Guten Morgen alle zusammen
Ich habe folgendes Problem: Ich bin aus Deutschland, meine Freund mit dem ich ein Konkubinat habe wohnt und arbeitet in der Schweiz, ich arbeite in Deutschland (allerdings im Moment nicht, weil mein Betrieb geschlossen ist wegen corona). Deshalb wollte ich mich auf der Gemeinde anmelden, da ich länger als 3 Monate in der Schweiz bin. Das machte ich zuerst im Dezember 2020.
1. Begründung
Ich würde unter das Freizügigkeitkeisabkommen fallen und kann jederzeit Ein und Ausreisen. Die Gemeinde meldet grundsätzlich keine Fälle wie mich an, denn wenn das jeder machen würde.
2. Begründung
Dieser bezieht sich auf meinen Freund. Sie sehen dies nicht als Grund für eine Anmeldung an. Denn ich wäre nur vorübergehend hier und eine Fernbeziehung als eben unter das Freizügigkeitkeisabkommen fallend.
3. Begründung
Ich würde nicht arbeitslos sein, sondern einer Beschäftigung nachgehen. Corona ist nur vorübergehend und danach wäre ich wieder in Deutschland. Da spielt auch die zweite Begründung mit ein.
4. Begründung
Wenn sich bis Juli 2021 nichts ändert, kann ich mich gerne anmelden und meinen Steuersitz hier her verlegen und mich mit allen Rechten und Pflichten niederlassen. Dies wäre auch mit dem Migrationsamt Bern abgesprochen.
Genau dieses sagte mir allerdings, dass ich mich anmelden muss und hat mich wieder an die Gemeinde geschickt. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und wie hoch wären die Kosten? Und was kann ich selber machen? Soweit ich weiss, muss die Gemeinde den Antrag nur weiterleiten. Dabei scheitert es aber. Denn ich erfülle die Voraussetzungen und alle notwendigen Unterlagen.