Hallo
Ich bin arbeitslos und im Kt. AG (nahe Kantonsgrenze BE) beim RAV gemeldet. Nun habe ich im Kt BE eine sehr günstige Wohnung gesehen und mich beworben. Da ich (Ü50) nächstes Jahr ca Ende Juli ausgesteuert werde falls kein Wunder passiert, brauche ich eine günstigere Wohnung.
1. um möglichst lange mit dem Ersparten durchzukommen nach der Aussteuerung
2. schlimmstenfalls wäre die Miete im Rahmen um von der Sozialhilfe bezahlt zu werden (alleinstehend)
Da auch das ALG momentan kaum reicht für die Miete, könnte ich schon vor der drohenden Aussteuerung Kosten reduzieren. Zudem sind Wohnungen im Bereich dessen, was die Sozialhilfe zahlt kaum zu finden. Ich weiss allerdings noch nicht, ob ich die Wohnung überhaupt erhalte. Chance als Arbeitslose ist vermutlich klein.
Meine Frage:
Darf ich überhaupt in einer laufenden Rahmenfrist den Kanton wechseln?
Danke für eure Hilfe.
Grüsse