Gibt es rechtlich eine Obergrenze für eine Rechnung für eine Reparatur?

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  • Unser IKEA Geschirrspüler tropfte hinten, und bei Electrolux hiess es am Telefon, die Reparatur sei noch in Garantie. Ich habe extra gefragt, weil wir sonst einen neuen gekauft hätten (bzw. selber repariert hätten - er war schon fast am Ende der Garantiezeit). Der Techniker kam und hatte erst mal das Ersatzteil (Schlauch) nicht dabei und musste zweimal kommen. Er erwähnte nie, dass es vielleicht doch nicht unter Garantie fallen könnte, gab uns weder einen Kostenvoranschlag noch liess er uns irgendwas unterschreiben.


    Dann kam die Überraschende Rechnung von 460.- (!) für das Ersetzen eines Schlauches (!).


    Nach Absprache mit IKEA war klar:


    a) der Schlauch ist nicht unter Garantie - aber, Electrolux wusste das, und hätte uns das sagen sollen


    b) das Modell und somit das Modells des Schlauches war laut IKEA eindeutig bekannt, der Techniker hätte also wissen sollen, was es für ein Schlauch ist (er behauptete was anderes).


    c) Er hätte uns sagen sollen, dass es kein Garantiefall ist, einen Kostenvoranschlag machen müssen, und wir hätten damit einverstanden sein sollen


    d) Wir wissen von anderen Reparaturen, dass so etwas maximal 45 Minuten dauert. Die Rechnung ist also viel zu hoch für so eine einfache (!) Reparatur (der Schlauch kostete ja nur 30.-!).


    e) Die Reparatur steht in keinem Verhältnis zum Anschaffungspreis der Maschine (ca 600-700).


    Frage: müssen wir diese Rechnung zahlen? Und wenn ja, wie viel? Es kann doch nicht sein, dass sie uns im Glauben lassen, es sei unter Garantie, nichts sagen und dann so viel verlangen? Das sieht für mich sehr nach Absicht aus. Es muss doch da gesetzlich etwas geben, dass einen vor so etwas schützt? Es kann doch nicht sein, dass sie beliebig hohe Rechnungen erstellen, die man dann auch zahlen muss, ohne ein Einverständnis oder Unterschrift? Wo kann ich das herausfinden?


    Vielen Dank!

  • ,

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr


    Wir bedauern zu tiefst Ihren Erwartungen nicht gerecht zu werden, was in keiner Weise unserem Anspruch entspricht.
    Gerne stehen wir Ihnen zur Klärung der Angelegenheit und Findung einer Lösung zur Verfügung.
    Leider können wir aufgrund der limitierten Angaben keine pro aktiven Abklärungen treffen.


    Melden Sie sich doch bitte mit dem Betreff «Beobachter IKEA» sowie Ihren Kontaktangaben via service@electrolux.ch.


    Danke für die Gelegenheit uns zu verbessern und Ihren Erwartungen gerecht zu werden.


    Mit freundlichen Grüssen
    Ihre Electrolux AG

  • Wäre genial es sich so einfach lösen lässt. Wenn ja, 5 Sterne für den Service von Electrolux.
    Grundsätzlich sind aber die Fragen noch offen:
    Muss man bezahlen, wenn es zuvor als Garantiefall eingestuft wurde? Ich denke nein, da man ja im voraus eine Fehlerbeschreibung abgibt und der Service mitteilen müsste, wenn es da Zweifel gibt.
    Dabei ergibt sich die Frage, ob die Abklärung durch den Besuch eines Technikers in Rechnung gestellt werden kann? Oder auch, was darf für einen Kostenvoranschlag verlangt werden?
    Dann die Frage ob ein Austausch eines von Außen zugänglichen Schlauchs ohne Vorwarnung mit einer solchen Summe berechnet werden darf?
    Gibt es dazu gesetzliche Regelungen oder kann eine Firma das einfach per AGBs bestimmen?
    Wir wissen alle, dass so gut wie niemand die 20 Seiten AGBs ließt.

  • Vielen Dank für die Antwort! Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergeht - vielleicht hilft es ja in Zukunft auch anderen Leuten. Von mir aus wäre eine Rechnung (um die 100.-?) für die Abklärung in Ordnung gewesen. Es muss dazu doch gesetzliche Regelungen geben? Wo findet man sowas? Dazu muss ich noch anmerken, dass ich Electrolux sofort kontaktiert hatte (eingeschrieben per Post und per Email), als wir die unerwartete Rechnung erhielten (am 7.9). Die kurze telefonische Antwort war, wir sollten das mit IKEA klären (was mich etwas überraschte). Die Antwort von IKEA habe ich oben gepostet. Ein weiterer Brief (mit der Antwort von IKEA) an Electrolux blieb unbeantwortet (wir erhielten einfach kommentarlos dieselbe Rechnung nochmals). Erst jetzt, wo ich im Forum gepostet habe, scheint sich jemand darum zu kümmern. Wir hatten bisher nur gute Erfahrungen mit Electrolux gemacht, ich hoffe, dass es so bleibt.

  • Inzwischen hat sich folgendes ergeben:


    Electrolux hat das Problem mit IKEA besprochen, und IKEA übernimmt alle Kosten
    (was ich sehr kundenfreundlich von IKEA finde - das hätte ich nicht erwartet.)


    Dafür bedanke ich mich ganz herzlich! IKEA war von Anfang an extrem freundlich und kulant, der IKEA-Kundenservice ist also wirklich 100% professionell.


    Ich bedanke mich ebenfalls bei Electrolux, allerdings wünsche ich mir einige Verbesserungen in der Zukunft (auch für andere Kunden!) - Sie können sich, den Kunden (und auch IKEA) damit viel Ärger ersparen:

    • keine Garantie am Telefon versprechen, wenn es nicht 100% klar ist
    • egal ob Garantie oder nicht, den Kunden vom Service-Techniker aufklären lassen
      (egal, ob die Situation für Sie klar ist oder nicht)
    • die üblichen Teile dabei haben (sollte bei bekanntem Modell nicht so schwer sein)
    • Falls etwas nicht unter Garantie fällt, den Kunden über die geschätzten Kosten informieren (Kostenvoranschlag)
    • am besten eine Unterschrift verlangen, wenn etwas nicht unter Garantie fällt

    Ich hoffe, Electrolux wird den Kundenservice verbessern:

    • Wenn sich ein Kunde beschwert oder Fragen hat (sei es Email oder eingeschriebener Brief), bitte von Anfang an das Gespräch suchen. Auch nach mehrmaligen Kontaktversuchen via Email und Briefen wurden wir ignoriert (bis auf den kurzen Anruf, wir sollen mit IKEA sprechen). Es wurden einfach nochmals Rechnungen geschickt, ohne Kommentar. Und das obwohl man bei der Rechnung um Kontakt bitten konnte. (Wofür ist diese Option denn da, wenn sie ignoriert wird?). Erst dieser Forum-Post hat offenbar geholfen.

    Wir haben daraus auch unsere Lehren gezogen:

    • Wir werden von jetzt an immer einen Kostenvoranschlag verlangen (am besten schriftlich)
    • Wir werden die Angelegenheit (egal, was versprochen wird) jedes Mal nochmals klären

    (Trotzdem würde es mich interessieren, was rechtlich gesehen gilt, falls jemand das weiss (für die Zukunft und auch für andere Leute, die vielleicht so etwas erlebt haben, auch in anderen Situationen, z.B. Auto-Reparatur)). Was z.B. ist die Obergrenze einer Reparatur, was gilt als Täuschung, wann ist der Vertrag nicht (mehr) gültig, und ab wann gilt etwas als Wucher etc?)

  • Sehr geehrte Frau Korosten


    Freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit IKEA eine zufriedenstellende Lösung fanden.
    Wir entschuldigen uns erneut für die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten.
    Danke für Ihre Rückmeldung und die damit verbundene Gelegenheit zu lernen und unser Handeln zu verbessern.


    Mit freundlichen Grüssen


    Electrolux AG