Guten Tag
Ich bekomme in wenigen wochen ein Kind. Da meine IV Massnahme (Umschulung) ausläuft bin ich wohl gezwungen nach dem Mutterschutz, bis ich wine neue Stelle gefunden habe, mich beim RAV anzumelden. Nun Stellen sich mir Fragen:
1. habe ich eine wartefrist bis ich Taggelder erhalte? Bei Weiterbildungen und Umschulungen seien es 120 Tage habe ich gelesen aber es war ja eine IV Massnahme.
2. wenn ich danach eine 50%/60%- Stelle suche bekomme ich ja nur 50 resp. 60% meines versicherten Verdienstes. Was mir finanziell nicht reichen würde. Nun frage ich mich,ob ich mich dann einfach 100% vermittlungsfähig anmelden soll aber dann halt nur Teilzeit suche...?