Als Adoptivkind leibliche Mutter beerben

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  • Ich bin ein Adoptivkind und wurde dem neuen Recht unterstellt, dies haben meine Adoptiveltern veranlasst.Geboren bin ich 1963 und in diesem Jahr adoptiert worden. Ich habe Kontakt mit meiner leiblichen Mutter, die inzwischen verwittwet ist. Ich bin das einzige Kind. Meine Mutter ist inzwischen 80 Jahre und ihre Familie weiss nichts von mir. Was sie vermutlich nie mitteilen wird, vor lauter Scham. Ich galube nicht, dass sie mir etwas hinterlässt, da würde es ja auskommen, dass sie ein Kind hat.Habe ich dennoch eine Chance die Mutter zu beerben. Die Mutter ist vermögend und ihre Geschwister sind im selben Alter. Ich habe einige Fotos mit Ihr zusammen und dem verstorbenen Ehemann, sowie Briefe die Belegen dass wir in Kontakt sind.Was meint Ihr und was könnte ich tun?

  • @suzuki-1


    Ich kann ihre Frage nicht wirklich beantworten.


    Aber folgender Tip ist mir in den Sinn gekommen.


    Ihre leibliche Mutter könnte sie im Testament entsprechend begünstigen. Und andere Erben auf den Pflichteil setzen.


    Ihre Mutter muss nicht angeben, warum sie Jemanden begünstigt. Sie kann das "Familiengeheimnis" so wahren.....


    Betreffend den Details zu so einem Testament sollten sie sich von Fachpersonen beraten lassen.


    In vielen Kantonen können sie sich auf der Bezirksschreiberei dazu kostengünstig beraten lassen.

  • Sicher ist, dass Sie keinen zwingenden Anspruch auf einen Erbanteil haben, denn mit der Adoption erlischt das gesetzliche Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern. Ob man Letztere kennt und mit ihnen Kontakt hat oder nicht, ist aus rechtlicher Sicht irrelevant.