Angesichts der Weigerung des Forenbenutzers Calippu die für die Bestimmung der im Kanton anwendbaren Richtlinien notwendige Frage nach dem Kanton und die möglicherweise für eine Überprüfung der Höhe des betreibungsrechtlichen Existenzminimums insbesondere der dort anerkannten Miete und der Nebenkosten notwendigen Fragen zu beantworten klinke ich mich aus. Für das Durchlesen von sich Beklagen und von Sprüchen, wie "alles ok bei ihnen?" ist mir meine Zeit zu schade. Dann kann er eben unter seinen Problemen alleine weiter leiden. Fragen stellen, aber auf für eine Antwort möglicherweise relevante Fragen nicht antworten und dann noch pampig werden nervt. Das was ohne weitere Antworten als Hilfe zur Selbshilfe möglich war, ist ohnehin bereits gemacht.
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RE: Darf das Betreibungsamt so mit mir umgehen?
Transmitter
Angesichts der Weigerung des Forenbenutzers Calippu die für die Bestimmung der im Kanton anwendbaren Richtlinien notwendige Frage nach dem Kanton und die möglicherweise für eine Überprüfung der Höhe des betreibungsrechtlichen Existenzminimums insbesondere der dort anerkannten Miete und der Nebenkosten notwendigen Fragen zu beantworten klinke ich mich aus. Für das Durchlesen von sich Beklagen und von Sprüchen, wie "alles ok bei ihnen?" ist mir meine Zeit zu schade. Dann kann…
Angesichts der Weigerung des Forenbenutzers Calippu die für die Bestimmung der im Kanton anwendbaren Richtlinien notwendige Frage nach dem Kanton und die möglicherweise für eine Überprüfung der Höhe des betreibungsrechtlichen Existenzminimums insbesondere der dort anerkannten Miete und der Nebenkosten notwendigen Fragen zu beantworten klinke ich mich aus. Für das Durchlesen von sich Beklagen und von Sprüchen, wie "alles ok bei ihnen?" ist mir meine Zeit zu schade. Dann kann…