Angedrohte Betreibung vor schriftlich kommunizierter Frist

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • @pointyear


    Falls das Verfahren zu recht eingeleitet wurde, müssen sie dem Betreibungsamt noch beweisen, dass die Forderung in der Zwischenzeit vollständig beglichen wurde. Das heisst inklusive allen zusätzlichen Kosten mit der Eintreibung der Forderung.

  • Zur besseren Übersicht hier die relevante Korrespondenz.


    Brief vom 12.2.2021 an mich


    Letzte Mahnung fur lhre Mitgliedschaft 2021 beim Schweizerischen


    Mieterschutz Mitgliederbeitrag 2021 zahlbar bis 31.12.2020 (inkl. 7. 7% MWST)


    Sparen Sie sich einen Eintrag im Betreibungsregister und weitere unnötige Kosten!


    Trotz Rechnung vom November 2020 und Zahlungserinnerung vom Januar 2021 sind Sie lhrer Zahlungspflicht für den Mitgliederbeitrag 2021 noch 3 Monaten seit Rechnungsstellung noch nicht nachgekommen. Offenbor sind Sie nicht gewillt diese Forderung gütlich zu begleichen.


    Wir gewähren Ihnen hiermit eine letzte Nachfrist bis 28.02.2021 um den Jahresbeitrog 2021 zzgl. der Mahngebühr von CHF 20.- (Zliff. 2 AGB) mittels nachstehendem Einzahlungsschein zu begleichen. Danach wird diese Forderung dem lnkassobüro bezüglich Einleitung des betreibungsrechtlichen Verfahrens übergeben.


    In lhrem lnteresse hoffen wir auf diese Massnahme verzichten zu können.


    Schweizerischer Mieterschutz


    Formular ohne Unterschrift


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    Email vom 13.2.2021, 19:31 an mich


    "Sehr geehrter Herr [Name]


    Wenn Sie den Sozi-Abfall-Medien alles abkaufen, dann ist es auf jeden Fall richtig gewesen, dass Sie bei uns gekündigt haben. Lieber kein Mitglied, als ein Solches wie Sie. Vom Geldfluss bei Einzahlungen haben Sie auch viel Ahnung. Wir haben doch nichts zurückgebucht. Wenn Ihre Zahlung bei Raiffeisen landet ohne Angabe unserer Kontoverbindung, dann weist die Bank das Geld zurück. Davon erlangen wir nicht mal Kenntnis. Aber noch eine Feststellung: Das e-banking wurde übrigens nicht gestern erfunden und komischerweise erhalten wir tausende von Gutschriften anderer Mitglieder, welche fähig sind das e-banking zu bedienen. Wo liegt denn nun das effektive Problem?


    Wir bedanken uns für Ihre Mitgliedschaft und bestätigen hiermit den Erhalt Ihrer Kündigung, datiert 13.02.2021.


    Gemäss Ziffer 2 AGB und weiterer Publikationen auf der Website kann die Mitgliedschaft mit 3-monatiger Frist jeweils per Ende Kalenderjahr der Vertragsdauer aufgelöst werden. Auszug aus den AGB: „Die Kündigung muss dem Zentralsekretariat bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich oder via E-Mail zugehen. Unterbleibt eine frist- und termingerechte Kündigung, so bestehen die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht für eine weitere Dauer gemäss der ersten Vertragsdauer von 1 oder 2 Kalenderjahren.“


    Ihre Kündigung gilt daher per 31.12.2021, womit der Jahresbeitrag 2021 noch geschuldet bleibt. Wir danken für die umgehende Begleichung (Termin 31.12.2020).


    Wir freuen uns, wenn Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden waren.


    Wir wünschen Ihnen somit ab 01.01.2022 ein problemloses Mietverhältnis.


    Freundliche Grüsse


    Schweizerischer Mieterschutz


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    Email vom 13. Februar 2021, 19:32 an "inkassodata.ch", cc an mich


    "Guten Tag


    Bitte umgehend Betreibung einleiten gegen folgenden Schuldner:


    ... [MigliederNr, Name, Adresse]


    Mitgliederbeitrag 2021 in Höhe von CHF 95.-, Mahngebühr von CHF 20.- (Ziff. 2 AGB), total CHF 115.-, fällig per 31.12.2020, Verzugszins 5%


    Besten Dank für Ihre sofortige Erledigung mit Feedback/Kopie Zahlungsbefehl.


    Freundliche Grüsse


    Schweizerischer Mieterschutz


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  • Das ist ja eben die Frage, die ich nicht beantworten kann. Wenn das Gewähren einer Nachfrist rechtlich bedeutungslos ist und der Gläubiger wie angedroht das Verfahren sogleich eröffnet hat (ich nehme an, dass das an einem Wochenende nicht möglich ist, aber sehr wohl am Montag morgen), dann ist meine Zahlung heute zwar am gleichen Tag aber doch nach Eröffnung des Verfahrens getätigt. Wenn die Nachfrist rechtlich verbindlich ist, und ich also bis zum 28.2.2021 Zeit habe, um die Gebühr mit Mahnkosten zu bezahlen, dann habe ich rechtzeitig gezahlt. Ich verstehe zwar nicht, weshalb das rechtlich so geregelt ist, aber ich befürchte, dass ersteres der Fall ist.

  • @pointyear


    Das ist genau der Punkt bei dem ich keine Antwort weiss.


    Meiner Meinung nach müsste die Frist verbindlich sein. Aber ich finde dazu keinen Gesetzesartikel, der meine Meinung stützt.


    Jedenfalls keine direkten Artikel. Ich kann dann noch behaupten die "Abrede", sprich die angekündigte Frist... gelte gemäss Vertragsrecht. Ob ich damit in einem Prozess durchkommen würde.... ist sehr fraglich.

  • @pointyear


    Falls sie genügend "Kleinmünz" in der Tasche haben, können sie ja mal einen eher aussichtslosen Prozess starten. Das Resultat würde mich interessieren.


    Wie schon gesagt, hatte ich mal einen ähnlichen Fall. Da hatte ich mir diese "spitzohrige" Frage auch gestellt. Aber nur so als "Gedankenübung". Auf die Idee einen Prozess zu starten, wäre ich nie gekommen.... Gut möglich, dass ein Gericht auf so eine Klage nicht einmal eingehen würde.


    Wahrscheinlich noch mit der Begründung, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

  • Danke @Transmitter für alle ausführlichen Antworten. Ich werde nun einmal abwarten, bis ich tatsächlich einen Zahlungsbefehl erhalte. (Ich habe dem Gläubiger die Zahlungsbestätigung am Montag geschickt, mit der Bitte, den Eingang der Zahlung zu bestätigen. Da ich bis jetzt keine Antwort erhalten habe, gehe ich eher davon aus, dass das ignoriert wird und ich tatsächlich einen Zahlungsbefehl erhalten werde.) Dann habe ich ja 10 Tage Zeit um Rechtsvorschlag zu erheben, bzw. 20 Tage um zu bezahlen, und werde in dieser Zeit juristischen Rat suchen, ob überhaupt und gegen welche Forderungen ich rechtlich vorgehen kann/soll. Ein Betreibungsregistereintrag ist für mich nicht das Ende der Welt, aber ein Ärgernis. Und es ist offensichtlich, dass Firmen wie der Mieterschutz Schweiz auch deshalb handeln, wie sie handeln, weil sich die meisten Leute nicht zur Wehr setzen. Für mich gilt es daher, eine Risikoabwägung zu machen. Welche Erfolgsaussichten habe ich, wie hoch sind die Kosten, die auf mich zukommen, wieviel Zeit werde ich aufwenden müssen, etc.

  • @pointyear


    Danke fürs feedback. Hoffe es hilft ihnen etwas weiter. Und Vielleicht lässt das Inkassobüro sogar noch mit sich reden. In meinem Fall war das so.


    Jetzt erzähle ich noch meinen Fall:


    Der ist gut 35 Jahre alt. Und damals gab es noch kein E-Banking, so dass man schnell mal nachschauen konnte... Ich musste damals ein Zwischenlager zu mieten. Den Zahlungsverkehr machte ich immer sehr pünktlich. Dann bekam ich eine Mahnung für die Miete. Mit einem Kopfschütteln legte ich die mal weg und vergass sie. Kann ja nicht sein, dass ich die Miete nicht bezahlt habe......


    Jetzt war es aber so, dass ich die Miete tatsächlich nicht bezahlt hatte.... denn da war keine Rechnung auf dem Stapel, als ich den Zahlungsverkehr machte.... Und mir fiel das nicht auf, dass da keine Rechnung war....


    Als ich die Mahnung erneut in die Finger bekam... forderte ich bei der Bank die betreffenden Kontoauszüge an. Und siehe da... ich hatte wirklich nicht bezahlt. Veranlasste sofort den Zahlungsauftrag. Und am nächsten Tag hatte ich schon einen Zahlungsbefehl im Haus.


    Das eben auch noch vor Ablauf der Frist, welche in der Mahnung genannt wurde.


    Und das nervte mich da gewaltig. Denn als Selbstständigerwerbender ist es kein gutes Zeichen, wenn man eine Betreibung am Laufen hat.


    Rief dann bei dem Inkassobüro an. Das war irgend ein kleines und recht Unbekanntes. Da erklärte ich dann die Situation. Der zuständige Mitarbeiter räumte da noch ein, dass sie da wohl etwas vorschnell waren. Zumindest einigten wir uns dann darauf, dass ich die Kosten übernehme, während das Inkassobüro die Betreibung zurückzog.


    Das hatte dann so funktioniert.

  • @Transmitter Mit etwas Verzögerung danke für die eigene Geschichte, die ja der meinen gar nicht so unähnlich ist. Ich habe seit meinen Nachrichten noch nichts gehört. Weder eine Bestätigung, dass die Sache erledigt ist, noch einen Zahlungsbefehl. Jedenfalls wurde die Zahlung dieses mal nicht zurückgebucht. Gut möglich, dass diese Firma einfach solches Säbelrasseln anwendet, um ihr Geld einzutreiben. Das ist zwar nicht besonders freundlich und langfristig gedacht wohl auch nicht zielführend, aber legitim und kurzfristig vermutlich effektiv. Ich warte einfach einmal weiter zu und nehme es, wie es kommt. Etwas Genugtuung erhalte ich immerhin durch die Tatsache, dass meine Kündigung des Vertrags auf 2022 direkt durch den unfreundlichen Umgang mit mir als Kunden zurückzuführen ist.

  • @pointyear


    Smile.


    Schreiben sie weiter, was da noch so läuft. Ich denke das wird auch andere Foristen*Innen noch interessieren.