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  • Guten Tag allerseits


    Ich komme direkt zum Sachverhalt:


    Die IV hat mir vom 2017 bis 2019 eine verkürzte Ausbildung als Kaufmann (erfolgreich bestanden) finanziert. Nach der Ausbildung bin ich sozusagen aus der IV rausgekommen und habe mich anschliessend beim Arbeitsamt angemeldet. Ich bin dann auf Arbeitssuche (50-100%) und hatte diverse Vorstellungsgespräche die nicht zu einem Job geführt haben. Die Suche hat sich natürlich mit der Coronapandemie erschwert. Im August 2020 wurde ich zu einem Gutachten für eine Rentenprüfung bei einem Arzt der IV gerufen. Ich lies mich durchsuchen und suchte unbekümmert weiterhin eine Arbeit. Meine Beschwerden sind psychischer natur, leichte Zwänge und Phobien.


    Im November 2020 erhielt ich dann einen Vorbescheid, dass ich Anspruch auf eine ganze IV-Rente habe. Ich, meine Partnerin und mein ehemaliger Therapeut waren ziemlich überrascht. Wir hätten höchstens mit einer Teilrente (wenn überhaupt) gerechnet. Meine Therapie ist auch schon lange her und ich gelte als austherapiert.


    Nun ist es so, dass die IV mir schon in meinem Arbeitslosenlohn von Dezember 2020 reingepfuscht hat, obwohl ich zu dieser Zeit noch im Vorbescheid drin war und ich theoretisch noch beschwerde einlegen konnte. Da also die Arbeitslosenkasse nicht mehr zahlt, stehe ich nun geldlos da und bin auf der Hilfe meiner Partnerin angewiesen.


    Ich sah mich also gezwungen, die Verfügung zu akzeptieren damit es nicht zu lange geht damit etwas Geld kommt. Die Pro Infirmis sowie mein Hausarzt haben mir geraten die ganze Rente mal anzunehmen, denn raus aus der Rente sei nicht so schwierig. Das hoffe ich nun auch.


    Ich hätte diese Woche einen Vorstellungsgespräch gehabt. Es ging um eine leider nur befristete 100% Stelle. Die mir unbedingt abgeraten wurde zu akzeptieren, um zu verhindern, dass ich ins Sozialamt lande. Das wäre dann ab Juli 2021.


    Ich gebe zu, dass mir mit meiner Thematik ein Pensum von 100% ziemlich hoch erscheint. Ich kann mit 50-80% gut leben und das ist auch mein Ziel.


    Nun stellen sich mir hunderte von Fragen und ich bin jetzt schon frustriert und finde keine Ruhe. In meinem Umfeld arbeiten alle und ich möchte das auch tun. Es tut weh zu sehen, wie andere ihre Tätigkeiten nachgehen und ich zuhause sitzen muss.


    Ich würde gerne wissen, ob jemand auch in dieser Situation steckt oder gesteckt hat und wieder rausgekommen ist?


    Wie stehen meine Chancen wirklich da rauszukommen? Ich will arbeiten, mich als Kaufmann auch weiterbilden und meine Ausbildung ausnutzen.


    Ich bedanke mich schon mal für eure Unterstützung.

  • Arthur_Morgan


    Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld in der Corona-Pandemie und mit einer psychischen Krankheit ist es derzeit nicht einfach eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu finden.


    Eine ganze Rente der IV reicht in der Regel nicht für die Ausgaben. Ich empfehle Ihnen eine Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur IV einzureichen. In den meisten Kantonen ist die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) oder die Ausgleichskasse des Kantons zuständig. Im Kanton Zürich und im Kanton Basel-Stadt kann auch die Gemeinde zuständig sein. Mit einer ganzen Rente der IV und mit den Ergänzungsleistungen zusammen hätten Sie ein Einkommen, von dem Sie in der Regel leben können ohne, dass ihre Partnerin Sie unterstützen muss (es sei denn die Wohnung ist zu teuer). Ab welchem Zeitpunkt (rückwirkend?) besteht der Anspruch auf eine Rente der IV?

  • @Sozialversicherer


    Danke für Ihre schnelle Antwort.


    Da haben Sie recht, die wirtschaftliche Lage ist derzeit nicht einfach. Trotzdem hatte ich mehrmals die Gelegenheit auf einen Vorstellungsgespräch, ich hoffe, dass ich trotz Rente dann weiterhin Möglichkeiten habe um mir mein Geld selbst zu verdienen.


    Eine Anmeldung für Ergänzungsleistungen werde ich auf jeden Fall machen. Mir wurde gesagt, das ginge erst dann sobald die erste IV-Rente ausbezahlt wird. Ich habe mir mein "Lohn" der Ausfallen würde mit IV-Rente + Ergänzungsleistungen ausgerechnet, ich komme leider auf ein Hungerlohn der mich überhaupt nicht Ruhen lässt.


    Der Anspruche auf einer IV-Rente besteht rückwirkend ab August 2019. Sie müssen jedoch nicht vergessen, dass ich seit Juli 2019 beim RAV angemeldet bin und seither von der Arbeitslosenkasse ausbezahlt werde. Diese Auszahlung ist bestimmt höher als der Hungerlohn der IV-Rente.

  • @Arthur Morgan


    In welchem Kanton wohnen Sie? Es ist auch möglich die Anmeldung für Ergänzungsleistungen bereits einzureichen nachdem Sie den Vorbescheid über einen Anspruch auf eine Rente der IV erhalten haben und bevor Sie die Verfügung über den Anspruch auf die Rente der IV und deren Auszahlung erhalten haben. In den meisten Kantonen kann man das Anmeldeformular auf der Webseite der für die EL zuständigen Behörde herunterladen. Die Verfügung über den Anspruch auf die Rente der IV können Sie auch noch hinterher einreichen. In der Verfügung über den Anspruch auf die Rente der IV wird ab August 2019 die Rente der IV (oder ein Teil davon wenn die monatliche Rente höher als die monatlichen Taggelder der Arbeitslosenversicherung ist) mit der Rückforderung der während dem gleichen Teil bezogenen Taggelder der Arbeitslosenversicherung verrechnet und nur der Rest als Nachzahlung an Sie nachgezahlt. Bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 müssen Sie jenen Teil der Nachzahlung der Rente der IV abzüglich der Rückerstattung der Taggelder der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum August 2019 bis zum Monat der Auszahlung in der Zeile "Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen" eintragen und den Betrag der Rente der IV für die restlichen Monate des Jahres 2021 in der Zeile "Renten der AHV/IV" eintragen damit die Nachzahlung der Rente der IV zu einem tieferen Steuersatz besteuert wird. Die Ergänzungsleistungen müssen Sie in der Steuererklärung nicht eintragen, weil diese kein steuerbares Einkommen, sondern steuerfrei sind. In der Veranlagung für die direkte Bundessteuer und in der Einschätzungsmitteilung für die Staats- und Gemeindesteuern sollten Sie dann kontrollieren, ob es eine Spalte "Einkommen steuerbar" mit einem höheren Betrag und eine Spalte "Einkommen satzbestimmend" mit einem tieferen Betrag gibt. Auf dem Berechnungsblatt für die Ergänzungsleistungen das mit der Verfügung über den Anspruch auf Ergänzungsleistungen kommt sollten Sie kontrollieren, dass für die Monate für welche Sie die Taggelder der Arbeitslosenversicherung mit einer Verrechnung mit der Rente der IV zurückerstatten mussten, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung der davon zurückerstattende Betrag nicht als anrechenbare Einnahmen angerechnet wurden.

  • @Sozialversicher Ich wohne im Kanton St. Gallen. Ich habe bereits alles vorbereitet, was für die Anmeldung der EL nötig ist. Meine Beraterin der Pro Infirmis meint, dass ich die Anmeldung erst dann schicken solle, sobald ich die erste Zahlung der IV-Rente erhalten habe.


    Die monatliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung sind sogar ganz bestimmt höher als die IV-Rente. Es wird, wie Sie sagen, verrechnet rückwirkend auf den August 2019.


    Ich wollte mich noch für die Anmerkungen der Steuererklärung bei Ihnen bedanken.


    Was kann ich tun als Überbrückung bis zur Zahlung der IV-Rente + EL? Mir wurde gesagt, dass die Arbeitslosenkasse weiter zahlen muss, bis die erste IV-Rente ausbezahlt wird. Es sei eine Vorleistungspflicht die mir bis zum Entscheid der IV ein Einkommen garantiert, weil ich trotz meiner IV-Rente bis zu 30% vermittelbar bin. Ist da was dran?

  • @sozialversicherer

    Heisst das, dass die Ergänzungsleistungen mir, trotz erhalt der Arbeitslosentaggeld von August 2019 bis November 2020, für diese Periode zusätzlich zur IV-Rente die Differenz auszahlen muss?



    Also angenommen ich habe monatlich 3500.- Taggeld erhalten, die IV zahlt 2000.- zurück, bleiben 1500.-, die EL muss mir die Differenz auf diese 1500.- noch geben?


    Habe ich es richtig oder falsch verstanden?