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Sorry, aber im Nachhinein habe ich mich ein bisschen geschämt für das... Wenn irgendjemand bekanntes von mir das lesen würde, würde die Person mich erkennen. Also das glaub ich zumindest.
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Sie brauchen sich für ihre ursprüngliche Frage nicht zu schämen.
Die Frage ist berechtigt...
Wie gehen meine "Lehrer*innen" mit mir um und wie gehe ich mit meinen"Lehrer*innen"um.
Und dieser Frage muss man sich nicht nur als Kind stellen. Sondern ein Leben lang.
Ob ihre Befürchtung, dass man sie im Bekanntenkreis erkennen könnte, richtig ist, kann ich nicht wissen.
Aber aus meiner Sicht gibt es nur eine dumme Frage: Die, die nicht gestellt wurde!
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Also darf ich die Meinung über meine Lehrerinnen schreiben? Man darf das also?
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Man darf jede Person kritisieren. Das lässt das Grundrecht einer freien Meinungsäusserung so zu.
Aber die Kritik muss sachlich begründbar sein.
Und diese darf in diesem Zusammenhang auch nicht beleidigend sein. Hier gibt es eindeutige Grenzen vom Gesetz her.
Das muss bei einer Kritik an etwelchen Personen unbedingt beachtet werden. Und das auch im Internet und unter anonymen Namen.
Das Recht zur freien Meinungsäussserung ist kein Freipass für ein Mobbing.
In ihrer ursprünglich gestellten Frage hatten sie aber nichts geschrieben, was beleidigend gewesen wäre. Es ging da alles nach dem Recht zur freien Meinungsäusserung zu und her. Trotzdem kann es sein, dass sie sich bei bestimmten Personen dann unbeliebt machen, wenn sie ihnen ihre Meinung zu ihrer Person sagen.