KESB möchte von IV-Rückzahlung 1800 Fr. für Administration und Beratung (2Jahre)

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  • Hallo, ich habe mich bei der KESB angemeldet da ich Hilfe bei der Wohnungssuche gebraucht habe.


    Geholfen wurde mir damals nach der Anmeldung aber NICHT, da es hiess, dass die Klienten selbst für die Wohnungssuche verantwortlich sind. Nun war ich aber schon drin und die Anmeldung der IV wurde angegangen. Nachdem die Rente zugesprochen wurde nach 2 Jahren blieben nach Abzügen vom Sozialamt ca. 13000 Franken übrig. Die KESB fordert ab 12000 Franken Vermögen, eine Bezahlung ihrer Dienste. Nun habe ich diese Rechnung erhalten von Rund 1800 Franken für 2 Jahre. Die KESB hat für mich die Steuern erledigt, sowie den Schriftverkehr mit der IV, ansonsten habe ich alles alleine gemacht. Ich finde das ganze ziemlich unverhältnismäßig. Darf die KESB überhaupt eine IV-Rückzahlung als Vermögen ansehen? 1200 Franken alleine sollen angeblich für die Administration sein? Kann das sein? Ich bin gerade ratlos, da ich natürlich keine Lust/Kraft habe Einspruch zu erheben.

  • severanx


    Es gehört tatsächlich nicht zum engeren Aufgabenbereich einer KESB bei der Wohnungsuche behilflich zu sein.


    Daher sollte eine KESB hier im Normalfall auch keine Unkosten in Rechnung stellen können.


    Es gibt Ausnahmefälle, wo es aber auch anders sein könnte.


    Ich kenne mich mit den Details zu wenig aus, als ich hier wirklich etwas beitragen könnte.


    Aber nach ihrer Darstellung der Sache ... denke ich.... da stimmt was nicht.


    Ich selbst hatte konkret nur einmal etwas direkt mit der KESB zu tun. Brauchte da eine Beratung / Absicherung. Das stellvertetend. Die Dienstleistung der KESB wurde für den eigentlichen Klienten kostenlos erbracht. Obwohl dies da nicht unerheblich war. Und die KESB grundsätzlich das Recht hat solche Kosten in Rechnung zu stellen.


    Abschliessend muss ich noch dieser "Zweigstelle" der KESB ein gutes Zeugnis ausstellen. Die "Intervention" war zielführend und erfolgreich.

  • severanx


    Der Punkt den ich hier monniere...


    Wenn die KESB von Vorne herein eine Mithilfe bei der Wohnungsuche abgelehnt hat, weil sie dafür normalerweise wirklich nicht zuständig ist, dann gibt es keinen Grund, wofür die KESB ihnen etwas in Rechnung stellen kann.


    Dann haben die gar keine kostenpflichtige Dienstleistung erbracht.

  • @Sozialversicher


    Ich weiss, dass dieser Fall jetzt gerade nicht so zu ihrem Fachgebiet gehört. Allenfalls am Rand schon noch tangiert.


    Ich weiss aber, dass sie in dieser Richtung ein gut fundiertes und dokumentiertes Allgemeinwissen haben. Mich würde ihre Meinung dazu interessieren.


    Damit meine ich jetzt nicht, dass ich von ihnen eine verlässliche Rechtsauskunft lesen möchte. Sondern nur eine grobe und erste Einschätzung.


    Aus meiner Sicht kann und darf es nicht wahr sein, das eine hilfsbedürftige Person mit administrativem Aufwand einer KESB belastet wird, wenn die KESB eigentlich der bedürftigen Person gar keine Dienstleistung erbracht hat.


    Dass die KESB einen administrativen Aufwand zum Selbstzweck ihrer Organisation betreibt, kann wohl nicht im Sinne des Stimmvolkes sein, oder?

  • Ich war damals in einer "Notlage" und habe keine neue Wohnung gefunden/bekommen, mit diesem Anliegen ging ich auch zur KESB, ich hatte weder finanzielle Schulden noch hätte ich einen Vormund gebraucht. Das war der einzige Grund und das wussten diese auch, trotzdem wurde mir geraten mich Anzumelden. Mir wurde dann bei der Verhandlung gesagt, dass es verschieden Stufen gibt was man quasi für Rechte abgibt und das ich wählen kann (Finanzielles, Gesundheit, Rechtliches etc) wobei man bei einer Anmeldung IMMER das finanzielle abtreten muss, sprich alles Geld fließt erstmal zur KESB, vollmacht über sämtliche Konten etc. das habe ich aus meiner Notlage heraus auch gemacht. Das man mir bei der Wohnungssuche nicht helfen kann, wurde mir erst NACH der Anmeldung gesagt.


    Das die KESB ein Entgelt verlangt für Ihre Dienste war mir auch bewusst, aber man muss sich vorstellen, dass sie quasi 10% von meinem "Vermögen" einfordern, nur weil sie für mich 2x mal die Steuern und den Schriftverkehr mit der IV geregelt haben. Das finde ich einfach komplett überzogen, aber am Ende kann man dagegen wohl eh nichts machen, also naja... ich hab mich da freiwillig angemeldet und habe das Gefühl abgezockt zu werden, bei 300-500 Franken hätte ich nichts gesagt, aber keine 1800 Fr. es ist einfach lächerlich und schade. Transmitter

  • severanx


    Ich kann sie in den rechtlichen Details nicht beraten. Ich bin kein Jurist.


    Aber ihre Darstellung zeigt hier ein grundsätzliches Problem auf. Und dieses liegt bei der aktuellen Gesetzgebung.


    Die Gesetzgebung zu ändern, ist in erster Linie ein politisches Problem. Nicht ein juristisches.


    Im Einzelfall kann man eventuell auch juristisch vorgehen. Doch wie gesagt... bin ich hier überfragt.


    Und ich würde mich jetzt wirklich auch noch freuen, wenn Sozialversicher hier noch antworten würde. Denn er ist hier mit den rechtlichen Dingen sicher besser vertraut als ich.


    Das eigentliche Problem liegt aber eben bei der Gesetzgebung. Daran kann auch er nichts ändern. Zumindest mal heute nicht.

  • severanx


    Haben Sie eine "Verfügung" oder eine Anordnung erhalten auf welcher steht auf welchen Artikel (abgenützt "Art.") von welchem Gesetz oder welcher Verorsnung sich die Verfügung bezieht und innerhalb welcher Frist an welche Adresse adressiert man welches Rechtsmittel schicken kann, wenn man mit der Verfügung nicht einverstanden ist? Wie ist der Name des Rechtsmittels wenn man nicht einverstanden ist? In welchem Kanton ist die KESB, welche über die Gebühren entschieden hat? Wissen Sie überhaupt genau es die KESB alles für Sie schreiben oder lesen musste? Vielleicht haben Sie nicht von allem, was die KESB von der IV erhalten oder an die IVoder das Steueramt verschickt hat Kopien erhalten. Bei einem Stundensatz für die unentgeltliche Verbeiständung durch einen Rechtsanwalt oder durch eine Person, die an einer Universität oder an einer Fachhochschule studiert hat von 220 Franken pro Stunde (bei einem freiberuflichen Rechtsanwalt plus Mehrwertsteuer) sind 1'800 Franken nicht viele Stunden Arbeit. Das Verfahrensrecht der KESB und die Verfahrenskosten sind im kantonalen Recht geregelt. Dort ist auch geregelt ob das Rechtsmittelverfahren etwas kostet, wenn man ein Rechtsmittel einreicht. Wenn Sie nicht rasch antworten bevor die Frist abgelaufen ist, kann man Ihnen kam mehr helfen. Wenn Sie keine Lust und Kraft haben innerhalb der Frist ein Rechtsmittel zu ergreifen ,dann erteilen Sie jemandem innerhalb der Frist eine Vollmacht Sie zu vertreten und für Sie ein Rechtsmittel zu ergreifen zur Not vorläufig nur eine mündliche Vollmacht. Wenn Sie Rechtsmittelfristen verpassen, kann man oft nicht mehr helfen.

  • @severanx



    Zuerst möchte ich @Sozialversicher dafür danken, dass er sich ihre Sache auch noch ansieht. Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei.


    Und sicher hat er mal Recht damit, dass man Fristen nicht verpassen soll. Sonst wird es wirklich schwierig


    Bitte beantworten sie die Fragen von @Sozialversicher.


    Mir ist in diesem Zusammenhang noch etwas aufgefallen. Aber um das weiter zu klären, sollten sie zuerst seine Fragen beantworten.

  • @severanx


    Ich hoffe, dass hier @Sozialversicher noch antworten wird. Mit solchen Dingen kennt er sich deutlich besser aus, als ich.


    Wie gesagt, hatte ich nur in einem Fall mit der KESB etwas zu tun. Der eigentliche Klient hatte praktisch kein Vermögen. Es wurden daher auch keine Kosten in Rechnung gestellt.


    Ich kenne also das Prozedere bei der KESB nicht.


    Die Kosten für die Administration könnten gerechtfertigt sein, wenn die KESB ein entsprechendes Dossier anlegen muss. Das ist wohl insbesondere dann gegeben, wenn sie die Verbeiständung durch die KESB auch weiter benötigen.


    Die Spruchgebühr steht möglicherweise im Zusammenhang damit, dass es eine Pauschale ist, welche erhoben werden kann, weil der Brief der KESB eigentlich eine Kostenverfügung darstellt. Also auch Einsprachefähig ist. Das macht jeweils auch nicht eine einfache Bürokraft.

  • @severanx


    Nachdem sie die rechnung der KESB bezahlt haben werden, werden sie nicht mehr über mehr als 12000 CHF Vermögen verfügen, falls ich das so richtig im Kopf habe. Dann macht es nicht viel Sinn sich jetzt offiziell da abzumelden.


    Ich würde der KESB mitteilen, dass sie jetzt ihre Sachen wieder selbst in die Hand nehmen wollen. Und nur noch im Ausnahmefall gerne eine Beratung hätten.


    Ich denke, damit wäre Allen gedient.