Guten Tag. Ich bin seit 2017 bei der IV angemeldet. Die Anmeldung erfolgte damals während der Tagesklinik. Ich musste wegen psychische Problemen im 2015 aufhören zu arbeiten. (Psychose, Depression, Borderline). Nun sind quasi vier Jahren seit der Anmeldung vorbei. Da ich nicht mehr in der Lage war zu arbeiten, musste ich mich beim Sozialamt anmelden. Ich erhielt während dieser Zeit 430.- pro Monat für meine Verpflegung. Meine Wohnung ist zu teuer (1250.-) und das Sozialamt übernimmt etwa 900.-, deshalb erhielt ich so wenig. Ich war gesundheitlich nicht in der Lage zu zügeln da meine Wohnung meine einzige "Konstant" in meinem Leben war, die mir Halt und Geborgenheit gegeben hat. Nun hatte ich letzten Mittwoch endlich einen Psychologischen Gutachten bei einem Psychiater bezüglich einer IV-Rente. Jetzt meine Frage: Ich war ja krank und total arbeitsunfähig in dieser Zeit als ich beim Sozialamt war (2015 bis heute). Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich rückwirkend eine IV-Rente bekomme? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Vielen Dank im Voraus, ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
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RE: IV und Sozialamt
oldsoul
Gemäss Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 29 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung entsteht der Anspruch auf eine Rente der IV nachdem Sie während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig waren, aber frühestens 6 Monate nach der Anmeldung für eine Rente der IV und frühestens ab dem Beginn des Monats das nach dem 18. Geburtstag folgt. Ich weiss nicht, wann Sie im Jahr 2017 für eine Rente der…
Gemäss Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 29 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung entsteht der Anspruch auf eine Rente der IV nachdem Sie während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig waren, aber frühestens 6 Monate nach der Anmeldung für eine Rente der IV und frühestens ab dem Beginn des Monats das nach dem 18. Geburtstag folgt. Ich weiss nicht, wann Sie im Jahr 2017 für eine Rente der…