Darf das Betreibungsamt so mit mir umgehen?

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  • Ich muss etwas ausholen:


    Ich habe seit mehreren Jahren Schulden. Seit 3 Jahren regelmässig Lohnpfändung. Ende diesen Jahres sollte aber alles, sogar die aktuellen Steuern bezahlt sein.


    Im Dezember 19 hatte ich extrem starke Zahnschmerzen, ich war ja auch seit über 10 Jahren nicht mehr bei ihm, weil ich einfach nicht wusste wie ich dies bezahlen soll. Natürlich muss ich die Behandlung direkt bezahlen weil ich die Lohnpfändung habe. Auf dem Betreibungsamt sagte mir die Dame dann, dass ich sehr wohl einen Zahnarzttermin machen könne, wenn ich ihr den Beleg der gezahlten Rechnung geben würde würde sie mir dies zurückerstatten. Es folgten 6 weitere Termine.


    Da mein Lohn variiert wegen Wochenendzulagen habe ich seit mehr als einem Jahr immer zu wenig von meinem Betrieb ausbezahlt bekommen. So habe ich mich mit der Dame geeinigt ihr jeweils am 25. des Monats meine Lohnabrechnung mit den bezahlten Arztrechnungen zu senden damit sie mir die Differenz des BEX und Arztbelege ausbezahlen kann. Sogar Arbeitsschuhe konnte ich neue besorgen, da mir dies auch angerechnet wurde.


    Unsere Wohnung kostet 2300.- ich bezahle 1500.- mit NK monatlich seit 2 Jahren . Dies wurde auch so vom Amt bewilligt. Belegen kann ich dies auch.


    Nun gab es in meiner Gemeinde beim Betreibungsamt zum 3. Mal einen Stellenwechsel heisst zum 3. Mal eine neue Ansprechsperson. Wieder möchte sie alle Unterlagen von mir wobei ich mich dann frage ob denn diese nicht hinterlegt sein sollten.


    Auch ihr habe ich meine Lohnabrechnung und Belege am 25. des Monats gesendet. Leider habe ich bis zum 7. März gar nichts gehört. Das Betreibungsamt hat in der Woche 15 Stunden geöffnet. Weil ich nichts gehört habe wollte ich vorbeigehen um dies zu klären. Stand aber vor Verschlossener Tür weil sie über Nacht die Öffnungszeiten angepasst haben.


    Nun sagt mir diese neue Dame dass mein BEX nicht stimmen würde, ihre Vorgängerin hätte dies falsch gemacht, da ich nur Anrecht auf die Hälfte der im Mietvertrag stehenden Summe habe. Obwohl sie alle Belege von mir mit 1500.- Miete hatte und wollte. Die bezahlte Arztrechnung würde sie mir auch nicht zurückzahlen, nur wenn es über die KK gehen würde.


    Es ist wirklich schon genug schwer mit dem BEX zu überleben, aber ich habe mich damit arangiert. Nun wird mir 350.- abgezogen und die Auslagen vom Arzt sind ja bezahlt, ich bekomme sie aber nicht zurück. Kann es denn sein das ich immer wieder so schikaniert werde? Und ist es wirklich so dass ich nichts dagegen tun kann? 2 Jahre lang war es ok so und jetzt von heute auf morgen nicht mehr? Vorallem war das Ende ja schon in Sicht und jetzt muss ich schon wieder Schulden machen. Andere machen Fehler und ich werde nun gebüsst? Warum kann man dies jetzt nicht einfach noch so laufen lassen wie gehabt? Hätte ich dies vorher gewusst wäre ich auch nicht zum Arzt gegangen. Ich bin echt am Ende, kein Geld und noch sehr viel Monat...

  • @Calippu


    Ich bin kein Jurist und kann sie zu Details nicht beraten.


    Aber ihre Geschichte gibt mir schon etwas zu denken. Das was sie wegen der Miete geschrieben haben, dürfte wahrscheinlich richtig sein. Das mit der Arztrechnung.... scheint es weniger zu sein. Doch wie gesagt,ich kenne mich da zuwenig aus.


    Das Problem liegt wohl etwas daran, dass das Betreibungsamt ziemlich klare Vorschriften hat, wie sie Lohnpfändungen vornehmen müssen, während einer laufenden Betreibung. Und wenn die Vorgängerin dabei Fehler (zu ihren Gunsten) gemacht hat, dann muss die Nachfolgerin das korrigieren.


    Das ist sicher unschön für sie. Und störend ist dabei, dass sie ja daran waren die Schulden zu bezahlen und auch ein Ende in Sicht ist. Und jetzt fühlen sie sich zu Recht, weil aus ihrer Sicht zu Unrecht, bestraft. Und das frustriert.


    Ich weiss nicht recht, was ich ihnen raten soll.


    Haben sie sich von einer Schuldenberatung mal beraten lassen?


    Beziehen sie Sozialhilfe?

  • @Calippu


    Lassen sie sich nicht auf dubiose Schuldensanierer ein, welche ihnen einen neuen Kredit verkaufen wollen!

  • @Calippu


    Haben Sie schon auf http://www.schulden.ch geschaut welche Beratungsstelle in Ihrem Kanton eine kostenlose Schuldenberatung und damit wahrscheinlich auch eine Beratung im Betreibungsrecht anbietet? Haben Sie schon auf der Webseite der Berner Schuldenberatung http://www.schuldenknfo.ch unter Für Profis im Abschnitt Betreibungsrechtliches Existenzminimum die Richtlinien nachgeschaut, welche in Ihrem Kanton gelten (Autokennzeichen der Kantone)? Dann können Sie mit Hilfe der Schuldenberatung überprüfen, ob das betreibungsrechtliche Existenzminimum korrekt oder falsch berechnet wurde und was man gegen eine zu hohe Pfändung machen kann (z.B. dem Betreibungsamt die korrekte Berechnung mit den Richtlinien und Belegen erklären und wenn das Betreibungsamt es nicht korrigiert vom Betreibungsamt eine Verfügung verlangen und dann nach dem Empfang der Verfügung innerhalb der Frist für eine Beschwerde eine schriftliche unterschriebene Beschwerde per Post an die für eine Beschwerde zuständige Behörde schicken).

  • Ja ich war schon bei versch. Schuldenberater


    Nein ich beziehe keine Sozialhilfe. Ich arbeite 100%. Glücklicherweise habe ich seit 2 Jahren eine Stelle - endlich jemanden gefunden der mich trotz Lohnpfändung eingestellt hat.


    Wenn sie doch so strikte Vorschriften haben, wie konnte den sowas 2 Jahre geschegen, ohne das es jemanden intressiert oder gestört hat?


    Ich kann es kaum fassen.

  • Bestimmt ist die BEX Berechnung richtig jetzt, aber die Art und Weise....


    Und man streicht mir einfach mal so von heut auf morgen viel Geld! Obwohlbich fie Auslagen schon beglichen habe....

  • @Calippu


    Wenn es um rechtliche Dinge geht, ist @Sozialversicher eine sehr verlässliche Auskunftsquelle.


    "Die Art und Weise" ist hier wohl mehr das Thema für sie.....


    Sie fühlen sich jetzt zurückgestossen, schikaniert.. etc.


    Das ist nicht gut.


    Ich habe sie gefragt, ob sie Sozialhilfe beziehen. Und das tue ich aus gutem Grund.


    Bitte Antworten sie auf diese Frage.

  • @Calippu


    Gut, dass sie hier jetzt antworten.


    Ich brauche einen Moment, um etwas zusammen zu fassen, weshalb ich das fragte.


    Es geht darum, dass sie allenfalls über die Sozialhilfe eine Art Schutzschild erreichen können. Das gibt ihnen auf der psychischen Ebene eine gewisse Sicherheit, um den eingeschlagenen Weg auch weiter zu verfolgen. Was letztlich wohl richtig ist.


    Und lassen sie sich hier jetzt nicht entmutigen!

  • @Calippu


    Auch auf Ämtern arbeiten letztlich Menschen. Und die sind bekanntlich auch nicht fehlerfrei.

  • @Calippu


    PS:


    Chapeau!


    Dass sie einfach mal selbst noch versuchen, aus ihrem Schlamassel heraus zu kommen

  • @Calippu


    Es hilft jetzt nicht viel weiter, wenn wir ins vergossene Bier hinein weinen.


    Wenn sie jetzt durch die neue Berechnung des Betreibungsamtes in existentielle Schwierigkeiten kommen, dann müssen sie unverzüglich Antrag auf Sozialhilfe stellen.


    Schämen sie sich deswegen nicht!


    Es ist der richtige Entschluss, um ihr ursprüngliches Ziel aus den Schulden heraus zu kommen, in die Realität umzusetzen!


    Bei der Berechnung des "Betreibungsamtlichen" und es "Sozialamtlichen" Existenzminimums gibt es kleine Differenzen, welche im Ermessensspielraum der verschiedenen Ämter begründet sind. Die Differenzen sind aber eher marginal. Können aber doch auch etwas entscheidend sein.


    Der ganz wesentliche Punkt ist hier, dass die Leistungen des Sozialamtes nicht vom Betreibungsamt gepfändet werden können.


    Ich kann ihnen jetzt nicht genau sagen, was sie tun müssen, um das "Administrative" entsprechend umzuleiten.


    Sicher ist hier aber mal angesagt, dass sie durch die Neuberechnung BEX jetzt in ihrer Existenz gefährdet erscheinen. Und da sollten sie unverzüglich einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.

  • @Calippu


    Woher wollen Sie wissen, ob die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums "jetzt" "richtig" ist? Haben Sie die in Ihren Kanton anwendbare Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums durchgelesen und das betreibungsrechtliche Existenziminum für den Monat mit der Bezahlung der Zahnarztkosten und für den oder die Monate danach ausgerechtnet und geschaut ob in diesen Monaten überhaupt etwas übrig bleibt, das gefpändet werden darf? Dass Sie in der Vergangenheit bei verschiedenen Schuldenberatern waren, ist nicht relevant. Relevant ist, dass jetzt eine kostenlose Schuldenberatung überprüfen könnte, ob die Berechnung des betreibungsrechtliche Existenziminum für den Monat mit der Bezahlung der Zahnarztkosten und für den oder die Monate danach und die Höhe der Pfändungen in diesen Monaten korrekt war oder nicht und Sie beraten kann, was Sie jetzt dagegen machen können, wenn es nicht korrekt war. Sie haben nicht einmal erwähnt, in welchem Kanton das Betreibungsamt ist, sodass die Leser hier nicht einmal wissen, welche Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums in diesem Kanton anwendbar sind. Sie erwähnen lediglich "Unsere Wohnung kostet 2300.- ich bezahle 1500.- mit NK monatlich seit 2 Jahren." Sie erwähnen nicht, ob die 2'300 Franken nur der Mietzins sind oder der Mietzins einschliesslich der Akonto- oder pauschalen Nebenkosten oder einschliesslich der Schlussrechnung für die Nebenkosten sind. Sie erwähnen nicht ob Sie mit der Person mit welcher Sie leben verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft leben, nur in einer Beziehung leben oder dort nur Untermieter sind. Sie erwähnen auch nicht, ob die 1500 Franken einschliesslich der Nebenkosten, welche Sie zahlen mehr als die Hälfte des Mietzinses einschliesslich der Nebenkosten sind und wenn ja, aus welchen Gründen Sie mehr als die Hälfte bezahlen. Das können für die Berechnung relevante Informationen sein. Ich habe keine Lust herumzuraten. Ohne Informationen kann man keine konkreten Ratschläge geben.

  • Transmitter


    Ihre Behauptung, dass die Differenz bei der Berechnung des "Betreibungsamtlichen" und es "Sozialamtlichen" Existenzminimums "klein" oder "eher marginal" sind, ist falsch. Je nach der Situation kann das betreibungsrechtliche Existenzminimum deutlich höher oder deutlich tiefer als das die bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe anerkannten Ausgaben sein. Es ist aber trotzdem sinnvoll vorsichtshalber einen Antrag auf Sozialhilfe einzureichen, wenn nun weniger Geld als vorher für Ausgaben zur Verfügung steht. Nach einem Antrag auf Sozialhilfe wird das Sozialamt aber fragen, mit welchen Personen zusammengewohnt wird und wie die Art der Beziehung ist und wie die Aufgaben un Tätigkeiten im Haushalt und deren Bezahlung geteilt wird.

  • Ähm, alles ok bei ihnen? Ich glaube wohl kaum dass ich hier alle Daten öffentlich machen muss. Und wenn sie keine Lust haben zu raten, oder mein Post sie einfach nervt dann lassen sie es doch einfach mit antworten!

  • Sie haben nicht verstanden was ich geschrieben habe!

  • @Sozialversicher


    Ich kenne mich hier mit den Differenzen zu den Minima zuwenig aus. Ich weiss nur, dass es Unterschiede bei der Berechnung gibt. Doch letztlich sind es "Existenzminima".


    Damit ist gemeint, dass was darüber verdient wird, kann gepfändet werden.


    Mir ist nicht möglich zu sehen, wie gross die Differenzen dann letztlich sind. Aber wirklich bedeutet sind sie wohl eher nicht.


    Trotzdem kann bei einer Person mit Existenzminimum schon ein kleiner Betrag bedeutend sein.


    So gesehen, bin ich durchaus einig mit ihnen.


    Wichtig zu sein scheint mir vor Allem, dass die Situation so geklärt wird, dass das Existenzminimum gesichert ist.


    In diese Sinne auch Danke für ihre weiteren Erklärungen und Ausführungen. Sie kennen sich in der Materie sicher besser aus, als ich.

  • @Sozialversicher


    Es ist ja gerade der Hauptzweck der Übung mit dem Sozialamt das Thema "Wohnsituation" zu klären.


    Und allenfalls via Sozialamt dann seinen Mietanteil sicher zu stellen.


    Und es darf ja wohl nicht sein, dass der Fragestelle so ausgepfändet wird, dass er mit dem verbleibenden Rest des Lohnes den Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, weil er damit unter dem Existenzminimum nach Sozialhilfegesetz liegt.


    Oder irre ich mich da?