Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand bei meinem Anliegen weiterhelfen kann.
Ich beziehe eine IV-Rente, die von der AHV/IV und der BVG geleistet wird.
Da ich im Jahr 2017 geheiratet habe, hat sich in diesem Jahr mein Zivilstand geändert und ich habe dies auch unverzüglich der IV gemeldet. Allerdings nicht der BVG.
Mir ist erst kürzlich auf meinem Pensionskassenausweis der BVG aufgefallen, dass ich dort als "ledig" geführt werde. Ich dachte eigentlich, dass die IV diese Information automatisch auch an die BVG weiterleitet. Nun habe ich Angst, dass ich das auch der BVG hätte melden müssen.
Daher meine Frage:
Muss ich die Zivilstandsänderung auch der BVG melden und wenn ja, kann ich dies noch melden ohne dass ich Probleme bekomme.
Für hilfreiche Infos wäre ich sehr dankbar.