Wie zeige ich diesen Arzt an wegen unterlassung von Hilfeleistung ?

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  • Heute wollte mich ein Arzt (Mr. Dr.med. Gilbert Kaufmann aus Niederdorf) zu dem ich musste weil meiner in Urlaub war hier in der Schweiz in Baselland wo keine Maskenpflicht ist nur im öV zwingen eine Windel ins Gesicht zu hängen ich habe sofort verweigert und der hat obwohl ich NOTFALL bei Ihm war verweigert mich zu behandeln

    Ich sagte dem sie können nicht einfach eine Maskenpflicht erheben wenn keine vorgeschrieben ist das ist Unrecht und sie unterlassen hier eine ärtzliche Hilfeleistungspflicht und so ging ich wieder und sagte ihm nur bei meinem Hausarzt ein Dorf weiter auch in Baselland muss keiner eine Maske tragen wenn man den besucht die spinnen doch alle hier

    Fazit man wird also trotz keiner Maskenpflicht durch Aerzte hier schikaniert ich werde das morgen melden bei der Aerztekammer hier im Baselland und mir überlegen ob ich den anzeige morgen kann ich nach Bubendorf zu einer Frau Aerztin die hat mir schon am telefon versprochen das da keine Maskenpflicht herrscht die ist auch nicht verordnet also was der da macht in Niederdorf ist illegal finde ich eine Sauerei

  • Ich habe keinerlei Verständnis für Personen, welch die Gesundheit anderer Personen (z.B. anderen wartenden Patienten und von Arzthelferinnen) und sogar eines Arztes gefährden indem sie sich weigern bei einer Behandlung in einer Arztpraxis eine Maske zu tragen und Masken abfällig als "Windel" bezeichnen. Ich helfe solchen Personen auch nicht mit rechtlicher Beratung.

  • Der Arzt hätte dann mit Sanktionen zu rechnen, wenn er die Behandlung an Bedingungen geknüpft hätte, die für den Patienten nicht zumutbar sind. Kein Gericht und ganz bestimmt auch nicht die Ärztekammer würde es jedoch als nicht zumutbar taxieren, während einer Pandemie eine Schutzmaske zu tragen.

  • Es gibt die Patientenstelle und den Patientenschutz (allerdings kostenpflichtig).


    Dass du damit durchkommst, denke ich hingegen nicht.


    Und es ist schon ein Unterschied, ob man zur Ärztekammer geht, was ja keine Arztpraxis oder eine Gesundheitseinrichtung ist, sondern eine Behörde, oder ob man in eine Arztpraxis geht oder in eine Gesundheitseinrichtung (bezüglich Maskenpflicht).


    Absolut gilt aber die Maskenpflicht nicht! Es gibt durchaus die Möglichkeit einer Befreiung (aus besonderen Gründen). Sowohl in einer Arztpraxis, wie auch im ÖV oder auch in Lebensmittelläden (in Kantonen, die eine Maskenpflicht haben). Da geht es auch um den Schutz vor Diskriminierung von Behinderten.


    "Keine Lust" oder "ist mir zu blöd" oder "damit kann ich nicht so gut atmen" sind aber keine Gründe, sich befreien zu lassen.

  • @DanielGugger


    Der Arzt kann darauf bestehen dass Sie eine Maske tragen müssen, genau wie die Einkaufsläden, hier greift das Hausrecht. Auch ohne eine Seuche kann von „solchen“ Leuten darauf bestanden werden, nur dann würden die Kunden davon laufen, völlig zurecht übrigens! Mir war es möglich eine Person von der Maskenpflicht zu befreien, diese ist jedoch gesundheitlich vorbelastet und ich weiss das wir keine Seuche haben, womit ich eine Befreiung der Maskenpflicht als legitim empfinde. Leider darf ich in dieser Angelegenheit nicht weiter fortfahren und erzählen, sonst werde ich unter Umständen hier im Forum auch noch gesperrt.

  • DanielGugger


    Warum bist du mit deinem "Notfall" nicht zum Spitalnotfall gegangen?



    C-O-R-A

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  • Ich war kürzlich an einer Veranstaltung mit Maskenpflicht. Dabei ist mir aufgefallen, dass vor allem jene Person, die nach meiner subjektiven Einschätzung zu den Risikogruppen gehören könnten, mit der Maske scheinbar ihre liebe Mühe hatten. Einige haben sie zwischendurch sogar unter das Kinn gezogen.


    Im ersten Moment hat mich ihr Verhalten genervt. Dann habe ich aber gemerkt, dass die Maske sie tatsächlich in irgendetwas übermässig behindert.


    Diese Erfahrung hat meine Meinung bestärkt, dass ALLE, die weder psychisch noch somatisch von einer Maske übermässig behindert werden, zum Schutz der vulnerablen Menschen Masken tragen sollten.



    C-O-R-A


    P.S.: Die Maske schützt auch vor anderen übertragbaren Krankheiten wie z.B. die saisonale Grippe. In der kalten Jahreszeit sollte daher in Arztpraxen eine allgemeine Maskenpflicht eingeführt werden.

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  • DanielGugger


    Ist es zu weit zum nächsten Spital?


    Im ÖV ist Maskenpflicht, im Auto Gurtentragpflicht und auf dem Töff Helmtragepflicht.


    Töff! ... einen Integralhelm zieht man in der Arztpraxis einfach nicht ab.


    ;)


    C-O-R-A



    P.S.: Salvador Dalí ist einst in der Taucherausrüstung an eine Vernissage um sich in die Tiefen der Gespräche zu stürzen.

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  • DanielGugger


    Du hast für den Beitrag von @Serewi gevotet.


    Falls du zur Gruppe deren gehörst, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, dann hast du die Chance verpasst, beim Arztbesuch ein Zeugnis zu beantragen, dass dich vom der Maskentragpflicht befreit. Du musst es nun eben nachholen und du musst beim Arzt oder bei der ÄrztIn bestimmt nicht ins Wartezimmer.


    Trotz deinem Handicap schützt die Maskentragpflicht auch dich, wenn sich deine Mitmenschen daran halten. Und gemeinsam können wir uns an die anderen Hygieneregeln haltet.


    Falls nicht bereits 5 nach 12 ist ‒ die kommenden 2-3 Wochen werden es zeigen ‒ können wir so gemeinsam die Gefahr durchs Coronavirus für uns alle minimieren und einen zweiten, nationalen Lockdown abwenden.



    C-O-R-A

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