Anmeldung Gemeinde

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  • Guten Morgen alle zusammen


    Ich habe folgendes Problem: Ich bin aus Deutschland, meine Freund mit dem ich ein Konkubinat habe wohnt und arbeitet in der Schweiz, ich arbeite in Deutschland (allerdings im Moment nicht, weil mein Betrieb geschlossen ist wegen corona). Deshalb wollte ich mich auf der Gemeinde anmelden, da ich länger als 3 Monate in der Schweiz bin. Das machte ich zuerst im Dezember 2020.


    1. Begründung


    Ich würde unter das Freizügigkeitkeisabkommen fallen und kann jederzeit Ein und Ausreisen. Die Gemeinde meldet grundsätzlich keine Fälle wie mich an, denn wenn das jeder machen würde.


    2. Begründung


    Dieser bezieht sich auf meinen Freund. Sie sehen dies nicht als Grund für eine Anmeldung an. Denn ich wäre nur vorübergehend hier und eine Fernbeziehung als eben unter das Freizügigkeitkeisabkommen fallend.


    3. Begründung


    Ich würde nicht arbeitslos sein, sondern einer Beschäftigung nachgehen. Corona ist nur vorübergehend und danach wäre ich wieder in Deutschland. Da spielt auch die zweite Begründung mit ein.


    4. Begründung


    Wenn sich bis Juli 2021 nichts ändert, kann ich mich gerne anmelden und meinen Steuersitz hier her verlegen und mich mit allen Rechten und Pflichten niederlassen. Dies wäre auch mit dem Migrationsamt Bern abgesprochen.


    Genau dieses sagte mir allerdings, dass ich mich anmelden muss und hat mich wieder an die Gemeinde geschickt. Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und wie hoch wären die Kosten? Und was kann ich selber machen? Soweit ich weiss, muss die Gemeinde den Antrag nur weiterleiten. Dabei scheitert es aber. Denn ich erfülle die Voraussetzungen und alle notwendigen Unterlagen.

  • Experte für Migration aus der EU bin ich nicht, immerhin habe ich aber den Umzug meiner Frau aus Deutschland unterstützt. Voraussetzung ist doch, dass man den Nachweis einer Beschäftigung oder genügend Vermögen vorweisen muss. Danach steht einer Anmeldung nichts im Weg. Deshalb die Frage, die mir bei Ihrem Beitrag nicht klar ist: Haben Sie einen Nachweis darüber, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen? Oder haben Sie eine Bestätigung, dass Sie sich ohne diesen Nachweis anmelden können?

  • Eva-Maria.1


    Wenn sie auf Rückfragen nicht antworten, kann ihnen in diesem Forum wohl niemand eine vernünftige Antwort auf ihre Frage geben.


    Die Situation von ihnen, ist mit der Situation von @Alfred.Brugger möglicherweise nicht vergleichbar.


    Schweizer können ihre ausländischen Ehepartner per "Familiennachzug" in der Schweiz anmelden. Ein Arbeitsvertrag oder Vermögensnachweis ist dann für den Ehepartner nicht nötig.

  • Mit so einer großen Antwort habe ich nicht gerechnet. Zuerst einmal, vielen Dank für die Antworten.


    So, ich kann alles nachweisen: krankenversicherung, genügend finanzielle Mittel, eine Wohnung, ein Grund für meinen Aufenthalt.


    Ich habe allerdings keinen Ehepartner, sondern nur ein konkubinat. Und das möchte ich beibehalten. Deswegen trifft Familiennachzug nicht zu.


    Warum ich mich anmelden will? Ich möchte in der Schweiz legal sein, und sozusagen zwei Wohnungsitze haben. Das bringt mir leider Vorteile, da ich Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Und es ist einfacher bei der Grenze. Vor allem, wenn es wegen Corona vielleicht schwierig wird. So kann ich diese passieren und zu meinem Freund gehen.


    Grundsätzlich steht ja kein Hindernis im Weg mich nicht anzumelden. Selbst das Amt für Migration Bern fand die Ablehnung komisch und die Begründung auch. Nur muss ich über die Gemeinde gehen.


    Hilft es, denn wenn mein Freund mitkommen würde zur Gemeinde?

  • Mit so einer großen Antwort habe ich nicht gerechnet. Zuerst einmal, vielen Dank für die Antworten.


    So, ich kann alles nachweisen: krankenversicherung, genügend finanzielle Mittel, eine Wohnung, ein Grund für meinen Aufenthalt.


    Ich habe allerdings keinen Ehepartner, sondern nur ein konkubinat. Und das möchte ich beibehalten. Deswegen trifft Familiennachzug nicht zu.


    Warum ich mich anmelden will? Ich möchte in der Schweiz legal sein, und sozusagen zwei Wohnungsitze haben. Das bringt mir leider Vorteile, da ich Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Und es ist einfacher bei der Grenze. Vor allem, wenn es wegen Corona vielleicht schwierig wird. So kann ich diese passieren und zu meinem Freund gehen.


    Grundsätzlich steht ja kein Hindernis im Weg mich nicht anzumelden. Selbst das Amt für Migration Bern fand die Ablehnung komisch und die Begründung auch. Nur muss ich über die Gemeinde gehen.


    Hilft es, denn wenn mein Freund mitkommen würde zur Gemeinde?

  • Ich kann alles belegen. Ich habe genug finanzielle Mittel, das ist nicht das Problem. Das ist bereits bei der Gemeinde hinterlegt und abgegeben. Das akzeptiert sie gerade noch. Aber eben nicht den Grund für den Aufenthalt beim Partner. Wie gesagt, ich werde pendeln.

  • Ich will nicht wegen Aufenthalt heiraten

  • Leider befinde ich mich grad an der Grenze meines juristischen Wissens und auf der Ebene der Vermutungen. Dies umso mehr, als ich zu faul bin um nachzuforschen. Was ich vermute: Eine Gemeinde kann Ihnen nicht einfach nach Lust und Laune die Anmeldung verwehren, wenn Ihre Papiere in Ordnung sind. Ich würde also nochmals die Einwohnerkontrolle kontaktieren und eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Ich bin leider nicht ganz sicher, ob dies möglich ist in diesem Fall, vermute aber: Ja, das ist möglich. Sobald die Gemeinde die Ablehnung schriftlich festhalten muss, wird klar werden, ob diese Ablehnung auf Recht beruht oder Willkühr ist.

  • Eva-Maria.1


    Hmm? Ja. Finde ich auch komisch.


    In der Schweiz gilt Meldepflicht. Und das nach wenigen Tagen Aufenthalt am selben Ort. Theoretisch also sogar für Touristen.


    In ihrem Fall, soweit ich es jetzt verstehe, müssten sie sich also als Tourist, oder Wochenaufenthalter anmelden.


    Den festen Wohnsitz wollen sie ja in Deutschland behalten. Auch das Steuerdomizil. Für eine vorübergehende berufliche Tätigkeit in der Schweiz müssten sie wohl eine Grenzgängerbewilligung beantragen.

  • @Eva-Maria.1


    Beachten sie noch, dass ihnen wegen Coronaregeln eine Anmeldung als Feriengast/ Wochenaufenthalterin mit einer "Ferienwohnung" in der Schweiz nicht unbedingt nützen wird.


    So wie ich derzeit informiert bin gelten aktuell Ein-und Ausreisebeschränkungen für Alle, ausser für Grenzgänger mit Ausweis.


    Einen Grenzgängerausweis bekommen sie nur mit Arbeitsvertrag eines schweizerischen Arbeitgebers. Das könnte man wohl noch legal zusammentricksen.

  • Ich habe bereits im August 2020 darüber mit der Gemeinde gesprochen, was ich machen soll um ab Anfang 2021 hier anmelden zu können. Da hiess es, dass ich erst einmal abwarten sollte. Deshalb bin ich ja nicht einfach so gekommen, sondern mit Ansage.

  • Das ist eine gute Idee. Das werde ich versuchen

  • Wochenaufenthalter sind Leute, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen. Bei mir ist es genau umgekehrt.

  • @Eva-Maria.1


    Ich bin hier nicht auf dem aktuellen Stand.


    Früher musste man sich am dritten Tag mit selben Aufenthaltsort auf der zuständigen Gemeine anmelden. Auch als Tourist. In ihrem Fall wäre das wohl so gegeben.


    Unabhängig davon, ob das nun an Wochentagen oder Wochenenden ist. Und die Meldepflicht gilt unabhängig davon ob sie erwerbstätig sind, oder nicht. Für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz brauchen sie eine Arbeitsbewilligung, die Normalerweise der Arbeitgeber beim Migrationsamt / KIGA einholen muss. Genauso wie einen Grenzgängerausweis.


    Haben sie auf der Gemeinde immer mit derselben Person zu tun gehabt, oder mit Verschiedenen?

  • @Eva-Maria.1


    Ich unterstütze klar die Anregung von @Alfred.Brugger

  • Eva-Maria.1


    Wieso lesen Sie sich nicht einfach das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dessen Anhänge durch, ob Sie überhaupt einen Rechtsanspruch darauf haben in der Schweiz wohnen zu dürfen? Das Abkommen findet man mit einer Google-Suche leicht. Wenn Sie über einen Krankenversicherungsschutz verfügen und ein ausreichendes Einkommen haben um in der Schweiz keine Sozialhilfe zu benötigen, haben Sie wahrscheinlich einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung als (in der Schweiz) Nichterwerbstätige. Hat sich Ihr Freund das kantonale Gesetz durchgelesen, ob er verpflichtet wäre es dem Einwohneramt zu melden, wenn Sie länger als eine bestimmte Dauer bei Ihm wohnen? Es kann sein, dass das Gesetz keine Ausnahme hat, dass Freundinnen nicht gemeldet werden müssen und er sich strafbar macht, wenn er nicht dem für die Meldung zuständigen Amt meldet, dass Sie bereits länger bei ihm wohnen.