Kündigung kommt schlecht an? Falsches Verhalten?

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo zusammen.


    Ich arbeite immernoch in meinem Ausbildungsbetrieb. Es ist ein Familienbetrieb. Nach meiner Lehre habe ich 1 Jahr gearbeitet und musste dann 6 Monate in den Zivildienst. Es ist ja so, dass jeder, egal ob Militär oder Zivildienstleistende für die ersten 4 Monate Erwerbsersatz bekommt. Dieser wird von der Ausgleichskasse ausbezahlt. Dies entspricht knapp 1'900.- im Monat. Nach diesen 4 Monaten hat man sowieso Anspruch auf 80% des vordienstlichen Lohnes.


    Nun hatte ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass er mir während dieser ersten 4 Monate 80% meines Lohnes zahlt. Allerdings nicht schriftlich! Ich behielt ja meine Anstellung und dachte mir, wenn ihr wollt das ich dann nochmal bleibe, müsst ihr mir schon auch etwas bieten. Der Erwerbsersatz geht natürlich direkt an die Firma. Das heisst auch, dass die Firma in den letzten beiden Monaten die 80% von der Ausgleichskasse zurückbekommen hat, da ich ja sowieso Anspruch darauf hatte.


    Ich bin jetzt nach dem Zivildiensteinsatz noch 1.5 Jahre geblieben und möchte im Sommer kündigen. Wäre dann 7 Jahre in der Firma.


    Jetzt ist mein Arbeitgeber etwas sauer und sagt, er hätte ja damals so viel bezahlt und findet es schade. Auch sagt er, er hätte einen Vertrag machen sollen.


    Nach meiner Rechnung hat der Arbeitgeber mit allem drum und dran um die 8500.- gezahlt in diesen 6 Monaten. Also nicht ganz zwei Monatslöhne.


    Was denkt ihr darüber? Dieses Geld ist doch nach diesen 1.5 Jahren in denen ich noch geblieben bin schon lange wieder drin? Wir hatte letztes Jahr 5 Monate Kurzarbeit obwohl wir genug Arbeit hatten (Corona). Da hat der Arbeitgeber ja 50% der Löhne gespart. Und wer verpflichtet sich denn wegen 8500.-?


    Würde gerne eure Meinung hören und ich weiss, es spielt ja eh keine Rolle mehr, da ich ja kündige. Aber es beschäftigt mich und der Arbeitgeber ist nicht wirklich bereit darüber zu reden und behauptet dieses Geld sei noch lange nicht wieder drin und nimmt die Kündigung persönlich. Ich wurde auch bei der Abgabe der Kündigung aus dem Büro "geschmissen". Habe ich mich falsch verhalten?


    Grüsse

  • @Paracord33


    also wenn ich ihre zeilen so lese, kommen mir spontan folgende dinge in den sinn:


    - der arbeitgeber ist selberschuld, wenn er keinen vertrag gemacht hat und sich jetzt "geprellt" fühlt. ihm wird es hoffentlich eine lektion sein.
    - dass der arbeitgeber sie nun "aus dem büro schmeisst" finde ich unprofessionell und es ist sichtlich persönlich. aber das ist nicht ihr fehler, oder zumindest nachdem wie sie die geschichte erzählen.


    - ob das geld nach diesen 1.5 jahren wieder drin ist, müsste die buchhaltung berechnen können.


    in familienbetrieben herrscht oft eine persönlichere atmosphäre, was es auch schön machen kann in einem familienbetrieb zu arbeiten. aber wenn es um gelddinge geht, sind familienbetriebe oftmals etwas emotional unterentwickelt, weil es halt oft nicht multimillionenfirmen sind mit genügend kapital. das spürt man dann leider in solchen situationen. es ist schade, wenn der arbeitgeber so reagiert, denn damit zollt er den 7 jahren, denen sie dem betrieb etwas gebracht haben keinen respekt. ich kann verstehen, dass er es schade findet aber offenbar ist er nicht in der lage das zu trennen. und anstatt sich über seinen eigenen fehler zu ärgern, lässt er es nun an ihnen aus.


    ich hoffe sie erhalten ein entsprechendes zeugnis, denn oft zeichnen sich solche ärgernisse darin wieder, was sie im falle unbedingt anfechten sollten.


    alles gute

  • Paracord33


    Ich schliesse mich der Meinung von @DamienS soweit an.


    Ohne dass ich mich jetzt mit den Details auseinander gesetzt habe....


    Aber im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es wichtig, dass man offen und ehrlich miteinander redet. Sonst lässt sich kein Vertrauensverhältnis aufbauen. Was meiner Ansicht nach eine Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Unternehmens ist.


    Ich als Unternehmer verlange von meinen Mitarbeitern ausdrücklich, dass sie Zivilcourage zeigen. Und dann zu mir kommen und auf den Tisch hauen, wenn sie der Ansicht sind, das etwas nicht passt.


    Und dann schauen wir uns gemeinsam an, was nicht passt.


    Ist nur meine persönliche Meinung. Habe ich in der Familie gelernt.

  • Danke euch vielmals für die Antworten.


    damiens


    Auf ein gutes Arbeitszeugnis hoffe ich auch. Falls es nicht gut sein sollte, werde ich es anfechten. Ich habe ein hervorragendes Lehrzeugnis erhalten nach der Ausbildung. Grundsätzlich dürfte das Arbeitszeugnis nicht schlechter ausfallen als dieses.


    Transmitter


    Ihre Meinung teile ich vollständig. Allerdings denke ich, dass ich alles richtig gemacht habe. Niemand macht mir einen Strick daraus, ausser die Tochter des Inhabers. Die "leider" für das Personal verantwortlich ist. Ich habe die Kündigung 5 Monate vorher angekündigt. Niemand hat mich wegen den Gründen auch nur angesprochen. Ich habe es meinem direkten Vorgesetzten gesagt und die Gründe auch offen dargelegt. Er hat die Angelegenheit dann nach "oben" weitergeleitet. Dort kamen aber von eben dieser Tochter Sprüche, dass ich ein Schmarotzer sei. Nicht einmal persönlich wurde mir dies gesagt. Ich hätte auch schon viel früher gehen können, aber da ich mit dem Arbeitgeber nichts konkretes abgemacht habe wie lange ich noch bleibe, habe ich mir selber gesagt das mindestens 1-2 Jahre fair sind. Eindeutig ein Fehler in der Kommunikation. Mir wurde nicht gesagt, was von mir erwartet wird und wie lange ich bleiben soll. Das ist aber nicht mein Problem. Und nachdem man mich quasi aus dem Büro schmeisst bin ich auch nicht bereit, noch einmal das Gespräch zu suchen. Ich bin ja kein kleines Kind. Allerdings bin ich cool geblieben und einfach gegangen.


    Es geht nicht darum, dass mir etwas nicht passt, sondern dass ich gerne weitere Einblicke in die Arbeitswelt bekommen möchte und mich weiterentwickeln möchte. Was in diesem kleinen Betrieb definitiv nicht möglich ist. Es ist mein erster Betrieb und meine erste Kündigung.

  • @Paracord33


    Ich denke nicht nicht, das sie etwas Falsches machen, wenn sie sich beruflich verändern und ihre Kenntnisse erweitern wollen. Dafür habe ich viel Verständnis. Weniger Verständnis habe ich für die "Tochter" und ihr Verhalten ihnen gegenüber. Da sie ja früh ankündigten, dass sie sich eine andere Stelle suchen wollen, hätte sie eigentlich auf sie zugehen sollen. Jedenfalls dann, wenn ihr wirklich etwas daran liegen würde, dass sie an der Stelle bleiben. Und zumindest auch noch fragen sollen, warum sie sich eine andere Stelle suchen.


    In ihrem Fall hätte das wohl nicht viel gebracht, ausser dass es das gegenseitige Verständnis gefördert hätte.


    Aber dann hinterrücks "faule Sprüche" zu machen, ist sicher nicht angebracht.


    Meiner Meinung nach macht sich der Arbeitgeber (Tochter) hier auch etwas eigenartige Vorstellungen. Ich habe ja auch ein Verständnis dafür, dass wohl kein Arbeitgeber Freude daran hat, wenn er einen guten Mitarbeiter*In verliert. Denn eine neue Mitarbeiter*in einzuarbeiten, kostet je nach dem doch viel Zeit und Geld. Man ist grundsätzlich nicht daran interessiert eine hohe Personalfluktuation zu haben.


    Doch nach sieben Jahren müsste diese Investition, in sie als Mitarbeiter, wieder eingespielt sein. Sonst stimmt da was Anderes nicht. Selbst Betriebe, welche regelmässig Lehrlinge ausbilden, machen hier eine andere Rechnung. Vielen Lehrlingen wird von Anfang an gesagt, dass sie nicht damit rechnen können, nach der Ausbildung weiter im Betrieb arbeiten zu können. Was letztlich nichts Anderes bedeutet, dass sich ein Lehrling schon während seiner Ausbildung für den Betrieb rechnen muss. Dies mal als betriebswirtschaftlicher Grundsatz.


    Jetzt kann es schon sein, dass in einem Kleinbetrieb und je nach Branche hier die Rechnung nicht unbedingt gleich aufgeht. Das schliesse ich nicht aus, aber ein Normalfall ist das wohl nicht.


    Mir kommt wegen ihrer Geschichte gerade noch eine Geschichte aus meiner Jugendzeit in den Sinn. Da war "Patron" auch entäuscht, dass ich wieder ging. Wir blieben aber Freunde, obwohl sich beruflich die Wege trennten. Diesem "Patron" verdanke ich eigentlich recht viel. Erstens hatte ich da bei meinem Schülerjob einen ausserordentlich guten Lohn. Mit dem ich mir einige Dinge leisten konnte... und Zweitens war die Stelle eigentlich hochinteressant und lehrreich. Ich bin mir heute noch nicht sicher, ob ich mich richtig entschied als ich beruflich doch einen anderen Weg einschlug. Hatte mir aber diese Entscheidung auch nicht leicht gemacht.


    Ich denke, dass sie sich auch gut überlegt haben, warum sie eine andere Stelle suchten. Und nachdem sie sich entschieden haben, sollten sie nicht zu lange an sich zweifeln, sondern vorwärts gehen.


    Alles Gute.

  • Transmitter


    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Ich habe vor ein paar Tagen auch mit dem Inhaber, also mit dem "Patron" geredet. Allerdings habe ich ihn darauf angesprochen.


    Er sagte mir, dass es sehr schade sei, dass ich gehe und er ärgert sich, weil er so viel bezahlt hat und keinen Vertrag gemacht hat, um mich noch etwas länger zu behalten. Er machte mir aber keine Vorwürfe und sagte, dass die Firma selber Schuld sei. Ausserdem sagte er mir, dass er es verstehe, dass man nach der Lehre auch mal etwas anderes sehen möchte.


    Auf meine Frage, ob denn dieses Geld nach diesen 1.5 Jahren nicht wieder drin sei, antwortete er: "Auf keinen Fall". Das fand ich etwas merkwürdig und schlug vor, die Rechnung gemeinsam anzuschauen.


    Darauf wollte er aber nicht eingehen und sich nicht weiter damit beschäftigen. Ich denke mir, wenn es wirklich so wichtig gewesen wäre, hätte man einen Vertrag gemacht. Aber wie gesagt es gab keine Vorwürfe seinerseits.


    Ich bin jedenfalls gespannt auf mein Arbeitszeugnis. Allerdings denke ich nicht, dass dieses "schlecht" ausfallen wird. Denn das bringt ja niemandem etwas.


    Grüsse

  • Entschuldigt bitte, ich habe noch etwas herausgefunden.


    Da ich ja meine Anstellung behalten habe und vertraglich nichts festgehalten wurde, hatte ich ja so oder so Anspruch auf Lohnfortzahlung! Von einem GAV ist mir nichts bekannt.


    Wenn man die Berner Skala nimmt, hatte oder habe ich 3 Monate Anspruch auf 80% Lohnfortzahlung. Da ich im 5. Dienstjahr war. Anscheinend hat mein Arbeitgeber nicht wirklich Ahnung von solchen Dingen.


    Dies noch als Ergänzung.


    Grüsse

  • Paracord33


    Moment mal. Hier verstehe ich etwas nicht ganz.


    Arbeiten sie noch beim letzten Arbeitgeber? Oder wurden sie freigestellt?


    Wenn sie während der ordentlichen Kündigungsfrist da arbeiten, haben sie Anspruch auf den ganzen Lohn während der Kündigungszeit.


    Eine offene Frage wäre hier, wie lange die ordentliche Kündigungsfrist jetzt dauert. Dazu gibt aber das Arbeitsrecht Auskunft. Darüber was auch in einem "vertragslosen" Dienstverhältnis zu gelten hat.


    Hier sollten sich wohl eher Experten äussern, welche hier besser Bescheid wissen, als ich.

  • Transmitter


    Ich arbeite noch beim alten Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Frist beginnt nächsten Monat.


    Das mit der Lohnfortzahlung bezieht sich auf die Zeit in der ich im Zivildienst war. Da hatte ich sowieso Anspruch auf 80% für eine "beschränkte Zeit". In meinem Fall 3 Monate. Wegen dieser Zeit fühlt sich der Arbeitgeber ja "geprellt". Das ist aber im Sommer 1.5 Jahre her.


    Grüsse

  • @Paracord33


    Da habe ich nicht gerade viel Verständnis für den Arbeitgeber.


    Ich "musste" bei meinen Festangesttelten ja auch die 20 % noch draufzahlen, wenn die in den Dienst mussten. Ist ja nicht deren Schuld gewesen, dass sie in den Dienst mussten.

  • Ich kann nicht nachvollziehen, was das Problem des Arbeitgebers ist. Es ist so, wie Sie schreiben, dass Sie während der Zeit, als Sie Zivildienst geleistet haben, Anspruch auf Lohnfortzahlungen gemäss Artikel 324b OR hatten, sofern die EO-Entschädigung nicht 80% des Lohnes gedeckt hat.


    Auch wenn der Arbeitgeber mit Ihnen eine anderslautende Vereinbarung ausgehandelt hätte, würde sich daran nichts ändern. Denn von Artikel 324b OR darf nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden (Art. 362 OR). Ob dabei der Arbeitgeber das Geld, das er in Sie investiert hat, wieder eingenommen hat, ist unerheblich.


    Anhand Ihrer Schilderungen haben Sie aus meiner Sicht nichts Falsches gemacht. Es steht Ihnen frei, Ihr Arbeitsverhältnis jederzeit zu kündigen, sofern Sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten (was Sie ja machen).

  • Danke für die Antworten!


    Mein Arbeitgeber weiss das mit der Lohnfortzahlung offensichtlich gar nicht! Ich wusste es ja bis heute auch noch nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass man während den ersten 124 Tagen nur den Erwerbsersatz von 62.- am Tag zu Gute hat. Unabhängig davon, ob man eine Anstellung hat oder nicht. Nach diesen 124 Tagen hat man dann Anspruch auf Erwerbsersatz in Form von 80% des Lohnes.


    Allerdings gibt es ja Gesamtarbeitsverträge, die ja zum Teil andere Prozentsätze bei der Lohnfortzahlung während dem Zivildienst haben. Zum Teil 50% oder 65%. Ich bin in der Maschinenbaubranche. Ist es denn immer so, dass man in meinem Fall als Angestellter 80% des Lohnes zu Gute hat?


    Mir wurde vorgeworfen, dass ich ja nur den Erwerbsersatz zu Gute hatte und es nicht sauber sei, dass ich jetzt kündige. Dann wurde mir im Büro gesagt, es sei besser, wenn ich jetzt rausgehe.


    Sollte ich noch einmal das Gespräch suchen und es erklären? Mir scheint die obere Etage der Firma ziemlich inkompetent. Was würdet ihr mir raten?


    Danke und schönen Abend noch!

  • Falls Ihr Arbeitgeber einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht, kommen natürlich die Bestimmungen dieses Vertrags zum Zuge. Selbst wenn der Arbeitgeber Ihnen mehr Lohnfortzahlungen ausgerichtet hat, als Ihnen zugestanden wären, ändert das aber nichts daran, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen dürfen. Es würde sich höchstens die Frage stellen, ob der Arbeitgeber den zuviel ausgerichteten Lohn zurückverlangen kann.


    Ob Sie nochmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen sollten, hängt meiner Meinung nach davon ab, ob Sie das Gefühl haben, damit eine Verbesserung der Situation erreichen zu können. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie aktuell beim Arbeitgeber noch angestellt und wurden auch nicht freigestellt. In Anbetracht dessen, dass Sie noch während drei Monaten für den Arbeitgeber tätig sein werden, könnte es sicherlich hilfreich sein, wenn in einem Gespräch die bestehenden Konflikte beseitigt werden könnten. Falls das Verhältnis aufgrund der von Ihnen geschilderten Vorfälle allerdings so stark zerrüttet ist, dass ein konstruktives Gespräch nicht mehr möglich ist, wäre es allenfalls empfehlenswert, sich an eine entsprechende Fachstelle zu wenden. Einige Kantone bieten zum Thema Arbeitsrecht unentgeltliche Beratung an. Zudem finden sich in Gesamtarbeitsverträgen - falls Sie einem unterstehen - häufig Schlichtungsstellen, welche bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung bieten können.

  • @Paracord33


    Das gilt meines Wissens nur für die Personen die nach der Ausbildung nicht lange genug in einem Betrieb gearbeitet hatten. Oder noch während der Ausbildung mal in den Dienst mussten.


    Ansonsten bezahlt die EO 80%. Bei meinen Angestellten war das der Fall. Vom Gesetz her hätte ich die 20% nicht drauflegen müssen. Ausser man hat das im Arbeitsvertrag so geregelt.


    Die EO ist unabhängig von der Branche für alle gleich geregelt.


    Für weitere Details müsste ich jetzt auch in den Bestimmungen zur EO nachschlagen.


    (Ich bin Auslandschweizer seit langem. Und in meiner Wahlheimat gibt es keine EO).

  • Danke für die Antwort.


    Wie könnte ich den herausfinden, ob mein Arbeitgeber einem GAV untersteht? Müsste ich da direkt fragen?


    Ich denke ein Gespräch wäre sinnvoll. Ob es die Situation verbessert, weiss ich nicht. Ich denke, ich lasse dem ganzen jetzt 1-2 Monate Zeit und suche dann das Gespräch und schildere, was Sache ist.


    Mein Arbeitgeber sollte doch Bescheid wissen über solche Sachen? Ich war damals im 5. Dienstjahr und hatte folglich Anspruch auf 3 Monate Lohnfortzahlung. Falls in einem GAV nicht anders vereinbart. Allerdings hätte mein AG im 4.Monat nichts bezahlen müssen. Da hätte ich nur die EO bekommen. Falls kein GAV besteht, hat mein Arbeitgeber also während meines Dienstes effektiv einen Monatslohn in Form von 80% bezahlt. Dann aber noch die EO bekommen. Also wären es wieder weniger als 80%.


    Offenbar hat sich mein AG gar nicht damit auseinander gesetzt.


    Grüsse

  • @Paracord33


    Wenn ihnen der AG 80% des eigentlichen Lohns ausbezahlt hat, dann hat er diesen wohl ersetzt bekommen von der EO. Hier also zuerst mal keinen Verlust gemacht hat.


    Tatsächlich könnte es so sein, dass wenn sie nach der Erstausbildung gleich direkt in den Dienst mussten, dass dann die Voraussetzungen so waren, dass sie die EO tatsächlich nur den Minimalansatz bezahlt hatte.

  • @ Transmitter


    Ich habe nach der Ausbildung noch ein Jahr gearbeitet und bin dann in den Zivildienst. Auch wenn die EO nur den Minimalsatz bezahlt hätte, die Lohnfortzahlung greift ja trotzdem, oder irre ich mich?

  • @ Transmitter


    Ich habe nach der Ausbildung noch ein Jahr gearbeitet und bin dann in den Zivildienst. Auch wenn die EO nur den Minimalsatz bezahlt hätte, die Lohnfortzahlung greift ja trotzdem, oder irre ich mich?

  • Ob Sie einem GAV unterstehen, kann Ihnen sicher der Arbeitgeber mitteilen. Für die Maschinenbaubranche finde ich zum Beispiel den GAV der MEM-Industrie. Vielleicht finden Sie auf der Homepage Informationen, ob Ihr Arbeitgeber diesem GAV untersteht: Gesamtarbeitsvertrag SwissMEM


    Einige GAVs wurden vom Bund als allgemeinverbindlich erklärt. Diese GAVs sind dann für alle Arbeitgeber, die der entsprechenden Branche unterstehen, verbindlich: Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge


    Soweit ich weiss, sind Lohnfortzahlungsansprüche grundsätzlich folgendermassen zu verstehen: wenn Sie Anspruch auf drei Monate Lohnfortzahlungen haben, haben Sie Anspruch auf den vollen Lohn den Sie in dieser Zeit verdient hätten, also auf drei volle Monatslöhne. Beispiel: ein Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr, der zu 50% arbeitsunfähig ist, hat gemäss Berner Skala drei Wochen Lohnfortzahlungen zu Gute. Da er aber nur 50% arbeitsunfähig ist, erhält er während sechs Wochen den vollen Lohn (50% Lohnfortzahlung während 6 Wochen entspricht dem vollen Lohn für drei Wochen) und erst dann 50%. Sie haben geschrieben, dass die Leistungen des Arbeitgebers ungefähr zwei Monatslöhne waren und Sie während drei Monaten Anspruch auf Lohnfortzahlungen haben. In diesem Fall hätte er Ihnen also nicht mehr ausbezahlt, als Ihnen zusteht.


    Mit der Erwerbsersatzordnung kenne ich mich nicht sehr gut aus. In Artikel 9, Absatz 3 steht folgendes:


    "Der zivildienstleistenden Person, die keine Rekru­tenschule absolviert hat, stehen für die Anzahl Tage des Zivildienstes, die der Dauer einer Rekruten­schule entspre­chen, 25 Pro­zent des Höchst­betra­ges der Gesamt­ent­schädigung zu. Eine teilweise absolvierte Rekru­ten­schule wird angerechnet. Absatz 2 ist sinn­gemäss an­wendbar."


    Ich vermute, dass Sie also während einer gewissen Zeit weniger Erwerbsersatz erhielten, weil Sie die Rekrutenschule nicht absolviert haben. Der Arbeitgeber muss aber natürlich trotzdem die Differenz zu 80 Prozent des Lohnes bezahlen.

  • Irgendwie wurden die Links nicht übernommen.


    Gesamtarbeitsvertrag SwissMEM:


    https://www.swissmem.ch/de/themen/der-gav.html


    Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge:


    https://www.seco.admin.ch/seco…samtarbeitsvertraege.html