Seit 2017 ist das neue, angeblich «pfefferscharfe» Ausschaffungsrecht in Kraft, mit dem ausländische Straftäter konsequent aus der Schweiz ausgewiesen werden sollen. Schaut man sich ein neues Bundesgerichtsurteil zur Ausschaffung an, ist von der Pfefferschärfe allerdings nichts zu spüren. Der Entscheid ist vielmehr so milde, dass man sich unweigerlich die Frage stellt, was sich mit dem neuen Gesetz gegenüber früher eigentlich geändert hat und ob die Härtefallklausel, die als absolute Ausnahme gedacht ist, nicht bald zu einem Freipass für Ausländer der zweiten Generation wird.
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RE: Jeder dritte kriminelle Ausländer wird im Kanton Aargau nicht ausgeschafft: pfefferscharfes Ausschaffungsrecht?
@ alescha01
Ich befürworte Ausschaffungen von Kriminellen. Oft nimmt das Herkunftsland diese aber nicht zurück. Wieso ist auch klar. Andererseits verpacken Sie, Hr. Schneider, schon sehr lange ausländerfeindliche Themen in irgendwelche Päckli. Dahinter verbirgt sich eine krasse Ausländerfeindlichkeit. Hören Sie damit auf und kritisieren Sie die richtigen Instanzen.
Ich befürworte Ausschaffungen von Kriminellen. Oft nimmt das Herkunftsland diese aber nicht zurück. Wieso ist auch klar. Andererseits verpacken Sie, Hr. Schneider, schon sehr lange ausländerfeindliche Themen in irgendwelche Päckli. Dahinter verbirgt sich eine krasse Ausländerfeindlichkeit. Hören Sie damit auf und kritisieren Sie die richtigen Instanzen.