Hallo, ich habe mich bei der KESB angemeldet da ich Hilfe bei der Wohnungssuche gebraucht habe.
Geholfen wurde mir damals nach der Anmeldung aber NICHT, da es hiess, dass die Klienten selbst für die Wohnungssuche verantwortlich sind. Nun war ich aber schon drin und die Anmeldung der IV wurde angegangen. Nachdem die Rente zugesprochen wurde nach 2 Jahren blieben nach Abzügen vom Sozialamt ca. 13000 Franken übrig. Die KESB fordert ab 12000 Franken Vermögen, eine Bezahlung ihrer Dienste. Nun habe ich diese Rechnung erhalten von Rund 1800 Franken für 2 Jahre. Die KESB hat für mich die Steuern erledigt, sowie den Schriftverkehr mit der IV, ansonsten habe ich alles alleine gemacht. Ich finde das ganze ziemlich unverhältnismäßig. Darf die KESB überhaupt eine IV-Rückzahlung als Vermögen ansehen? 1200 Franken alleine sollen angeblich für die Administration sein? Kann das sein? Ich bin gerade ratlos, da ich natürlich keine Lust/Kraft habe Einspruch zu erheben.