Geheimes Baugesuch?

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  • Vor mittlerweile ca. 4 Jahre wurden auf einer grossen Wiese gegenüber meinem Wohnhaus Bauprofile aufgestellt. 3 Wohnblöcke mit insgesamt 60 Wohnungen sollten gebaut werden. Es gab diverse Einsprachen. Gemäss meinem Nachbar wurde das Baugesuch schlussendlich nicht bewilligt.


    Einige Zeit später fuhren Baumaschinen auf einem Teil des Grundstücks auf. Eine Nachfrage der Gemeinde ergab dass es sich um Arbeiten im Auftrag der Gemeinde handle (es wurden Belagsarbeiten ausgeführt). Gemäss Auskunft der Gemeinde werde der Teil des Grundstücks danach wieder in seinen Urprungszustand versetzt. Es vergingen Monate. Nichts passierte. Auf dem Grundstück liegt ein Schutthaufen und der Teil des Grundstücks ist komplett überwuchert. Kein schöner Anblick. Zudem parkieren immer wieder Autos auf dem Grundstück und es wird auch Abfall im Gestrüpp entsorgt.


    Auf meine Nachfrage wann das Grundstück denn nun wieder hergerichtet wird erhielt ich die Auskunft dass man den Besitzer informiere dass er das Grundstück wieder herstelle. Ein Jahr lang passierte nichts. Eine nochmalige Anfrage bei der Gemeinde blieb unbeantwortet. Es dauerte Monate und schliesslich ein kleiner Hinweis dass ich mit an den Gemeindepräsidenten wenden werde wenn meine Anfrage weiterhin ignoriert wird. Plötzlich hat sich der Leiter des Bauamtes gemeldet.


    Von ihm erhielt ich dann die Auskunft dass auf dem Grundstück ein Baugesuch bewilligt wurde.


    Auf mein Nachfrage dass gemäss meinen Informationen das Gesuch abgelehnt wurde und er mir doch bitte sagen solle wann das Gesuch bewilligt wurde hat mich der guten Mann ziemlich abgeputzt.


    Er meinte dass ein Baugesuch geheim sei sobald die Bewilligung erteilt wurde und es keine "Zitat" Gwunderli Auskünfte gebe. Es stehe dem Besitzer frei wann er mit den Bauarbeiten anfange.


    Er hat mir dann ausserdem mitgeteilt dass er keine Anfragen mehr beantworten werde und er mein Mailadresse blockiere.


    Nun, ich habe selber mal auf einer Bauabteilung einer Gemeinde gearbeitet und es wäre mir neu dass Baugewilligungen nach der Erteilung geheim sind. Auch die Aussage dass man mit dem Bau beginnen könne wann man wolle stimmt meines Wissens so nicht. Soviel ich weiss muss man innert 2 Jahre nach Erteilung der Bewilligung mit dem Bau beginnen.


    Was kann ich nun machen wenn da plötzlich die Banger auffahren?

  • @Pesche5793872


    Ja. Das erscheint mir auch etwas komisch zu sein.


    Meines Wissens stimmt das nämlich, dass eine Baubewilligung befristet ist.


    Und meines Wissens muss Einblick in das Bewilligungsverfahren gewährleistet sein. Dies allenfalls beschränkt auf Personen, die dafür eine Begründung angeben können. Direkt betroffene Anwohner sollten hier eine ausreichende Begründung vorweisen können.

  • sirio


    Ich möchte ihren "Einwand" nicht kritisieren. Ich sehe daran nichts Falsches.


    Doch nach meinem Wissen gibt es auf der Ebene "Bundesgesetz" bestimmte Vorgaben. Die kantonalen Gesetze müssen mit diesen Vorgaben übereinstimmen. Die Baureglemente der Gemeinden auch.


    Ich kenne mich hier wirklich nicht mit den Details aus. Obwohl ich früher noch viel mit Baubewilligungen zu tun hatte. Und das in verschieden Kantonen.


    Was jetzt aber @Pesche5793872 hier berichtet, ist mir zuvor noch nie zu Ohren gekommen.


    In allen Kantonen, die mir deswegen bekannt sind, sind die Baubewilligungen befristet gewesen. Und jeder der ein begründetes Interesse am Bewillgungsverfahren nachweisen konnte, hatte das Recht Einsicht zu bekommen.


    Meines Wissens ist dieses recht auf Bundesebene gegeben.


    Ich will hier aber auch nichts behaupten. Mir kommt es einfach komisch vor.

  • @Pesche5793872


    Die wichtigste Frage steht wohl zuunterst in der Eingangsfrage.


    Wenn ein Baugesuch bewilligt wurde, können sie gar nichts mehr machen, wenn die Bagger auffahren. Ausser vielleicht, wenn sie nachweisen können, dass die Bewilligung widerrechtlich erteilt wurde.


    Die bewilligten Baupläne können sie wohl im Staatsarchiv einsehen. Wahrscheinlich aber auch nur auf begründetes Gesuch und gegen Gebühr.

  • @Pesche5793872


    Das ist im Prinzip richtig. Wenn abgelaufen dann abgelaufen. Dann wäre der Baubeginn rechtswidrig.


    Sie müssen zuerst herausfinden, was die kantonalen Bauvorschriften dazu sagen, ob und wann eine Bewilligung abläuft.


    Dann können sie im Staatsarchiv bei den Bauplänen nachforschen, wann die Bewilligung erteilt wurde.


    Falls die Bewilligung abgelaufen wäre, könnten sie beim zuständigen Gericht einen Baustopp beantragen.


    Die Frage ist, ob das letztlich etwas nützt.


    Wenn das Baugesuch bewilligt wurde, weil es gegen keine Bauvorschriften verstösst, wird ein erneutes Bewilligungsverfahren dazu führen, die Bewilligung erneut zu erteilen.


    Und sie müssten sich allenfalls noch auf Schadensersatzklagen seitens der Bauherrschaft gefasst machen.

  • Einer allfälligen Schadenersatzklage würde ich gelassen entgegensehen. Wenn ohne Baubewilligung gebaut wird dann Frage ich mich auf welcher Grundlage mich die Bauherrschaft verklagen könnte?

  • @Pesche5793872


    Wenn ohne Bewilligung gebaut würde, können sie wirklich gelassen bleiben.


    Nur sollten sie vorher genau abklären, ob das tatsächlich der Fall ist.


    Also ob hier wirklich gravierend Vorschriften verletzt wurden.


    Ich bin kein Jurist.


    Wenn die Bewilligung bloss "abgelaufen" ist und allenfalls erneuert hätte werden müssen, was wohl im Schnellverfahren durchgegangen wäre, dann wäre die Verfügung eines Baustopps ein erheblicher Schaden für die Bauherrschaft. Und würde wahrscheinlich als eine reine Schikane betrachtet werden.


    Ich weiss nicht wie die Gerichte da entscheiden würden.


    Ein Baustopp ist sicher dann gerechtfertigt, wenn festgestellt werden kann, dass wegen Verletzung der Bauvorschriften die Bewilligung gar nicht hätte erteilt werden dürfen.