündigt (eigentlich 6 Monate Kündigungsfrist). Die Arbeitslosenkasse stellte mich daraufhin für 44 Tage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ein. Ich erhob Einsprache dagegen und leitete gleichzeitig ein Schlichtungsverfahren gegen meinen Arbeitgeber ein. Die Arbeitslosenkasse sistierte die Einsprache bis zum Abschluss des Verfahrens. Im August 2019 habe ich mich von der Arbeitslosenkasse abgemeldet. Aufgrund von Geldmangel und auf Anraten meines Anwaltes habe ich im November 2019 einem Vergleich von 20.000 CHF zugestimmt. Diese Zahlung wurde als Genugtuungsleistung bezeichnet.Ich habe den Vergleich im November 2019 an die Arbeitslosenkasse gesandt, allerdings bis August 2020, als ich mehrfach nachfragte, keine Reaktion erhalten. Anfang September 2020 habe ich nun den Entscheid der Einspracheinstanz erhalten, in dem meine Einsprache gutgeheissen wurde, da die fristlose Kündigung durch die Genugtuungsleistung ungerechtfertigt erscheint. Heute erhielt ich allerdings eine Verfügung, dass ich nun für 44 Tage eingestellt werde, da ich auf Lohn-oder Entschädigungsansprüche verzichtet hätte und die Tage rückwirkend mit den bereits eingestellten Tagen verrechnet werden.
Das Verfahren hatte einen Streitwert von über 30.000 CHF und wäre somit nicht kostenlos gewesen. Ich konnte mir, auch durch die bereits verrechneten Einstelltage, die einen Lohnausfall von +- 2 Monaten ergaben, weder den Vorschuss leisten, noch das Risiko, auch nur einen Teil der Gerichtskosten und der Anwaltskosten tragen zu müssen, leisten.
Meine Fragen:
1) Kann nachträglich einfach so die Begründung für Einstelltage gewechselt werden?
2) Sind 44 Tage und somit schweres Verschulden angemessen? Wie kommt man beides Mal auf ausgerechnet 44 oder geht es einfach darum, mir nichts nachzahlen zu müssen?
3) Es wurde fast 9 Monate nicht reagiert. Gibt es eine Frist ab Kenntnisnahme des Umstandes, der zur Einstellung führt, die bis zur Verfügung der Einstellung eingehalten werden muss oder ist es legitim, dass man 9 Monate wartet und dann eine Einstellung beginnend fast 1,5 Jahre in der Vergangenheit verfügt?