Hallo zusammen,
wir haben unsere Mietwohnung ordnungsgemäss per Ende Februar 2021 gekündigt. Gemäss Mietvertrag (allgemeine Bestimmungen) wird mit der Kündigung die Zahlung einer Reinigungspauschale fällig. Die entsprechende Rechnung ist einige Tage nach unserer Wohnungskündigung eingetroffen, und ist innerhalb der nächsten 30 Tage zu begleichen.
Ist dies überhaupt zulässig? Die Reinigung kann ja erst nach unserem Auszug gemacht werden, also nicht vor Ende Februar. Wieso müssen wir schon jetzt diese Pauschale bezahlen? Ausserdem dachte ich, dass man als Mieter das Recht hat, die tatsächlichen Kosten einsehen zu können, also was die Reinigungsfirma auch tatsächlich kostet. Da die Reinigung ja noch gar nicht gemacht wurde, geht das ja auch nicht.
Hat hier jemand Feedback für uns?