Es geht um Folgende Fragen zum Antrag für Drittauszahlung EL ans Sozialamt der Rückwirkenden EL
Erst mal, ich beziehe ab Oktober AHV und bin, weil ausgesteuert vom Sozialamt unterstütz. Ab Oktober erhalte ich noch einen Teilbetrag als Bevorschussung der EL zur AHV, plus Krankenkasse.
Vom Sozialamt erhielt ich das bereits vom Amt ausgefüllte Formular 218.182, Antrag für Drittauszahlung von AHV/IVEL zur Unterzeichnung, das bei mir einige Fragen aufwirft.
Beim druchlesen zu Hause sah ich, das man mit der Unterschrift vom Merkblatt Kenntnis genommen haben muss.
Das Merkblatt wurde mir aber nicht mitgegeben, sodass ich es selber gegoogelt habe.
Auf dem Merkblatt steht, dass für Antrag von Drittauszahlungen von Bevorschussung das Formular 218.183 verwendet werden sollte, und nicht das vom Sozialamt vorbereitete Formular 182.
Auch ist auf dem schon ausgefüllten Formular zwar schon der Vermerk Abtretung Rückwirkender EL verzeichnet, doch auch zweimal die Bezeichnung, Subsidiarität: Verrechnung mit Sozialgeldern.
Meine Fragen sind nun:
Was bedeutet die Bezeichnung Subsidiarität Verrechnung Sozialgelder
Warum wurde nicht die Bezeichnung Verrechnung von Rückwirkender EL gebraucht
Trete ich mit meiner Unterschrift somit allgemein EL Leistungen ab
oder kann ich es problemlos unterschreiben.
Kann ich das Formular selber ausfüllen, und den Vermerk mit Drittauszahlung Rückwirkender EL ab
1.10.2020 bis zur EL Verfügung, korrigieren.
Oder kann ich das im Merkblatt erwähnte Formular 218.183 verwenden, das eigentlich ja für Drittauszahlung von Bevorschussung gültig ist.
Vielen Dank