RAV vorübergehende Beschäftigung PvB

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  • Guten Tag


    Seit Anfang Jahr bin ich beim RAV angemeldet. Im Oktober 2020 besuchte ich einen Bewerbungskurs, welchen ich am 29. Oktober abgeschlossen habe. Meine RAV Beraterin hat mich umgehend bei einer vorübergehende Beachäftigung PvB angemeldet, welche rund 3-4 Monate dauert. Über diese Anmeldung wurde ich nicht informiert, weder habe ich noch eine Verfügung erhalten. Da ich noch im Nebenverdienst beschäftigt bin, sehe ich keinen Nutzen durch diese Massnahme. Diese Massnahme soll meine Vermittlungsfähigkeit verbessern. Jedoch habe ich keine Lücken in meinem CV und bin auch nach wie vor beschäftigt. Nun habe ich mich per Mail bei der Beraterin gemeldet und versucht, zu begründen, warum ich das als wenig sinnvoll sehe. Nach 2-3 Mails, habe weder genaue Begründung noch eine Erklärung, warum ich dort hin soll. Auf mein letztes Mail habe ich nicht mal eine Antwort bekommen. Seit dem sind 3 Arbeitstage vergangen und ich weiss nicht was ich noch machen soll. Die Unia sagte, dass ich gehen muss. Gibt es Chancen, dass ich das abwenden kann? Kann die RAV Beraterin mich ohne Begründung anmelden?


    Der Kurs fangt am 10.11.2020 an. Die Anmeldung habe ich direkt von der Institution bekommen am 04.11.2020.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • magnum369


    Das ist im Gesetz nicht geregelt. Aber wenn Sie ein Arztzeugnis haben, in dem steht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, dann kann die RAV-Beraterin sich brausen gehen und müsste Ihnen eine Verfügung schicken, in der entschieden wird, dass Sie sich von einem von der Arbeitslosenversicherung ausgewählten Arzt untersuchen lassen müssen oder sonst entschieden wird, dass Sie eine Maske tragen müssen,

  • Soll ich eine Verfügung verlangen oder was soll ich am besten machen? Das Arztzeugnis liegt der Beraterin vor. Nun möchte sie eben das detaillierte noch. Ich habe ja keine Krankheit, welche genauer beurteilt werden muss, um etwas zu definieren. Ich habe gesundheitliche Nachteile durch die Maske. Es hat auch kein Gesetz oder es wird in der Covid-19 Verordnung nicht genau geregelt, wem gegenüber man das Attest zeigen muss. Es beruht auf Treue und Glauben. Was mache ich falsch, damit ich ständig von der Beraterin im Glauben gelassen werde, dass ich ein Verbrecher bin:(