IV und Sozialamt

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  • Guten Tag. Ich bin seit 2017 bei der IV angemeldet. Die Anmeldung erfolgte damals während der Tagesklinik. Ich musste wegen psychische Problemen im 2015 aufhören zu arbeiten. (Psychose, Depression, Borderline). Nun sind quasi vier Jahren seit der Anmeldung vorbei. Da ich nicht mehr in der Lage war zu arbeiten, musste ich mich beim Sozialamt anmelden. Ich erhielt während dieser Zeit 430.- pro Monat für meine Verpflegung. Meine Wohnung ist zu teuer (1250.-) und das Sozialamt übernimmt etwa 900.-, deshalb erhielt ich so wenig. Ich war gesundheitlich nicht in der Lage zu zügeln da meine Wohnung meine einzige "Konstant" in meinem Leben war, die mir Halt und Geborgenheit gegeben hat. Nun hatte ich letzten Mittwoch endlich einen Psychologischen Gutachten bei einem Psychiater bezüglich einer IV-Rente. Jetzt meine Frage: Ich war ja krank und total arbeitsunfähig in dieser Zeit als ich beim Sozialamt war (2015 bis heute). Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich rückwirkend eine IV-Rente bekomme? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Vielen Dank im Voraus, ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  • oldsoul


    Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) bietet eine kostenlose Beratung im Sozialhilferecht an. Wenn Sie im Kanton Bern wohnen bietet stattdessen die Actiobern eine kostenlose Beratung im Sozialhilferecht an. Dort kann man Ihnen helfen, was Sie tun müssen damit die Sozialhilfe die tatsächliche Höhe der Miete und der Nebenkosten bezahlt und nicht nur das von der Gemeinde festgelegte Maximum bezahlt. Dann bleibt Ihnen vom Grundbetrag für den Lebensunterhalt (GBL) mehr Geld übrig. Wenn es ärztliche Unterlagen gibt, welche angeben, ab wann Sie frühestens invalid waren und die Invalidenversicherung diese Unterlagen als glaubhaft betrachtet kann eine Rente der IV auch rückwirkend ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zugesprochen werden und dann gibt es eine Nachzahlung der IV. Der Beginn der Invalidität und der Beginn des Anspruchs auf eine Rente der IV sind aber nicht derselbe Zeitpunkt. Für den zusätzlichen Anspruch auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge (zum Beispiel einer Pensionskasse) ist entscheidend, ob Sie zum von der IV festgestellten Zeitpunkt des Beginns der Invalidität bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge ersichert waren (zum Beispiel weil Sie noch nicht gekündigt waren oder weil die Kündigungsfrist noch gelaufen ist). Wenn Sie eine Verfügung über den Anspruch auf eine Rente der IV haben können Sie einen Antrag auf Ergänzungsleistungen zur IV und einen Antrag auf eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge einreichen. Wenn Sie während dem Zeitraum, für den eine Rente der IV, eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge oder Ergänzungsleistungen nachgezahlt werden Löhne, Taggelder einer Krankentaggeldversicherung oder der Arbeitslosenversicherung, Prämienverbilligungen oder Sozialhilfe bezogen haben werden diese Vorschussleistungen ganz oder teilweise zurückgefordert und diese werden bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt/kantonalen Ausgleichskasse bzw. der Einrichtung der beruflichen Vorsorge beantragen, dass ein Teil der Nachzahlungen als Drittauszahlung ausbezahlt wird um damit die Rückerstattung dieser Vorschussleistungen zu bezahlen. Die IV glaubt in der Regel dem Gutachten des von der IV beauftragen Psychiaters mehr als den ärztlichen Gutachten oder Berichten ihrer behandelnden Ärzte oder Psychologen.

  • oldsoul


    Gemäss Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 29 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung entsteht der Anspruch auf eine Rente der IV nachdem Sie während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig waren, aber frühestens 6 Monate nach der Anmeldung für eine Rente der IV und frühestens ab dem Beginn des Monats das nach dem 18. Geburtstag folgt. Ich weiss nicht, wann Sie im Jahr 2017 für eine Rente der IV angemeldet wurden, aber der Beginn des Anspruchs auf die Rente kann frühestens 6 Monate nach der Anmeldung sein.

  • Besten Dank für die Info, Sozialversicher!. Sie scheinen in diesem Bereich sehr versiert,zu sein. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie oldsoul und befinde mich seit Anfang 2020 in der IV-Abklärung. Das Buch aus dem Beobachter-Shop zum Thema haben weitergeholfen sowie ihre (und andere) konstruktiven Beiträge hier, dennoch habe ich aktuell viele offene Fragen. Am dringendsten hätte ich eine Frage zu einem kürzlich erstellten medizinischen Gutachten betr. Invaliditätsgrad bzw. wie das Fazit im Bericht überhaupt zu deuten ist.


    Gibt es die Möglichkeit Ihnen per Email Fragen zu stellen (ich würde Ihnen gerne den Abschnit - ist nicht sehr lange - mai mailen) oder möchten Sie das lieber nicht?


    Herzlichen Dank für eine Rückmeldung im Voraus!

  • Sozialversicher


    Sorry hatte Probleme eine Antwort zu posten. Hatte letzte Woche einen Kommentar gepostet, weiss aber nicht ob Sie ihn gelesenhaben. Daher erlaube ich mir es erneut so zu posten:


    Besten Dank für die Info, Sozialversicher!. Sie scheinen in diesem Bereich sehr versiert,zu sein. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie oldsoul und befinde mich seit Anfang 2020 in der IV-Abklärung. Das Buch aus dem Beobachter-Shop zum Thema haben weitergeholfen sowie ihre (und andere) konstruktiven Beiträge hier, dennoch habe ich aktuell viele offene Fragen. Am dringendsten hätte ich eine Frage zu einem kürzlich erstellten medizinischen Gutachten betr. Invaliditätsgrad bzw. wie das Fazit im Bericht überhaupt zu deuten ist.


    Gibt es die Möglichkeit Ihnen per Email Fragen zu stellen (ich würde Ihnen gerne den Abschnit - ist nicht sehr lange - mai mailen) oder möchten Sie das lieber nicht?


    Herzlichen Dank für eine Rückmeldung im Voraus!

  • @Chinaski


    Eine solche Funktion gab es früher mal. Anscheinend wurde diese missbraucht und deshalb eingestellt.


    Eine Möglichkeit um ausserhalb des Forums mit einem User in direkten Kontakt zu kommen besteht darin, dass sie, oder Sozialversicher eine anonyme Emailadresse aufschalten. Diese kann man dann hier posten.


    Ich persönlich begrüsse es, wenn möglichst viel im Forum thematisiert wird. Da kann jeder Interessierte noch etwas lernen dabei.


    Wenn es dann zu persönlich wird, ist ein entsprechender Kontakt ausserhalb des Forums angebracht. Hier müssen sie selbst entscheiden.


    Sozialversicher ist eine verlässliche Auskunftsquelle.


    Und hat auch schon mit seinen Beiträgen Personen aus meinem Umkreis geholfen.

  • Danke für den Hinweis Transmitter. Ich habe mich schon gefragt, ob es ev. mal eine PM-Funktion gegeben hat, oder ob dies nur für Langzeituser verfügbar ist.


    Ich begrüsse es auch, wenn möglichst viel im Forum thematisiert wird, damit natürlich andere Hilfesuchenden davon profitieren können. Ja ich könnte den Auszug aus dem Gutachten auch hier posten, die Anonymität wäre gegeben, weil es aber dennoch sehr privat (oder intim wenn Sie so wollen) ist, sträubt sich was in mir und ich würde einen 1-zu-1 Austausch bevorzugen. Ich bin auch nicht verschnupft, wenn jemand das nicht möchte. Eine verlässliche Auskunftsstelle ist es was ich suche. Eine Mitarbeiterin einer Beratungsstelle sagte mir kürzlich am Telefon, dass ich mich als Sozialhilfebezüger ans Amt wenden solle,dies sei ihre Policy, sonst gäbe es zuviele Gesuche um Beratungen (seit 2018 habe ich nun Sozialarbeiterin Nr. 6!)


    Sozialversicher Ich bin sonst unter guggelhopf@gmx.net erreichbar. Danke.

  • @Chinaski


    Danke fürs Feedback.


    Auf der fachlichen Ebene kann ich ihnen kaum Auskunft geben.


    Ich interessiere mich zwar für die Themen rund um die Sozialversicherungen. (Das hat einen speziellen Hintergrund. Auf den möchte ich jetzt nicht eingehen. Es ist ihnen auch nicht hilfreich).


    Ich kenne mich etwas bei den Grundlagen aus, aber dann ist schnell mal Ende. In diesem Bereich ist @Sozialversicher die beste Quelle hier im Forum.


    Ob er ihnen antworten wird, weiss ich nicht.


    Wenn es aber um medizinische Fragen geht, ist hier vielleicht auch noch @DamienS eine gute Auskunftsquelle.

  • @Chinaski


    Danke fürs Feedback.


    Auf der fachlichen Ebene kann ich ihnen kaum Auskunft geben.


    Ich interessiere mich zwar für die Themen rund um die Sozialversicherungen. (Das hat einen speziellen Hintergrund. Auf den möchte ich jetzt nicht eingehen. Es ist ihnen auch nicht hilfreich).


    Ich kenne mich etwas bei den Grundlagen aus, aber dann ist schnell mal Ende. In diesem Bereich ist @Sozialversicher die beste Quelle hier im Forum.


    Ob er ihnen antworten wird, weiss ich nicht.


    Wenn es aber um medizinische Fragen geht, ist hier vielleicht auch noch @DamienS eine gute Auskunftsquelle.