Beteibungsamt

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  • Guten Tag


    darf das Betreibungsamt denn Kontoauszug verlangen ?


    ich habe ihn Gesendet aber habe die angaben wo ich Geld ausgegeben habe Geschwärzt also nicht denn Betrag . jetzt verlangen sie den ganzen Auszug ohne Geschwärzt sonst verlangen sie ihn direkt bei der Bank an

  • Im Rahmen der Pfändung hat das Betreibungsamt das volle Einsichtsrecht in die Bankauszüge des Schuldners. Es geht unter anderem auch darum zu prüfen, ob der Schuldner nicht vor der Pfändung zum Beispiel durch Überweisung von Beträgen an Verwandte Geldmittel beiseite geschafft hat, um diese den Gläubigern zu entziehen. Das Amt könnte den Auszug ohne Weiteres auch bei der Bank einverlangen. Diese könnte sich dabei nicht auf das Bankgeheimnis berufen.