Vorstellungsgespräche zählen nicht als Arbeitsbemühung - warum?

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  • Guten Tag


    Ich kann nicht verstehen, weshalb ein Vorstellungsgespräch nicht als Arbeitsbemühung zählt


    Selbstverständlich freue ich mich über eine Einladung zum persönlichen Gespräch. Ich bin meinem neuen Job schon einen Schritt näher und habe mich von zahlreichen Mitbewerbern abgehoben.


    Für die nächste Runde, das Gespräch, bereite ich mich seriös vor.
    Recherchiere auf dem Web, Lese mich auf der Homepage des Unternehmens ein, lese Geschäftsberichte, erkundige mich über meine Interview-Partner etc.
    Dazu erstelle ich ein Dossier wo Inhalte und Suchergebnisse zusammengefasst sind. Weiter bereite ich Fragen zur Stelle und zum Unternehmen vor. Ich nehme die Reise (Fahrkosten/Ticket o.ä.) und die Zeit für das Gespräch auf mich.
    Vorbereitung, 1-2 Std Aufwand
    Interview und Anreise: 1-2 Std.
    Und alles ohne Anerkennung für die Bemühungen.


    Alleine die zeitlichen und Interessen-Aufwände beweisen, dass ich mich für die Anstellung "bemühe" und trotzdem wird das vom RAV nicht als Arbeitsbemühung gut geheissen. Hier kommen meine Zweifel - ist das korrekt?

  • Jorinde1+


    Ich kenne mich diesbezüglich nicht aus.


    Vermutlich hat das RAV die Bewerbung beim potentiellen Arbeitgeber ja schon als Bemühung gezählt und dann ist dieser Arbeitgeber nicht ein zweites Mal zu zählen.


    So vom Gefühl her kann ich es aber verstehen, dass sie es etwas als ungerecht empfinden, wenn der tatsächliche Zeitaufwand nicht entsprechend berücksichtigt wird.


    Wie sagte man jeweils: Ich bin Stellenlos, aber nicht Arbeitslos.


    Viel Glück beim Vorstellungsgespräch.

  • Interessant. Uns wurde damals nach der Kündigung von der Firma eine Jobcoach*in (?) gestellt. Diese hat mir gesagt, dass Vorstellungsgespäche als Arbeitsbemühung aufgeführt werden sollten. Gut, man MUSS Vorstellungsgespräche ja auch aufführen. Ich war bisher allerdings auch immer der Meinung, dass diese zählen.


    Was den Arbeitsaufwand angeht, stimme ich mit Ihnen voll überein! Soll keiner sagen, wir würden den ganzen Tag "auf der faulen Haut liegen". Ich arbeite sogar an Wochenenden und Feiertagen für das RAV, bzw. mich. Mit Ü50 hat man es nicht leicht....

  • Jorinde1+


    Es entspricht der Praxis der RAV und der Gerichte pro Monat 10 bis 12 schriftliche Bewerbungen auf Stellen anzeigen zu verlangen und nur solche schriftlichen Bewerbungen zu zählen und auf eine schriftliche Bewerbung folgende Vorstellungsgespräche nicht zusätzlich zu zählen. Ohne ein rechtzeitige eingereichtes Formular mit 10 bis 12 schriftlichen Bewerbungen auf Stellenanzeigen werden Sie in der Regel wegen ungenügenden Arbeitsbemühungen für einige Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt (sogenannte Einstelltage) und erhalten für diese Einstelltage keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Ich empfehle Vorstellungsgespräche auf dem Formular einzutragen, auch wenn diese nicht zusätzlich zählen.