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  • Eva-Maria.1


    Beachten sie die Erläuterungen von @Sozialversicher


    Was er nicht erwähnt hat, ist dass die Gemeinden einen gewissen Spielraum haben bei der Anwendung der kantonalen Gesetze. Der ist jedoch eben beschränkt durch Bundesgesetze und kantonale Gesetze.


    Es ist aber möglich, dass die betreffende Gemeinde gegenwärtig kein Interesse daran hat, irgendwelche "Touristen" anzumelden, welche sich nur auf "Wochenendbesuchen" bei Freunden befinden. Der Aufwand an Bürokratie ist hier zu hoch, wenn es da nur um einzelne Personen geht. Dann drücken die lieber mal ein Auge zu, wenn es dann auch mal drei oder vier Tage sind. ( z.B. Feiertage).


    In eigentlichen Ferienorten ist da die Situation anders. Die Touristen verursachen der Gemeinde einiges an Kosten. Und die wollen dann von jedem Touristen die Kurtaxe einfordern.

  • Ich besuche ja meinen Freund nicht einfach so, sondern wohne ja auch bereits seit einigen Monaten hier. Deshalb habe ich nachgeschaut was ich machen müsste und dabei kam heraus, dass ich mich anmelden muss. Ich habe ja meinen Mittelpunkt hier in der Schweiz und nirgendwo sonst. Für mich und das Amt für migration ist es klar, die Gemeinde selbst sieht es anders.


    In Zukunft pendele ich zwischen zwei Wohnungen.

  • Es ist nicht einfach so drei vier Tage, sondern Monate. Ich bin ja weder ein noch ausgereist. Das mit dem Spielraum ist mir klar, damit habe ich kein Problem. Ich will nur nach Gesetz handeln, so wie ich es verstanden habe

  • Mein Freund müsste sich darum kümmern? Das ist doch komisch, wenn ich von mir aus die Sachen dargestellt habe. Ich brauche keine Sozialhilfe. Und ich wollte mich bereits als Nichterebstätige anmelden. Das ist ja mein Ziel.

  • Folgendes sieht das Gesetz vor:


    Aufenthalte bis zu 90 Tagen in sechs Monate sind nicht bewilligungspflichtig. Bei längeren Aufenthalten muss sich die Person beim Migrationsamt des Kantons als Nichterwerbstätiger anmelden. Die ausgestellte Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig (bei Studierenden für die Dauer der Ausbildung resp. für ein Jahr mit jährlicher Verlängerung) und wird automatisch verlängert, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.


    Das habe ich gemacht. Die Gemeinde sieht es anders und lehnt mich ab und nimmt nicht einmal meine Dokumente an. Ich kann mich erst im August anmelden und dann meinen Steuersitz hier her verlegen. Damit wäre ich overstayer und bekäme eine Busse. Dilemma.

  • Bezüglich Wohnsitz und Wohnung ist man frei diesen zu wählen.


    Ich werde mit ihm sprechen, dass er zur Gemeinde mitkommt. Vielleicht muss er sich ja auch daran beteiligen.

  • Eva-Maria.1


    Wenn sie sich bereits über 6 Monate konstant in der Schweiz aufhalten, müssten sie bei der Gemeinde als Nichterwerbstätige eigentlich angemeldet sein. Alles andere wäre nach meinem Wissen rechtswidrig.


    Das Verhalten der Gemeinde ist mir in diesem Fall nicht verständlich.


    Ich kann hier eigentlich nur noch das wiederholen, was @Alfred.Brugger geschrieben hat.


    Schreiben sie der Gemeinde eingeschrieben, dass sie sich anmelden wollen. Verlangen sie eine schriftliche Erklärung, weshalb sie die Gemeinde nicht anmelden will, falls eine Anmeldung erneut nicht erfolgen sollte. Ich weiss nicht, ob die Gemeinde hier eine einsprachefähige Verfügung machen würde.


    Wenn sie aber keinen anderen Grund haben für eine Anmeldung in der Schweiz, dann würde ich mich an ihrer Stelle damit begnügen, dass ihnen die Gemeinde auf ihre konkreten Antrag hin eine Absage erteilt hat. Und halt einfach als "Touristin" ihren Freund weiter besuchen.

  • Eva-Maria.1


    Aus meiner Sicht ist hier die Gemeinde im Fehler.


    Daher kann ich ihnen im Moment nur den Rat geben alles zu dokumentieren. Also schriftlich!


    Solle gegen sie eine Busse ausgesprochen werden, dann erheben sie Einsprache vor Gericht.


    Es kann nicht sein, dass ihnen die korrekte Anmeldung durch die Gemeinde verweigert wird und sie hinterher dafür bestraft werden.


    Ich musste leider auch schon feststellen, das einzelne Gemeindemitarbeiter die Gesetze nicht kennen und in diesem Sinne willkürlich handelten.