Nach Art. 170 ZGB hat meine noch Ehefrau mir noch umfassend Auskunft zu geben. Sie tut es aber nicht, und ist noch stolz darauf.
Kann ich mich deshalb z.B. bei ihrer Firma mich direkt nach ihrer Lohnerhöhung erkunden, bei der Bank über den Kontostand ihres Depots, bei der Clubschule über ihren neuesten Abschluss, etc., als getrennter Ehemann? Denn ich möchte noch dem Gericht aktuelle Beweise liefern, sodass eine wahre Unterhaltsberechnung gemacht werden kann, welche sie absichtlich nicht (oder veraltete Zahlen) liefert, da die Scheidungsklage nun schon 2 Jahre andauert.