Finanzierungsbestätigung mit Vorbehalt

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  • Ich besitze ein Haus, und möchte dieses verkaufen, ein Makler hat bereits den Auftrag dazu erhalten, nun habe ich eine Eigentumswohnung gefunden, und da die aktuelle Bank nicht bereit ist den Vorschuss für die Wohnung zu geben (Übergangsfinanzierung), konnte ich mit dem aktuellen Eigentümer aushandeln, dass ich erst mal zur Miete wohne, und Fr. 40'000.- anzahle, dieses wird beim Notar "zwischengelagert", sobald ich das Haus nach vielleicht 5-6 Monaten verkaufe wird dieser Betrag angerechnet an den kompletten Kaufbetrag der neuen Wohnung, damit das Zustande kommt und vertraglich und notariell festgehalten wird, brauche ich einen Nachweis meiner jetzigen Bank die lautet: Finanzierungsbestätigung «mit Vorbehalt, dass meine Liegenschaft in Bolligen vorgängig verkauft wird," Die Bank weigert dies zu machen, mit der Begründung sowas machen und dürfen sie nicht, ich müsste zuerst verkaufen und zur Miete irgendwo wohnen und dann sobald das Haus verkauft ist kann ich mich für etwas entscheiden....Das kann es nicht sein? Wird mir hier auch noch einmal Steine in den Weg gelegt.

  • Sofaheini


    Ob eine Bank eine solche Finanzierungsbestätigung aus rechtlichen Gründen machen dürfte, oder nicht, weiss ich nicht. Ich bin kein Jurist.


    Aber müssen tut sie es auf keinen Fall.


    Die Bank welche ihnen auf dem Haus eine Hypothek gewährte, will vielleicht keine Hypothek auf die Wohnung gewähren.


    Ob eine Bank eine Hypothek gewähren will, hängt nicht nur von der Bonität des Schuldners ab. Sondern auch noch vom Objekt. (Wohnung/ Haus).


    Fragen sie doch noch bei anderen Banken um eine Finanzierung an.

  • Bei dieser Konstellation ist aus meiner Sicht zu befürchten, dass auch ein anderes Institut keine vorbehaltlose Finanzierungszusage wird gewähren können und dürfen. Erste Voraussetzung für die Gewährung eines Grundpfandkredits ist nämlich eine minimale Eigenkapitalbasis, welche selbstredend in liquider Form vorliegen muss. Solange das Eigenkapital in einer Immobilie gebunden ist, bei welcher niemand garantieren kann, ob, wann und zu welchem Preis sie sich wird verkaufen können, ist die Voraussetzung nicht erfüllt und der Vorbehalt daher verständlich. Da ein Darlehensnehmer, der bereits Grundeigentümer ist, in den seltensten Fällen den Eigenkapitalnachweis anders als durch den Verkauf seiner Liegenschaft erbringen kann, muss in einem solchen Fall die Bank den Verkauf abwarten, bevor sie den Kredit gewährt. Würde das Institut anders handeln, hätte wahrscheinlich zumindest die FINMA etwas einzuwenden.