JA zum Covid-19-Gesetz: Warum nur bis eine Versicherungspflicht eingeführt wird?

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  • JA zum Covid-19-Gesetz: Aber nur bis eine Versicherungspflicht für Unternehmungen des Wahlbedarfs besteht!


    Die Covid-19-Epidemie zeigt mit aller Deutlichkeit auf, welche Branchen und Bereiche in einer Epidemie, aber mit grosser Wahrscheinlichkeit auch in einer „normalen“ Wirtschaftskrise, besonders betroffen sind. Es sind dies samt und sonders Branchen und Bereiche des Wahlbedarfs (Kultur, Events, Gastronomie, Tourismus, Sport, Medien, etc.). Diesen wird jetzt mit dem Covid-19-Gesetz von der öffentlichen Hand finanziell geholfen.


    Damit ein solcher Anspruch nicht ein weiteres Mal, bei einer nächsten Epidemie oder gar einer „normalen“ Wirtschaftskrise geltend gemacht wird, werden Sozialpolitiker*innen aller Parteien die mangelnde soziale Abdeckung von Erwerbsrisiken überprüfen müssen. Neben der geltenden Arbeitslosenversicherung mit der hocheffizienten Kurzarbeitsentschädigung braucht es eine Versicherung gegen Erwerbslosigkeit für Selbstständige, Scheinselbständige, 1-Personenfirmen, Künstlerkollektive. Sie sparen sich heute Beitragsleistungen an die Arbeitslosenversicherung, doch in dieser Krise beziehen sie enorme Sonderleistungen aus Steuergeldern. Nach Einführung einer erweiterten obligatorischen Erwerbsersatzversicherung für alle soll strikt nur noch Entschädigung erhalten, wer auch Beiträge einbezahlt hat.


    Die Versicherungsbranche hat sich für eine obligatorische Pandemieversicherung stark gemacht. Doch die Idee ist politisch nicht mehrheitsfähig. Das Finanzdepartement des Bundes hat beschlossen, das Konzept nicht weiterzuverfolgen. Deklarierter Hauptgrund: Es fehle derzeit an klaren Anzeichen, «dass die Unternehmen eine Pandemieversicherung in dieser Art wollen». Das ist eine defätistische Haltung, die so nicht widerstandslos hingenommen werden darf.


    Im Weiteren ist durch eine Kürzung von öffentlichen Unterstützungsmitteln dafür zu sorgen, dass die wirtschaftliche Bedeutung von krisenanfälligen Unternehmungen nicht noch weiter wächst, um das Risiko von weiteren Schadenersatzzahlungen für die öffentliche Hand zu reduzieren. Alex Schneider, Küttigen

  • @alescha01


    Sie sparen sich heute Beitragsleistungen an die Arbeitslosenversicherung, doch in dieser Krise beziehen sie enorme Sonderleistungen aus Steuergeldern.


    Wer hat dafür gesorgt, dass Selbstständigerwerbende einen Solidarbeitrag an die ALV entrichten dürfen? Und wer sorgt dafür, dass die im Fall von höherer Macht auch eine Entschädigung kassieren dürfen, wie andere Arbeitslose?


    Weshalb, oder wegen wem, können sich Freiberufler gegen bestimmte Risiken nicht versichern?


    Weil die Freiberufler das wollen?


    Oder wollen es bestimmte Lobbys und Grosskonzerne nicht?

  • Für die nicht so Intellektuellen. Was ist "Wahlbedarf" in der VWL-Fachsprache ?
    Alles über die "Existenzsicherung" hinausgehenden Bedürfnisse, wie Schmuck, Reisen, Kunst.


    Besonders hart ist darunter die Kleinkunst und deren wenig biedere Kunstschaffende getroffen.


    Aber so wollen es auch die starken Biederen.

  • @oytenkratos


    Wahlbedarf bieten grundsätzlich all jene an, die unter der Pandemie wirtschaftlich gelitten haben. Vielfach haben diese früher die vielen Erdmännchen und -frauchen, die für uns den Grundbedarf sichern, belächelt oder bedauert. Das war nun mal eine heilsame Retourkutsche!

  • Mit Artikel 14 des Covid-19-Gesetzes "Massnahmen im Medienbereich" ist es einmal mehr gelungen, Privilegien für eine Wirtschaftsbranche, die das nicht einmal nötig hat, zu verankern. Immer wieder wird die Volksmeinung mit solchen "Abstimmungspaketen" ausgetrickst.

  • Notrecht ist zeitlich befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament nahm es im September 2020 an und erklärte es für dringlich. Damit trat es sofort in Kraft.

  • @opytenkratos


    Ja. Das war bisher möglich und wird auch weiter möglich sein.


    Die Verfassung enthält dazu entsprechenden Instrumentarien. Problematisch ist dabei, dass es mit langwierigen politischen Prozessen verbunden ist. Und das ist einer Bewältigung einer Krisensituation wie einer Pandemie nicht unbedingt förderlich. Hier ein paar politische Prozesse abzukürzen, wäre allenfalls doch sinnvoll. Doch frage ich mich auch, ob es dafür ein Covid-19 - Gesetz braucht. Und ob das am Ende nicht ein "Pferdefuss" ist.


    Ich frage mich, ob es nicht sinnvoller wäre, das allgemeine Pandemiegesetz so zu erweitern, dass der Bund im gegebenen Fall Massnahmen anordnen kann, welche nach einer bestimmten Zeit (1 Jahr) dem fakultativen Referendum unterstehen.