Resturlaub verweigern / Kündigungsfrist

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  • Hallo zusammen


    Ich kündigte am 15 Januar. Kündigungsfrist 2. Monate. Kündigungstermin 31 März.


    weil ich vom letzten Jahr keinen Urlaub hatte nehme ich von den 25 Tagen ganze 23 mit ins Jahr 2021 plus 2 Tage Pro Rata bis 31 März (total 6 Tage) ergeben 29 Tage Resturlaub.



    nun mir ist klar, der Arbeitgeber hat das Recht den Urlaubszeitpunkt zu bestimmen, auch während der Kündigungsfrist. Wie sieht es aus mit „Urlaub verweigern“



    die Personalleiterin meine sofort, der Arbeitgeber habe das Recht Urlaub zu verweigern, auch während der Kündigungsfrist und diese aus zuzahlen.


    Wenn mein letzter Arbeitstag der 18 Februar wäre. Ab welchen Zeitpunkt spätestens müsste der Arbeitgeber mir Bescheid geben ob diese mich auszahlen? Dürfte er jetzt eine Woche bis einige Tage vor dem 18 Februar kommen und sagen „hey, du kannst noch nicht gehen, du musst noch bis Tag xy weiter arbeiten. Wir zahlen dich aus.


    Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber frühzeitig Bescheid geben, damit der Arbeitnehmer anständige Planung für seine Private Angelegenheiten machen kann. Im nicht gekündigtem Verhältnis gilt ja als Faustregel 2 bis 3 Monate vorher.



    Und wie viele Tage von den 29 könnte er mich zwingen auf meinen Urlaubsanspruch zu verzichten?



    auch frage ich mich, wenn er sagt, ich zahle dir Betrag Xy pro Tag.


    Muss ich die hinnehmen oder kann ich sagen ich sei mit dieser Entschädigung nicht einverstanden.


    Es stellt sich mir auch die Frage, was, wenn der Arbeitgeber noch immer nicht bestätigt, wann der letzte Arbeitstag ist (nur die Anzahl Resturlaub bestätigt). Es sieht für mich so aus, als würde dieser es hinauszögern und ein paar Tage vorher Situative entscheiden.


    Meiner Meinung nach, muss der Arbeitgeber nicht nur begründen „betriebliche Situation“ wenn der Arbeitnehmer auf Resturlaub verzichten soll. Er müsste auch frühzeitig kommunizieren, damit der Arbeitnehmer noch die Chance hat für anständige Planung beispielsweise für Urlaub etc. auch in der Kündigungsfrist und nicht erst eine oder zwei Wochen vorher beispielsweise 2 Wochen vor dem letzten Arbeitstag (nicht Kündigungstermin)

  • So meinte also die Personalleiterin, der Arbeitgeber habe das Recht; Urlaub zu verweigern und stattdessen auszuzahlen? In solchen Fällen sage ich immer das Gleiche: Die Frau soll bitteschön begründen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich diese abstruse Behauptung stützt. Wetten, dass sie dann gleich klein beigibt? Wenn Sie einen Ferienanspruch haben, dann haben Sie Anrecht darauf, die Ferien als Ferien zu beziehen und nicht als Geld. Denn genau dazu wurden Ferien erfunden - Punkt. Es ist unglaublich, mit was für phantasievollen Argumenten Arbeitgeber mitunter versuchen, ihre Mitarbeiter hinters Licht zu führen. Solche Beispiele sind auch hier leider immer wieder zu lesen.

  • Hallo @Sirio


    Dasselbe dachte ich auch.


    Ich hoffe mit diesem Beitrag anderen etwas zu helfen mit meiner Erfahrungswerten.
    Die Sache ist noch nicht wirklich ausgestanden.


    Im Gegenteil, letzten Freitag ist diese noch Eskaliert. Man bat mich auf ein Gespräch zu kommen mit der Personalleiterin sowie CEO zusammen.


    Grund war meine zweite E-Mail, mit dem Versuch in Erfahrung zu bringen wann mein letzter Tag sei. In dieser Mail erwähnte ich nochmals die Eckdaten, sowie die Rechtsgrundlage. Es keinen entsprechenden Gesetzesartikel gibt, welcher dem AG die Urlaubsansprüche zu verweigern und diese auszuzahlen (in der Kündigungsfrist) auch dass es nur schweizweit anerkannte Rechnungsgrundlagen gibt wie die Ferienentschädigung aussehen könnte. Zudem machte ich nochmals meine persönlichen Bedürfnisse geltend. Ich in einem anderen Land eine Stelle antrete und wenn ich bis weit in den März hin arbeite mir Mehrkosten entstehen würden. Das in Extremfällen nach richterlichem Ermessen entschieden werden würde.


    Wie auch immer, ich machte meine Kompromissbereitschaft kund, da ich nicht wollte/will, dass die Abteilung vor die Wand gestellt wird. Auch mit dem Vermerk, dass ich nur Vorschläge unterbreite, und auch für Gegenvorschläge bereit bin. Alles schwarz auf weiss



    naja, dies wurde vom CEO sowie Personalleiterin als Angriff, als Erpressung und als Drohung aufgefasst. Ich die Situation ausnütze, mein E-Mail sei Pietätlos. Auch das man meine Kündigung als Missbräuchlich auffassen könnte wurde mal erwähnt.



    auf die Aussage hin, dass der AG immer das Recht hat, unabhängig der betrieblichen Situation, die Ferien zu verweigern, habe ich sofort verneint, dem sehe ich kritisch entgegen.


    nur um zu zeigen, wie es zwar, bzw. ein aggressives und emotional man diese Angelenheit nahm. Der CEO sagte etwas, was ich zunächst nicht verstand, auf anfragen meinte er, die Maske rutsche die ganze Zeit runter. Worauf ich erwiderte, ja das kann ich gut verstehen. Bei mir ist es vor allem wegen dem Bart, wegen der kleinen Bartstoppeln. Ich versuchte mit diesem Kommentar das Gespräch etwas zu lockern.


    Die Personalleiterin meinte daraufhin: sie habe selber keinen Bart. Trotzdem rutsche ihr der Bart runter. Ich solle mal nicht ao tun.


    Dies war gleich zubeginn des Gespräches. Weshalb mir bewusst war, dass ich mich auf ein hartes Gespräch einstellen musste. Recht hatte ich bekommen. Da beide sehr emotionsgeladen waren. Der CEO klopfte auf den Tisch, hatte grosse Augen etc.


    Was mir während des Gespräches klar wurde, so empfand ich es, das man jede Gelegenheit suchte, jeden Einwand o.ä. sucht um den Arbeitnehmer (mich) zu verunsichern, ein schlechtes Gewissen einzureden. Beispielsweise: von der Personalleiterin: ich hätte diese zweite E-Mail von mir, während der Arbeitszeit geschrieben. Diese Anschuldigung stimmt nicht. Ich schrieb diese Mail in meiner Mittagspause nicht während der Arbeitszeit.


    Meiner Arbeitskollegin erging es gleich. Sie hätte am Freitag, letzte Woche den letzten. Nachdem sie nichts hörte, machte sie eine E-Mail an unseren Chef. In welcher sie erwähnte, dass sie nichts anderes hörte und sie darum ihr Firmenhandy und laptop abgeben würde an den anderen Abteilungsleiter.


    Gleichauf musste sie zum CEO und Personalleiterin. Ihr wurde gleich gesagt, so wenn sie nicht käme am Montag (Heute) so würde man ihr den Februarlohn nicht auszahlen. Zur Erinnerung, sie hat angefragt wann der letzte ist,dass rechnerisch, mit ihrem Feriensaldo, sie am 5 Februar den letzten hätte. Ihr wurde nichts bestätigt.


    Soweit der Stand

  • Kandrew88


    Gemäss Artikel 329c Absatz 2 des Oblgitationenrechts (OR) Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt da­bei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist. Der Arbeitgeber kann also den Bezug von Ferien verweigern, wenn der Bezug der Ferien zu diesem Zeitpunkt und in diesem Ausmass nicht mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist. Falls Sie den Bezug der Ferien vor Gericht einklagen, müssten Sie nachweisen, dass Sie dem Arbeitgeber Ihre Wünsche bezüglich der Ferien mit einer angemessen langen Frist im vorhinein mitgeteilt haben und der Arbeitgeber müsste wahrscheinlich nachweisen, dass er Bezug der Ferien zu diesem Zeitpunkt und in diesem Ausmass nicht mit den Interessen des Betriebs vereinbar war. Unter den folgenden Links finden Sie dazu noch ein paar Informationen.


    https://praxis.arbeitsrechtler…4_Ferien-Freistellung.pdf


    https://www.ferienanspruch.ch/…ungsrecht-bei-arbeitgeber


    https://www.ferienanspruch.ch/…enseitige-ruecksichtnahme


    https://www.ferienanspruch.ch/…kt/ferien-vorankuendigung


    Die Höhe der Ferienentschädigung pro Tag an nicht bezogenen Ferien ergibt sich aus dem Artikel 329d Absatz 1 OR. Die Höhe ergibt sich also aus dem Gesetz und dem Arbeitsvertrag. Wie hoch der Lohn und die darauf vom Arbeitgeber zu bezahlenden Sozialversicherungsbeiträge für eine Entschädigung für nicht bezogene Ferientage sind, können Sie sich mit dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrags und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zu Lohn ausrechnen. Darin wird stehen wie hoch der Bruttojahreslohn (einschliesslich eines allfälligen 13. Monatslohns) ist und wie viel Sie während des Jahres für diesen Lohn arbeiten müssen (zum Beispiel bei einem Arbeitsvertrag mit Monatslohn anstatt Stundenlohn Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag und an Samstagen, Sonntagen und bestimmten Feiertagen muss nicht gearbeitet werden, Anzahl (Arbeits-) Tage Ferien pro Jahr). Entschädigung pro nicht bezogenen Ferientag = Bruttojahreslohn / Anzahl Tage an denen pro Jahr gearbeitet werden muss (einschliesslich der 25 Tage bzw. fünf Wochen Ferien weil bei deren Bezug ja auch Lohn bezahlt werden müsste). Das Jahr 2020 war ein Schaltjahr, da der Februar 2020 29 Tage hatte und hatte somit 366 Tage. Dann können Sie im Kalender nachschauen wie viele Tage davon abgezogen werden müssen, weil diese Samstage, Sonntage oder arbeitsfreie Feiertage waren.Art. 329a

    1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren.


    3 Für ein unvollständiges Dienstjahr sind Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewäh­ren.Art. 329b

    1 Ist der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während eines Dienst­jahres insgesamt um mehr als einen Monat an der Arbeitsleistung ver­hindert, so kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kürzen.


    2 Beträgt die Verhinderung insgesamt nicht mehr als einen Monat im Dienstjahr und ist sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitneh­mers liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Jugendurlaub, ohne Ver­schulden des Arbeitnehmers verursacht, so dürfen die Ferien vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden.


    3 Die Ferien dürfen vom Arbeitgeber auch nicht gekürzt werden, wenn:

    a.
    eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu zwei Monate an der Arbeitsleistung verhindert ist;
    b.
    eine Arbeitnehmerin einen Mutterschaftsurlaub nach Artikel 329f bezogen hat; oder
    c.
    ein Arbeitnehmer einen Vaterschaftsurlaub nach Artikel 329g bezogen hat.

    4 Durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann eine von den Absätzen 2 und 3 abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer im Ganzen mindestens gleichwertig ist.Art. 329c

    1 Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienstjah­res zu gewähren; wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammen­hängen.


    2 Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt da­bei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.Art. 329d

    1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn und eine angemessene Entschädigung für ausfallenden Naturallohn zu entrichten.


    2 Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten wer­den.


    3 Leistet der Arbeitnehmer während der Ferien entgeltliche Arbeit für einen Dritten und werden dadurch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt, so kann dieser den Ferienlohn verweigern und be­reits bezahlten Ferienlohn zurückverlangen.


    Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) (OR):


    https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de

  • Vielen Lieben Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Ich weiss dies sehr zu schätzen :)


    das der Arbeitgeber eine Weisungsbefugnis hat, dies bestreite ich nicht. Dies bleibt, soweit meines Erachtens, auch weiterhin bestehen wenn das Arbeitsverhältnis gekündet wurde bishin zum Kündigungstermin.


    was Sie schreiben macht mir vollkommen Sinn und leuchtet, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen Betrifft auch ein. So habe ich es in Erinnerung von meinem HF Studium.


    Nun Frage ich mich einfach, wie sich die Lage verhält in einem gekündeten Verhältnis.


    In meinem E-Mail von letzter Woche an meinen Chef bekundete ich meine Kompromissbereitschaft, aber es müssen Vorschläge Seiten Arbeitgeber kommen..
    Im Gegenteil ich wurde durch den Fleischwolf gedreht. Nun meinte mein Chef, mündlich, « Voraussichtlich 5 März evtl. 26 Februar, je nachdem wie es aussieht.


    Ich mache Sorgen nochmals zu fragen, für eine schriftliche Bestätigung bzgl. letzter Tag, dass es wieder Eskaliert.

  • Im Vertrag steht zwar Ferienanspruch pro Jahr 25 Tage, aber auch, dass ich Pro Rata 2 Tage für jeden Monat zur Verfügung habe.

  • Mir geht es auch darum, dass ich vollkommen blockiert bin.


    Meine Ambition ist eine neue Stelle im Ausland. Jedoch habe ich keine Ahnung auf wann ich mich bei der Gemeinde Abmelden soll, auf wann ich alles weitere kündigen solle, weil der AG den letzten Tag nicht bestätigen will. Wenn ich mit Gewissheit wüsste am Tag XY ist der letzte, dann gäbe sich mir zumindest die Möglichkeit einer anständigen Planung.