Es ist wichtig, dass die Untermieterin den Beratern offen alles erzählt, sonst kann man sie nicht richtig beraten. Es ist wichtig keine Rechtsmittelfristen zu verpassen. Es gibt keinen Grund sich für den Bezug von Sozialhilfe zu schämen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sozialhilfe, wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind.
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RE: Wo bekomme ich Hilfe
@SilviaStaub
Die Sozialhilfe bezahlt in der Regel keine alten Schulden. Die Berner Schuldenberatung http://www.schuldeninfo.ch bietet eine kostenlose Schuldenberatung an. Wenn die Untermieterin Ihres Sohnes am 1. Februar 2021 in die Gemeinde gezogen ist, in welcher Ihr Sohn wohnt und somit erst ab 1. Februar 2021 für den Sozialhilfe Anspruch der Untermieterin zuständig ist wird es von dieser Gemeinde maximal nur eine Nachzahlung des rückwirkenden Anspruchs auf Sozialhilfe ab 1. Februar…
Die Sozialhilfe bezahlt in der Regel keine alten Schulden. Die Berner Schuldenberatung http://www.schuldeninfo.ch bietet eine kostenlose Schuldenberatung an. Wenn die Untermieterin Ihres Sohnes am 1. Februar 2021 in die Gemeinde gezogen ist, in welcher Ihr Sohn wohnt und somit erst ab 1. Februar 2021 für den Sozialhilfe Anspruch der Untermieterin zuständig ist wird es von dieser Gemeinde maximal nur eine Nachzahlung des rückwirkenden Anspruchs auf Sozialhilfe ab 1. Februar…