Beachten sie die Erläuterungen von @Sozialversicher
Was er nicht erwähnt hat, ist dass die Gemeinden einen gewissen Spielraum haben bei der Anwendung der kantonalen Gesetze. Der ist jedoch eben beschränkt durch Bundesgesetze und kantonale Gesetze.
Es ist aber möglich, dass die betreffende Gemeinde gegenwärtig kein Interesse daran hat, irgendwelche "Touristen" anzumelden, welche sich nur auf "Wochenendbesuchen" bei Freunden befinden. Der Aufwand an Bürokratie ist hier zu hoch, wenn es da nur um einzelne Personen geht. Dann drücken die lieber mal ein Auge zu, wenn es dann auch mal drei oder vier Tage sind. ( z.B. Feiertage).
In eigentlichen Ferienorten ist da die Situation anders. Die Touristen verursachen der Gemeinde einiges an Kosten. Und die wollen dann von jedem Touristen die Kurtaxe einfordern.