Hallo
Ich (wohnhaft Kanton AG) habe über meine Rechtsschutzversicherung ein wirklich kurzes Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Steuerrecht erhalten. Per Telefon, Gesprächsdauer ca.15min.
Er meinte aufgrund meiner definitiven Steuerveranlagung 2019 und der viel höheren Progression durch die Rentennachzahlung solle ich ein Revisionsbegehren stellen. Von der IV-Rentennachzahlung (1/2 Rente) von insgesamt 35 Monaten erhielt ich nämlich aufgrund der Vorleistung Dritter (Sozialamt) und deren Rückforderung keine 1000CHF mehr. Mir wurde der Satz allerdings so berechnet als hätte ich ca. 16000CHF (IV + PK Rente) von der Rückzahlung im Steuerjahr 2019 erhalten, was zusammen mit den weiteren Einkommen eine solch hohe Steuerklasse ergibt dass ich nun knapp 20% des steuerbaren Einkommens als Steuern zahlen müsste. Steuerrechnung 10500CHF.
Wenn die Rente allerdings jeweils in den Jahren versteuert worden wäre, für welche diese nun auch rückwirkend bezahlt wurde, würde sich der Prozentsatz auf knapp 10% des steuerbaren Einkommens reduzieren und die Steuerrechnung "nur" 3606CHF betragen. Und in den Jahren zuvor wäre mir mit dieser Rente nur die Feuerwehrsteuer 30CHF zu Lasten gelegt worden, bei dieser nun angewandten Praxis, kostet mich also Geld welches ich nicht erhalten habe, trotzdem 7000CHF an zusätzlichen Steuern. Steuern welche ich selbst bei einer Stundung mit dem Betrag über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum mehr als zwei Jahre jeden Monat abbezahlen müsste.
Antrag auf Steuererlass (70%) wurde abgelehnt, da mein Einkommen zurzeit über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt.
Aufgrund meiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollte ein Revisionsbegehren auch trotz der verstrichenen Frist nicht ohne Chance sein, meinte zumindest der Anwalt.
Nur habe ich leider zurzeit weder die finanziellen noch die gesundheitlichen Ressourcen den Anwalt weiter zu Rate zu ziehen.
Ein weiterer Vorschlag des Anwaltes war, es zur Betreibung kommen zu lassen und zu schauen dass ich dann unter dem Existenzminimum bin, was aufgrund der eventuell wegfallenden (ab Dez.) Kompensationszahlungen der Arbeitslosenkasse sogar im Rahmen des Möglichen liegt. Allerdings erscheint mir dies der falsche Weg.
Kann mir jemand sagen ob es die oben genannten Tatsachen ein Revisionsbegehren wirklich rechtfertigen? Mir scheint es logisch, aber ich habe in den vergangenen 15 Jahren gelernt dass im Zusammenhang mit IV, Sozialamt und Steuerbehörde, Logik als Argument oft nicht genügt.
Vielen Dank.
Grüsse