Kostenvergütung Reise-Kosten UVG, ATSG, UVV

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  • Guten Tag


    Vor einiger Zeit erlitt ich einen Betriebsunfall. Dies bezüglich muss ich noch immer die Physiotherapie aufsuchen. Es steht die Kostenvergütung der Reise-Kosten auf der Liste. Ich schickte eine Zusammenstellung der Reisekosten an die Suva und diese zahle nur einen Bruchteil der Reisekosten. Grund: Ich habe meine Wohnort gewechselt. Man sei lediglich dazu verpflichtet, Reise-Kosten in nächster Nähe (im Wohnort) zu tilgen. Wenn ich also von Wil SG nach Sirnach TG umziehe (Beispiel) bleiben einem zwei Möglichkeiten 1. entweder einen Physiotherapeuten in Sirnach TG konsultieren oder 2. auf eigene Kosten nach Wil SG reisen. So die Suva in Ihrer Verfügung welche Sie mir zugesandt hat.


    Gem. Ad-Hoc Kommision Schaden UVG Nr.1/94 wird nicht erwähnt, dass man bei einem Umzug auch seinen Physiotherapeuten wechseln muss, möchte man Reise-Kosten vergütet haben.


    Kann die Suva von ihren Kunden (Versicherungsnehmer) verlangen nach einem Umzug den Physio zu wechseln wenn der Kunde Reise-Kosten geltend machen will?