Kündigung durch Arbeitgeber als selbstverschuldet?

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  • Hallo


    Ich habe mich im Sommer für eine Weiterbildung angemeldet, die am Samstag stattfinden. Meine Arbeitszeiten/Tage waren Mo-Sa (45std/woche) daraufhin erhielt ich die Kündigung. Ich sei nicht mehr Planbar, da ich am Samstag fehle. Bei der Arbeitslosenkasse hat man mir jetzt 31 Sperrtage ohne grosse Begründung gegeben, ein paar gesetzes Artikel waren noch dabei. Wie stehen meine Chancen? Was kann ich dagegen unternehmen?

  • Was Sie dagegen unternehmen können (Einsprache, Beschwerde oder was auch immer), dürfte in der Verfügung stehen, die Sie von der ALK erhalten haben. Wie Ihre Chancen auf Erfolg stehen, ist schwer abzuschätzen; es kommt auf die Stichhaltigkeit Ihrer Argumentation an. Wenn Sie sich für eine während der Arbeitszeit stattfindende Weiterbildung anmeldeten, ohne vorher den Arbeitgeber konsultiert zu haben, dann sehe ich schwarz. Mit etwas Phantasie könnten Sie sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, dass Ihnen der Arbeitgeber vor der Kündigung die Möglichkeit hätte geben sollen, sich wieder abzumelden. Besser wäre natürlich der Antritt einer neuen Stelle ohne eine Phase der Arbeitslosigkeit.