Beim RAV angemeldet - Arbeitsbemühungen

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hallo zusammen


    Kurz und bündig:


    Vor kurzem habe ich mich auf Anraten von der Suva beim RAV angemeldet. Da ich von der IV ein Wartezeittaggeld erhalte, werde ich kein Arbeitslosentaggeld erhalten. Macht auch Sinn, Doppelzahlungen müssen verhindert werden. Mein RAV-Berater sagt mir, auch wenn ich gar keine Arbeitslosentaggeldleistungen bekomme, muss ich trotzdem monatlich Arbeitsbemühungen abliefern.


    Auf der Website "Pflichtinformation für Stellensuchende" welche ich abarbeiten musste, habe ich nichts gelesen, dass die alleinige RAV-Anmeldung dazu verpflichtet die Arbeitsbemühungen zu machen. Will man Arbeitslosentaggeld muss Arbeitsbemühungen machen.


    Muss ich wirklich Arbeitsbemühungen machen obwohl ich keinen Rappen Arbeitslosentaggeld bekomme und lediglich auf dem RAV gemeldet bin?


    Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert eine allfällige Antwort?