Arbeitgeber verlangt dass ich Krankheitstage nachhole

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  • Ich habe mein Arbeitsverhältnis wegen eines neuen Jobs gekündigt. Leider bin ich danach 4 Tage krank gewesen und da dies nicht richtig auskuriert ist nun wieder krank geschrieben. Mein Arbeitgeber verlangt nun, dass ich diese Krankheitstage an Samstagen nachhole. Kann er das überhaupt? Ich habe jede Abwesenheit mit einem Arztzeugnis belegt.

  • @tulpe_5000


    Sie sind nicht verpflichtet die Arbeit für Arbeitstage nachzuholen, an welchen Sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig waren, wenn Sie dafür ein Arztzeugnis haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen auch für die Tage, an denen Sie krank waren den Lohn zu bezahlen. Die Lohnfortzahlungspflicht ist aber nicht für eine unbegrenzte Anzahl an Krankheitstagen. Für bis zu drei Wochen Krankheit nachdem die Probezeit für das Arbeitsverhältnis abgelaufen ist, muss der Arbeitgeber selbst im ersten Dienstjahr zahlen, egal welche Skala die Gerichte in Ihrem Kanton anwenden. Die Kündigungsfrist verlängert sich durch eine Krankheit während der Kündigungsfrist nicht, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt haben.



    https://www.seco.admin.ch/seco…-der-arbeitsleistung.html



    https://www.gerichte-zh.ch/the…krankheit-und-unfall.html

  • @tulpe_5000


    Eine andere Frage ist, ob Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen kann Überstunden zu machen und ob der Ihnen für diese Überstunden keinen Lohn, den normalen Lohn oder den Lohn mit einem Zuschlag bezahlen muss. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Ihre Arbeitszeit an Montagen bis Freitagen ist, schaut es für Ihren Arbeitgeber eher schlecht aus. Wenn der Arbeitgeber auf zusätzliche Arbeit (Überstunden) besteht, sollten Sie nachlesen, was dazu im Arbeitsvertrag steht und verlangen, dass der Arbeitgeber die Anzahl der Überstunden schriftlich anordnet und schriftlich zusichert, dass er dafür den Lohn plus einen Zuschlag von mindestens einem Viertel Prozent bezahlt.


    Art. 321c OR

    IV. Überstundenarbeit

    1 Wird gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, die Leistung von Überstundenarbeit notwendig, so ist der Arbeitnehmer dazu soweit verpflichtet, als er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.


    2 Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen.


    3 Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst.



    https://www.seco.admin.ch/seco…tsrecht/ueberstunden.html



    https://www.ueber-stunden.ch/gesetzliche-Grundlage

  • Sehr hilfreiche Antwort. Ich kann das nur bestätigen. Sie sind in keiner Hinsicht dazu verpflichtet bei Vorlage einer Krankmeldung von einem Arzt die Tage nachzuholen.


    LG