Nach Mutterschutz RAV

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  • Guten Tag


    Ich bekomme in wenigen wochen ein Kind. Da meine IV Massnahme (Umschulung) ausläuft bin ich wohl gezwungen nach dem Mutterschutz, bis ich wine neue Stelle gefunden habe, mich beim RAV anzumelden. Nun Stellen sich mir Fragen:


    1. habe ich eine wartefrist bis ich Taggelder erhalte? Bei Weiterbildungen und Umschulungen seien es 120 Tage habe ich gelesen aber es war ja eine IV Massnahme.


    2. wenn ich danach eine 50%/60%- Stelle suche bekomme ich ja nur 50 resp. 60% meines versicherten Verdienstes. Was mir finanziell nicht reichen würde. Nun frage ich mich,ob ich mich dann einfach 100% vermittlungsfähig anmelden soll aber dann halt nur Teilzeit suche...?

  • Elmi85


    Zu ihrer ersten Frage kann ich nicht antworten, da mir da die Rechtslage nicht klar ist.


    Ich fürchte allerdings, dass es keine Rolle spielt, ob die Umschulung als Massnahme der IV gemacht wurde, oder ob sie sich "freiwillig" umschulen liessen.


    Vielleicht wissen das andere Foristen noch besser als ich.


    Die zweite Frage ist auch etwas schwierig zu beantworten. Und meine Antwort darauf ist etwas heikel. Denn grundsätzlich sind sie verpflichtet die entsprechenden Fragebögen wahrheitsgetreu auszufüllen.....


    An ihrer Stelle würde ich jetzt trotzdem mal für eine Vollzeitstelle anmelden. Auch wenn sie eigentlich eine Teilzeitstelle suchen.


    Sie haben nicht geschrieben, in welchem Beruf sie eine Stelle suchen. Hier ist noch die Frage, ob es da viele Vollzeitstellen gibt, oder auch viele Teilzeitstellen.


    Erfahrungsgemäss werden Bewerbungen zu Beginn einer Arbeitslosigkeit mehr auf die Anzahl, als auf die "Qualität" kontrolliert. Beachten sie aber, dass es nicht lange dauert, bis man genauer hinschaut.


    Daher haben sie hier eine kurze Zeit, in der sie sich hauptsächlich und dann auch sehr ernsthaft, um einen passende Teilzeitstelle bemühen können. Und machen sie hier auch noch etwas Bewerbungen für Vollzeitstellen!


    Sollte es zu einem Vorstellungsgespräch kommen, dann legen sie gegenüber dem Arbeitgeber die Karten offen und sagen, dass sie lieber nur Teilzeit arbeiten wollen. Und dass es für sie Besser wäre, wenn sie die Stelle mit einer weiteren Person teilen könnten. Und nur im Notfall eine Vollzeitstelle übernehmen wollen. Es gibt zwar Arbeitgeber die offen sind für Jobsharing, aber die Wahrscheinlichkeit einer Absage ist dann gross.


    In einer ersten Phase kann das gut gehen und sie können noch etwas von der Versicherung profitieren. Doch eine Dauerlösung kann das nicht sein. Das hat verschiedene Gründe.


    Falls sie nämlich partout nicht in der Lage sind, oder schlicht keine Vollzeitstelle annehmen wollen, dann müssen sie ihr "Profil" beim RAV dann bald einmal anpassen. Und das meine ich jetzt wirklich ernst!


    Denn juristisch streng ausgelegt, ist es als ein Versicherungsbetrug zu werten, wenn sie sich beim RAV für eine Vollzeitstelle anmelden, aber diese nicht annehmen wollen, falls sie ihnen offeriert wird.


    Sie müssen sich das also genau überlegen, ob sie nicht eine Vollzeitstelle auch annehmen würden/ können, falls ihnen die offeriert wird.


    Zweitens ist es für sie wichtig, dass sie möglichst schnell überhaupt eine Stelle finden!


    Je länger sie arbeitslos sind, desto geringer sind die Chancen eine Stelle zu finden. Das ist leider eine Tatsache, die sich statistisch weitgehend nachweisen lässt.


    Beachten sie hier auch, dass sie als frische "Schulabgängerin" nicht gerade die besten Karten in der Hand haben, weil ihnen die Praxis fehlt. Falls sie also ein Stellenangebot bekommen, dann greifen sie zu. Auch wenn es nicht der Traumjob ist. Sie können dann immer noch weiter suchen.


    Sie sollten hier wirklich ihr Augenmerk darauf richten, so schnell wie möglich wieder Fuss zu fassen im Arbeitsmarkt.


    Denn sonst prophezeihe ich ihnen eine "Sozialfallkariere". Und das ist nicht lustig.


    Zur "Sozialfallkarriere" schreibe ich noch einen weiteren Beitrag.

  • @Elmi85


    Bitte beachten sie hier, dass ich ihnen noch etwas dazu erzählt habe ... wie man noch etwas in die Trickkiste greifen kann. Aber das ist keine Lösung für ihr Problem! Und hält auf Dauer nicht stand!


    Die ALV ist eine "Versicherungslösung" die sinngemäss dazu da ist, eine Notsituation zu überbrücken. Da kann ein gewisser Ermessenspielraum gegeben sein, was dann zielführend ist. Der Spielraum ist aber ziemlich beschränkt.


    Ihr Hauptziel muss sein, möglichst schnell wieder auf eigenen Füssen zu stehen. Also im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.


    Ungeachtet dieser Tatsache sehe ich ein anderes Problem. Sie und Baby müssen damit rechnen, dass sie tatsächlich drei Monate lang keine Unterstützung bekommen seitens der ALV.


    Jetzt stellt sich hier die Frage nach dem Vater des Kindes. Der muss im Minimum das Kind unterstützen. Der ist da im gleichen Masse verantwortlich, wie die Mutter. Wegen was er sonst noch verantwortlich ist... überlasse ich mal dem Gericht. Im besten Fall ist das Gericht unnötig.


    Falls sie jetzt aber drei Monate lang keinen Ersatz für Verdienstausfall bekommen können, und weder Mutter und Vater das gemeinsam kompensieren können....


    Dann müssen sie zum Sozialamt gehen.


    Und das am Besten sofort!


    Warten sie auf keinen Fall damit, bis sich die Schulden aufgetürmt haben. Das Sozialamt wird ihnen nicht helfen (können) alte Schulden zu begleichen. Also machen sie bloss keine Schulden.


    Sorgen sie hier auch dafür, dass sie keine Betreibungen erhalten. Das macht alles nur noch schwieriger.


    Eine andere Frage ist noch offen: Da sie eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen machen mussten, müsste man noch klären, ob es nicht möglich wäre, eine " kurze Rente" der IV zu bekommen. Ich kann hier dazu nicht viel sagen... denn dieser Begriff der "kurzen Rente" ist recht veraltet. Vor mehr als drei Jahrzehnten gab es das. Sinn und Zweck der "kurzen Rente" war genau das, was in ihrem Fall eigentlich noch etwas angezeigt ist. Nämlich die "Krücke" zu sein.... bis sie wieder ohne "Krücke" gehen können. In der Zwischenzeit hat sich hier viel geändert. Ich bin hier nicht mehr up to date. Fragen sie bitte bei den Experten nach.


    Fürs erste Mal abschliessend: Melden sie sich beim Sozialamt an!

  • @TransmitterDanke für Ihre Antwort. Ich versuche eine betreuungsstelle zu finden,wenn das kind da ist.
    der vater des kindes hat einen mindestlohn und wohnt mit mir. Wir haben nicht viel und momentan reicht es gerade so. Ich denke mit kind, und wenn ich weniger arbeiten kann, wird es nicht mehr reichen.
    ich werde das mit der iv mal abklären und versuchen herauszufinden ob es „die kleine rente“ noch gibt. Allerdings glaube ich,dass dies auch mal ausgeschöpft ist in meinem fall. das sozialamt muss ich in erwägung ziehen.


    Viele. Dank

  • Elmi85


    Warten sie nicht mit dem Gang zum Sozialamt!


    Vorsicht ist besser als Nachsicht.


    Das Ding mit der "kleinen Rente" ist wirklich schon alt. Da hat sich zwischenzeitlich Einiges geändert.


    Etwas neueren Datums ist aber, dass Sozialamt und IV auch etwas zusammenspannen können, bei der Re-Integration in den Arbeitsmarkt. Ich war noch vor relativ kurzer Zeit in so einen Fall etwas integriert. Aber am hinterletzten Ende. Ich kann ihn selbst zu den Details kaum Auskunft geben.


    Ich kenne aber noch weitere Tricks aus der Kiste. Die möchte ich jetzt aber gerade nicht auspacken. Obwohl sie legal sind.


    Klären sie bitte zuerst einmal die Situation beim Sozialamt.


    Wenn sie nicht in absehbarer Zeit auch nur eine Teilzeitstelle finden können, dann laufen sie so oder so in eine Finanzankrise!


    Und selbst wenn sie noch eine solche Stelle finden, zeichnet sich hier bereits eine Krise ab.


    Wenn der Partner nur Mindestlohn hat und sie gar keinen über Monate hinweg...... gibt es ein Finanzloch. Das ist relativ leicht vorhersehbar.

  • Ich gehe davon aus, dass Sie während der Umschulung ein Taggeld der Invalidenversicherung erhalten. Auf dieses Taggeld sind Beiträge an AHV/IV/EO und an die ALV zu entrichten. Sofern Sie während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes ein IV-Taggeld erhielten und somit Beiträge entrichtet haben (bei einer Frühgeburt würde sich die Dauer verringern), haben Sie Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Auf diese Entschädigung sind ebenfalls Beiträge an AHV/IV/EO und ALV zu entrichten.


    Die 120 Wartetage beziehen sich auf Personen, welche infolge Ausbildung oder Weiterbildung von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung in den letzten zwei Jahren während mindestens einem Jahr Beiträge an die ALV entrichtet haben, kommt gar kein Befreiungsgrund zum Zuge. Da Sie ja während der Umschulung und der allfälligen Mutterschaftsentschädigung Beiträge entrichtet haben, erfüllen Sie wahrscheinlich die Beitragszeit und haben folglich auch keine Wartezeit von 120 Tagen zu absolvieren. Ist die Beitragszeit erfüllt, richtet sich die Wartezeit nach dem versicherten Verdienst (bei Unterhaltspflicht zwischen 0 und 5 Tage).

  • @user2


    Danke für die Erläuterungen. Ich dachte etwas in die Richtung. War mir da aber unsicher. Ich kenne mich da nicht aus.


    In dem Fall, der mir so noch bekannt ist, hat die IV den Lehrlingslohn bezahlt. Das Sozialamt kam für den Rest des Existenzminimums auf.


    Leider hatte die Person einen Rückfall und musste für längere Zeit die Ausbildung wieder unterbrechen. In dieser Zeit hatte die IV wieder ganz übernommen.


    Ich hatte da aber mit diesem Prozedere nichts zu tun. Und kenne daher die Details nicht.