Hallo Zusammen
Ich wollte diesen Winter eine saisonale Stelle in den Bergen (Skigebiet) antreten. Ich hatte somit für Ende November gekündigt, sodass ich im Dezember die Stelle antreten konnte. Wegen den neuen Corona Massnahmen wurde dann leider mein Arbeitsvertrag um 1 Woche verschoben. Wenn sich nun die Massnahmen verschärfen wird vermutlich der Arbeitsvertrag bis auf den 10. Januar 2021 verschoben. Nun wollte ich mich bei der RAV für diese Zwischenzeit als Arbeitslos anmelden. Jedoch wurde dies abgelehnt, da ich ein Arbeitsvertrag habe. Ich habe die RAV darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Arbeitsvertrag der Arbeitgeber wegen der Corona-Pandemie den Arbeitsvertrag ändern kann. Das heisst, er kann den Arbeitsbeginn verschieben kann oder sogar kündigen.
Meine Frage ist nun, ob dies zulässig ist. Ich meine, was passiert, wenn der Arbeitsvertrag doch noch auf den 10.Januar verschoben wird oder wenn am 10.Januar entschieden wird, dass der Vertrag wieder gekündigt wird?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.