Hallo zusammen
Ich kündigte am 15 Januar. Kündigungsfrist 2. Monate. Kündigungstermin 31 März.
weil ich vom letzten Jahr keinen Urlaub hatte nehme ich von den 25 Tagen ganze 23 mit ins Jahr 2021 plus 2 Tage Pro Rata bis 31 März (total 6 Tage) ergeben 29 Tage Resturlaub.
nun mir ist klar, der Arbeitgeber hat das Recht den Urlaubszeitpunkt zu bestimmen, auch während der Kündigungsfrist. Wie sieht es aus mit „Urlaub verweigern“
die Personalleiterin meine sofort, der Arbeitgeber habe das Recht Urlaub zu verweigern, auch während der Kündigungsfrist und diese aus zuzahlen.
Wenn mein letzter Arbeitstag der 18 Februar wäre. Ab welchen Zeitpunkt spätestens müsste der Arbeitgeber mir Bescheid geben ob diese mich auszahlen? Dürfte er jetzt eine Woche bis einige Tage vor dem 18 Februar kommen und sagen „hey, du kannst noch nicht gehen, du musst noch bis Tag xy weiter arbeiten. Wir zahlen dich aus.
Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber frühzeitig Bescheid geben, damit der Arbeitnehmer anständige Planung für seine Private Angelegenheiten machen kann. Im nicht gekündigtem Verhältnis gilt ja als Faustregel 2 bis 3 Monate vorher.
Und wie viele Tage von den 29 könnte er mich zwingen auf meinen Urlaubsanspruch zu verzichten?
auch frage ich mich, wenn er sagt, ich zahle dir Betrag Xy pro Tag.
Muss ich die hinnehmen oder kann ich sagen ich sei mit dieser Entschädigung nicht einverstanden.
Es stellt sich mir auch die Frage, was, wenn der Arbeitgeber noch immer nicht bestätigt, wann der letzte Arbeitstag ist (nur die Anzahl Resturlaub bestätigt). Es sieht für mich so aus, als würde dieser es hinauszögern und ein paar Tage vorher Situative entscheiden.
Meiner Meinung nach, muss der Arbeitgeber nicht nur begründen „betriebliche Situation“ wenn der Arbeitnehmer auf Resturlaub verzichten soll. Er müsste auch frühzeitig kommunizieren, damit der Arbeitnehmer noch die Chance hat für anständige Planung beispielsweise für Urlaub etc. auch in der Kündigungsfrist und nicht erst eine oder zwei Wochen vorher beispielsweise 2 Wochen vor dem letzten Arbeitstag (nicht Kündigungstermin)