Hallo Zusammen.
Ich habe eine Anmeldung gemacht bei der Ausgleichskasse Bern für Vaterschaftsentschädigung.
Ich bin selbstständiger Taxifahrer und weiss jetzt schon, dass ich in den letzten zwei oder drei Jahren im Minus war bei dem Reingewinn.
Die Ausgleichskasse schreibt mir: "dass Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung nur besteht, wenn ein Gewinn erzielt wurde."
Hat nicht jeder Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung? Kann sie bei einem Verlust nicht ausgestellt werden?
Gruss Hr. Schneider