Wer darf einen Schlüssel zur Mietwohnung haben?

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  • Haus mit 2 Mietwohnungen und EG Geschäftsräume (vom Vermieter des Hauses) und 1 Bankomat!


    Situation:


    Wir wohnen schon seit 20 Jahren in der einen Mietwohnung.


    In der 2.Mietwohnung gab es vor ca. 2,5 Jahren einen Mieterwechsel. Die damalige Untermieterin hat die Wohnung vom Vormieter übernommen.


    Die neue Mieterin hat jetzt regelmässig neue Untermieter, natürlich weil die Wohnung (5,5 Zimmer) für eine Person eigentlich viel zu gross ist. Damit möchte ich sagen es kommen einem ständig neue fremde Personen im Treppenhaus/ Eingangstüre entgegen. Keine Ahnung ob Sie hier wohnen oder nicht.


    Damals hatten wir schon den Verdacht dass der Vormieter immer noch einen Schlüssel hat!


    Nun hat sich das in den letzten Wochen bestätigt! Wir haben ihn gesehen wie er mit einem Schlüssel im EG ins Haus gekommen ist!


    Der Vormieter ist jetzt regelmässig in unserem Haus.


    Auch wenn die Mieterin von der 2.Wohnung am Arbeiten und sie nicht zu Hause ist. Keine Ahnung was er im Haus / Mietwohnung / Keller macht.


    Meiner Meinung nach darf man den Schlüssel mal weitergeben wenn man in die Ferien geht und jemand für die Blumen oder Haustiere schauen soll!


    Das kann doch nicht sein das Fremde oder ehemalige Bewohner im Haus eine und ausspazieren können wie es ihnen passt. Sie sind ja teilweise keine Mieter vom Haus!


    Nun meine Fragen:


    1. Dürfen Personen die nicht im Mehrfamilienhaus wohnen einen Haustürschlüssel besitzen???


    2. Wer darf einen Haustürschlüssel für die Mietwohnung haben???


    3. Dürfen ehemalige Mieter einen Schlüssel vom Nachmieter haben???


    4. Könnte der Vermieter evtl. auch ein Hausverbot für den ehemaligen Mieter aussprechen???


    Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen!

  • Hallo @Monika83


    Antworten / Stellungnahme zu Deinen Punkten:


    1. Ja, es ist Sache des Mieters, wer die Wohnungsschlüssel besitzt und wer in seine Wohnung rein und raus geht.


    2. Jeder der vom Mieter einen erhält, darf diesen besitzen.


    3. Ja, sofern sie diesen vom jetzigen Mieter erhalten haben, dürfen diese einen besitzen.


    4. Ja kann er, ohne Grund wird er dies jedoch wahrscheinlich nicht durchsetzen können. Man darf Besucher der Mieter nicht mit einem Hausverbot belegen, solange sich diese korrekt verhalten.