Vor mittlerweile ca. 4 Jahre wurden auf einer grossen Wiese gegenüber meinem Wohnhaus Bauprofile aufgestellt. 3 Wohnblöcke mit insgesamt 60 Wohnungen sollten gebaut werden. Es gab diverse Einsprachen. Gemäss meinem Nachbar wurde das Baugesuch schlussendlich nicht bewilligt.
Einige Zeit später fuhren Baumaschinen auf einem Teil des Grundstücks auf. Eine Nachfrage der Gemeinde ergab dass es sich um Arbeiten im Auftrag der Gemeinde handle (es wurden Belagsarbeiten ausgeführt). Gemäss Auskunft der Gemeinde werde der Teil des Grundstücks danach wieder in seinen Urprungszustand versetzt. Es vergingen Monate. Nichts passierte. Auf dem Grundstück liegt ein Schutthaufen und der Teil des Grundstücks ist komplett überwuchert. Kein schöner Anblick. Zudem parkieren immer wieder Autos auf dem Grundstück und es wird auch Abfall im Gestrüpp entsorgt.
Auf meine Nachfrage wann das Grundstück denn nun wieder hergerichtet wird erhielt ich die Auskunft dass man den Besitzer informiere dass er das Grundstück wieder herstelle. Ein Jahr lang passierte nichts. Eine nochmalige Anfrage bei der Gemeinde blieb unbeantwortet. Es dauerte Monate und schliesslich ein kleiner Hinweis dass ich mit an den Gemeindepräsidenten wenden werde wenn meine Anfrage weiterhin ignoriert wird. Plötzlich hat sich der Leiter des Bauamtes gemeldet.
Von ihm erhielt ich dann die Auskunft dass auf dem Grundstück ein Baugesuch bewilligt wurde.
Auf mein Nachfrage dass gemäss meinen Informationen das Gesuch abgelehnt wurde und er mir doch bitte sagen solle wann das Gesuch bewilligt wurde hat mich der guten Mann ziemlich abgeputzt.
Er meinte dass ein Baugesuch geheim sei sobald die Bewilligung erteilt wurde und es keine "Zitat" Gwunderli Auskünfte gebe. Es stehe dem Besitzer frei wann er mit den Bauarbeiten anfange.
Er hat mir dann ausserdem mitgeteilt dass er keine Anfragen mehr beantworten werde und er mein Mailadresse blockiere.
Nun, ich habe selber mal auf einer Bauabteilung einer Gemeinde gearbeitet und es wäre mir neu dass Baugewilligungen nach der Erteilung geheim sind. Auch die Aussage dass man mit dem Bau beginnen könne wann man wolle stimmt meines Wissens so nicht. Soviel ich weiss muss man innert 2 Jahre nach Erteilung der Bewilligung mit dem Bau beginnen.
Was kann ich nun machen wenn da plötzlich die Banger auffahren?