JA zur Kriegsgeschäfte-Initiative! Wollen wir mit dem Tod Geschäfte machen?

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  • Auch Sie machen wissentlich oder unwissentlich den fatalen Fehler nicht zwischen Polizei, Ranger etc. und Armeen den nötigen Unterschied zu ziehen. Polizei etc. muss bestens ausgerüstet sein weil sie einer hochgerüsteten Gegnerschaft gegenüber stehen. Armeen werden oft als Angreiferorganisation eingesetzt. Kriegswaffen werden produziert, ob mit oder ohne KGI. Mit einer Investitionsbeschränkung trägt die Schweiz ein klein wenig bei zu einem menschlicherem Umgang. Und das ist wirklich ganz einfach.

  • @skywings


    Ich fürchte dass ich den fatalen Fehler, den Unterschied nicht zu ziehen, ganz bewusst gemacht habe.

  • @skywings


    Ich muss hier vielleicht doch noch einmal bekräftigen, dass wir für die Idee der KGI einstehen.


    Für uns ist einfach noch die Frage offen, wem man für was und zu welchem Zeitpunkt Ausrüstung liefern darf, oder soll und wann nicht.


    Darauf liefert die KGI keine Antwort.

  • Die KGI wird im NR und SR beraten,dort werden Details geklärt. Leider wird die rechtsbürgerliche Mehrheit diese Initiative verwässern. Insofern ist es erstaunlich wieso die KGI Gegnerschaft mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

  • Ich habe bei Diskussionen über die möglichen Auswirkungen von Volksinitiativen auf Bundesebene manchmal den Eindruck, dass einzelnen Personen nicht bewusst ist, wie eine Volksinitiative auf Bundesebene funktioniert. Eine Volksinitiative auf Bundesebene ist eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Im Fall der Kriegsgeschäfteintiative wird ein neuer Artikel 107a und eine neue Ziffer 12 in den Artikel 197 in die Bundesverfassung eingefügt. Diese Einfügung selbst bewirkt noch gar nichts. Der Text ist einfach ein Auftrag an den Nationalrat und an den Ständerat ein Bundesgesetz zu beschliessen, in dem die im Artikel 107a enthaltenen "Wünsche" umgesetzt werden. In Ziffer 12 des Artikels 197 der Bundesverfassung wird der Bundesrat beauftragt eine Verordnung zu erstellen, in dem die im Artikel 107a enthaltenen "Wünsche" umgesetzt werden, wenn innerhalb von vier Jahren nach der Annahme der Volksinitiative noch kein vom Nationalrat und vom Ständerat beschlossenes Bundesgesetz in Kraft getreten ist. Ob das überhaupt umgesetzt wird, wie das im Detail umgesetzt wird und welche Ausnahmen für welche Arten von Geschäfte und Arten von Unternehmen eingebaut werden entscheiden also Nationalrat und Ständerat oder eventuell inzwischen der Bundesrat. Da eine Volksinitiative auf Bundesebene eben nur eine Änderung der Bundesverfassung und ein Auftrag ist, muss diese auch nicht alle Details und alle Ausnahmen enthalten. Da in Artikel 190 der Bundesverfassung steht, dass Bundesgesetze und Völkerrecht für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend sind und in dieser Liste die Bundesverfassung nicht als massgebend bezeichnet wird, ist es dem Bundesgericht gemäss dessen Interpretation von Artikel 190 der Bundesverfassung nicht möglich ein Bundesgesetz oder einzelne Vorschriften eines Bundesgesetzes nicht anzuwendden, wenn dieses der Bundesverfassung widerspricht. Der Nationalrat und der Ständerat können also sogar ein Bundesgesetz beschliessen, dass dem Artikel 107a der Bundesverfassung ganz oder in Teilen widerspricht und die Volksinitiative bei der Umsetzung mit dem Bundesgesetz salopp gesagt so viel verwässern und nichtumsetzen wie diese wollen. Da die bürgerlichen Parteien im Bundesrat, im Nationalrat und im Ständerat eine Mehrheit haben, rechne ich damit, dass die Volksinitiative in einem Bundesgesetz so umgesetzt wird, wie sich die bürgerlichen Parteien das weitgehend vorstellen und entsprechend verwässert wird. Wer sich angeschaut hat, wie verschiedene Volksinitiativen in der Vergangenheit teilweise lange Zeit überhaupt nicht umgesetzt oder verwässert umgesetzt wurden, muss sich keine Sorgen machen, wenn im Text einer Volksinitiative zur Änderung der Bundesverfassung nicht jedes Detail und jede Ausnahme geregelt ist.

  • @skywings


    Ich muss die Antwort vorläufig geschuldet bleiben. Das wird etwas aufwendig zum erklären.


    Doch habe ich eine Kurzantwort im Kommentar vom 25.11. um 09:04 gegeben. Ist als eine Andeutung zu verstehen.


    Verfolgen wir noch etwas die Diskussion im NR und SR? Ich fürchte, dass da auch noch das eine oder andere Argument dazu auf den Tisch kommt, über das man eben noch etwas nachdenken muss.

  • @Sozialversicher


    Da müssen wir ihnen wohl beipflichten.


    Der Teufel steckt hier wirklich im Detail. Aus unserer Sicht wäre es nämlich auch möglich, mit den bestehenden Gesetzen hier etwas zu unternehmen, um eine "nicht passende" Ausfuhr von "Rüstungsgütern" zu unterbinden.


    Die offene Frage ist hier, wie es dann umgesetzt wird.


    Wird diese Initiative daran wirklich etwas ändern?

  • @Sozialversicher


    Soweit es mir möglich ist die Stimmen aus dem bürgerlichen Lager wahrzunehmen, kann ich hier noch sagen, dass auch die "bürgerlichen" eher dazu bereit sind, dieser Initiative zuzustimmen.


    Mir persönlich erscheinen die Stimmen gegen diese Initiative eher aus dem "liberalen Lager" zu kommen. Denn "the business must go on". Auf Biegen und Brechen hin.


    Falls ich mich in meiner eigenen Wahrnehmung täuschen sollte, nehme ich Kritik gerne entgegen.


    MFG

  • Jetzt hat @Sozialversicher bereits einen "kleinen" Anteil der Antwort geliefert!

  • @skywings


    Ich muss korrigieren. @Sozialversicher hat bereits einen recht grossen Anteil der Antwort geliefert

  • Gelöscht. Der Beitrag muss überarbeitet werden.


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    Wir haben nicht vor mit unseren Beiträgen hier im Forum die Idee dieser Initiative zu "torpedieren". Abgesehen davon, sind hier die Meinungen wohl schon gemacht.


    Letztlich wird bei einer Annahme der Initiative dann die Umsetzung zeigen, was Sache ist.


    Wir haben in der ganzen Diskussion einfach noch etwas festgestellt:


    Sowohl die Argumente der Befürworter, wie auch die Argumente der Gegner sind teilweise widersprüchlich in sich selbst.


    Denn letztlich dreht es sich doch immer wieder um die Frage, wem stellt man was und zu welchem Zweck, als "Gut" zur Verfügung.


    Und genau das dürfte der Mangel bei der bestehenden Gesetzgebung sein.


    Wenn "Rüstungsfirmen" quasi eine generelle Ausfuhrbewilligung erhalten, dann ist hier keine unabhängige Kontrolle mehr gegeben.


    Gerade bei Dual-Use-Gütern kann es sehr schwierig sein zu entscheiden, ob man jetzt liefern darf, oder gar muss. Oder eben nicht.

  • JA zur Kriegsgeschäfte-Initiative: Für eine glaubwürdige und kohärente Aussenpolitik


    Ihre Politik der guten Dienste und ihre diplomatischen Vertretungen in Kriegsgebieten zeichnen die Schweiz aus. Ebenfalls ist unser Land Sitz vieler internationaler Organisationen und als Friedensvermittlerin international engagiert. Schweizer Geld darf nicht Konflikte nähren, welche die Schweiz auf friedlichem Weg zu lösen versucht. Nur so ist unser Land glaubwürdig und kann sein Image als Friedensvermittler wahren und das Neutralitätsprinzip einhalten.


  • @alescha01


    Das können wir unterstützen. Es ist Zeit solche Widersprüche aufzulösen.