Kann ich eine Pfändung stoppen?

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  • Liebe Forumsmitglieder

    Ich habe Gestern vom Betreibungsamt einen Brief erhalten, in dem sich eine Pfändungsankündigung befand, samt Termin für ein Erscheinen beim Betreibungsamt nächste Woche um die Pfändung zu vollziehen.
    In diese Situation gekommen bin ich dadurch, dass ich vor einigen Monaten nicht mit den Abrechnungen für die von mir zum Teil bereits bezahlten Gebühren bei einem Online-Marktplatz mit orangenem Logo nicht einverstanden war.
    Darauf folgten Bald etliche Briefe Intrum mit zum Teil unrechtmässigen Gebühren und weiteren, nicht korrekten Rechnungen, wegen derer ich mich auch beschwert habe.
    Wie Sie vermutlich ahnen können, interessierten meine Beschwerden und Einsprachen die Intrum wenig und so kam es kurze Zeit darauf zu drei Betreibungen für drei Rechnungen.
    Ich habe daraufhin natürlich Teilrechtsvorschlag erhoben und um die Sache abzuschliessen die Forderungen ohne die unrechtmässigen Gebühren (Verzugsschäden) bezahlt, was mir auch vom Betreibungsamt brieflich bestätigt wurde.
    Dummerweise, und da mache ich mich definitiv selbst für verantwortlich, habe ich die Briefe mit den Rechtsvorschlägen allerdings relativ spät in den Briefkasten geworfen, welcher erst am Folgetag wieder geleert wurde und somit erhielt das Betreibungsamt diesen einen Tag zu spät und hat diesen abgewiesen.
    Nun hat die Intrum natürlich das ganze weitergezogen und somit kam es nun zu dieser Pfändungsankündigung, womit ich auch bei meiner Frage angekommen bin.
    Nämlich wäre diese, ob ich mit einer Einmalzahlung der offenen Forderungen an die Intrum die Pfändung stoppen kann oder per Überweisung an das Betreibungsamt samt Gebühren für den Amtsaufwand, etc. ?
    Finanziell wäre dies machbar und es wäre mir natürlich lieber, diese Angelegenheit so zu beenden, statt mit einem Pfändungsbeauftragten in meiner Wohnung.
    Ich habe die Intrum diesbezüglich bereits kontaktiert, mit der bitte, Sie sollen doch die Pfändung sofern dies durch eine Zahlung möglich ist, einstellen, allerdings warte ich noch auf eine Antwort.
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten und hoffe, dass es vielleicht eine Lösung gibt für diese Situation, vielen Dank.

  • Ich verstehe die Frage nicht wirklich. Sie wollen wissen, ob durch die Zahlung der gesamten Forderung die Pfändung obsolet wird? Das liegt doch auf der Hand, verfolgt doch die Pfändung keinen anderen Zweck als das Eintreiben der Forderung.

  • stern99


    Die Kernfrage wurde von @Sirio und @Lapidar bereits beantwortet.


    Mit Bezahlung sämtlicher Forderungen vor, oder auch während dem Pfändungstermin wird eine Weiterführung des Pfändungsverfahrens obsolet. Es wird dann kein Pfändungsbeamter in ihre Wohnung kommen und einen Inventar aufnehmen.


    Wir empfehlen ihnen allerdings die Zahlung der offenen Forderung,wenn möglich vor dem Pfändungstermin, an das Betreibungsamt zu leisten! Und entsprechende Belege mitzunehmen, falls das Pfändungsamt den Termin dann nicht absagt.


    Auf Diskussionen mit Intrum sollten sie sich gar nicht erst einlassen. Denn diese Firma hat nur ein Interesse: Ihre Forderungen einzutreiben. Die werden ihnen nichts entgegenkommen. Das entspricht schlicht und einfach nicht deren Geschäftsmodell.


    Weil sie die Frist für den Teilrechtsvorschlag verpasst haben, wird es kaum noch möglich sein, hier eine Teilforderung zu bestreiten.


    Falls sie aber eindeutig nachweisen können, dass eine Forderung, oder Teilforderung zu Unrecht bestand, sollten sie beim Betreibungsamt nachfragen, welche Möglichkeiten noch offenstehen.


    In diesem Falle gibt es noch Möglichkeiten. Wir können sie aber dazu nicht weiter beraten. Einfach wird das aber nicht sein, hier eine Rückforderung geltend zu machen.