Schonung von Krankenkassenprämien-Zahlungsverweiger*innen?

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  • Solange es Kantone gibt, welche die Prämien er säumigen Zahler gar übernehmen resp. den Bürgern fast schon empfehlen die Prämien nicht zu bezahlen haben diese Listen keinen Sinn. Ansonsten bin ich aber absolut dafür, nur jene die regelmässig bezahlen sollen auch jede Behandlung bekommen. Säumige Zahler sollten hinten anstehen müssen resp. nur lebenswichtige Behandlungen bekommen.


    Und hört bitte auf mit den dämlichen ***** das ist einfach nur hinterwäldlerisch und sinnfrei

  • Gegen 200'000 Mitbürger bezahlen Ihre KK Prämie nicht oder können sie nicht bezahlen. Jene die nicht können haben/hätten Anspruch auf Prämienvergünstigung. Zahlt der Versicherte seine Prämie nicht und verursacht Kosten durch Krankheit oder Unfall dann Zahl der Staat 85% des geforderten Betrages. Das sind ganz viele Millionen, die wieder auf den Rest der Steuerzahler umgewälzt werden.

  • peter_69


    Ist es überhaupt möglich, dass man in der Schweiz eine medizinische Behandlung bekommt, wenn man keine KK hat? Ich meine jetzt mal abgesehen von überlebenswichtigen Notfallbehandlungen?


    Als ich noch in der Schweiz lebte, musste ich bei jeder medizinischen Behandlung bei einem anderen Arzt als meinem Hausarzt zuerst mal meinen Krankenkassenausweis zeigen.


    Ich nehme an, dass ich nicht behandelt worden wäre, ohne KK, oder eine andersweitige Kostengarantie.

  • @Peter_69


    Ich weiss zwar nicht, was sie dämlich finden. Aber ich finde diese Diskussion hier auch dämlich. Und zwar von allem Anfang an.


    Und frage mich auch, warum ich mich auf diese Diskussion überhaupt einlasse.


    Wahrscheinlich nur deshalb, weil ich so etwas das Gefühl habe, dass @alescha01 wieder mal irgendwelche Sündenböcke sucht, um seine Ressentiments los zu werden. Und das geht mir auf den Geist.


    Im Übrigen ist mir ihre Argumentation viel näher, als die von alescha.


    Doch ehrlich gesagt, kann ich auf einer rein sachlichen Ebene kaum mit diskutieren, weil mir die Fakten nicht ausreichend bekannt sind.


    Ich weiss nicht, in welchen Fällen letztlich der Steuerzahler tatsächlich noch für Zahlungsunwillige aufkommen muss. Und wie hier die administrativen Abläufe funktionieren.


    Vielleicht müsste man hier ansetzen, um solche Fälle zu dezimieren.

  • peter_69


    Ich habe in meinen Kommentar zu ihrer Antwort geschrieben, dass mir die Fakten zu wenig bekannt sind, als dass ich auf einer rein sachlichen Ebene argumentieren kann. Und ich würde es begrüssen, wenn andere Foristen*innen hier noch etwas Aufklärungsarbeit machen könnten.


    Sie haben in ihrer Antwort auch etwas geschrieben, dass ich mit meinem beschränkten Wissen aber noch nachvollziehen kann.


    Sie haben geschrieben, dass es etwa 200`000 Personen in der Schweiz gibt, welche die KK - Prämien nicht, oder nicht vollständig bezahlen können. Das deckt sich recht gut mit der Statistik über die Zahl der Personen die entweder Arm sind, oder an der Armutsgrenze leben. Ebenfalls haben sie ganz korrekt angemerkt, dass diese Personen ein Recht auf Prämienverbilligung haben. Und falls jemand wirklich ganz arm ist, wird die KK- Prämie von der Sozialhilfe vollständig übernommen. Die Sozialhilfe wird letztlich aus Steuergeldern finanziert. Das ist wohl ein Fakt.


    Jetzt frage ich mich einfach noch, wer denn aus Prinzip keine KK - Prämie bezahlen will?


    Also ein grosse Zahl solcher Menschen kann es wohl kaum geben, oder?


    Und falls jemand so drauf ist...frage ich mich ob dieser Typ überhaupt zurechnungsfähig ist.


    Und jetzt frage ich mich einfach auch noch, was diese Diskussion um Schwarze Liste denn noch soll?


    Das es im "administrativen" Verfahren zu Fehlern kommt ist fast sicher. Ungeachtet dessen wer die Fehler verursacht hat. Sie kommen vor.


    Und es ist Sache der entsprechenden Institutionen, Behörden etc. diese Fehler aufzuspüren und diese dann zu eliminieren. Aber das ist nicht eine Sache der die "Öffentlichkeit" nachgehen muss.


    Sondern Mitarbeiter der betreffenden Betriebe und die haben die Privatsphäre von involvierten Personen zu wahren. Aber die betreffenden Mitarbeiter solcher Betriebe haben doch auch ihre Möglichkeiten, um solche Dinge mal zu klären.


    Wer braucht also solche "schwarzen Listen" und wozu sollen die dienen?

  • Doch das geht schon - dann aber gegen Barzahlung und Vorauskasse. Vermutlich ist man dann als "Tourist" erfasst.

  • @Peter_69


    Richtig.


    Als Tourist kann man sich auch in der Schweiz behandeln lassen. Kein Problem. Ausser dass sie einfach zuerst mal eine Kostengarantie stellen müssen.


    Ist auch in meiner Wahlheimat nicht anders.


    Ich weiss nur nicht, wie ich mich in der Schweiz medizinisch behandeln lassen kann, ohne dass nicht zuerst eine entsprechende Kostengarantie vorliegt.


    Also ich habe das noch nie zustande gebracht.


    Zugegeben: Habe das aber auch nie wirklich versucht.


    Nur?


    Sie hätten mal die Aufruhr miterleben sollen, die ich im Corona-Testcenter verursacht hatte, als ich mich als Tourist testen lassen wollte, damit ich weiterreisen kann ....


    Die wussten schlicht nicht, wie man eine solchen Fall denn wirtschaftlich abhandeln musste.


    Barzahlung ging nicht!


    Seither habe ich einen völligen Schuldgefühlskomplex.....

  • Sie können gezielt gegen jene "Nicht-Zahlenden" vorgehen, die zahlen könnten. Damit könnte das Gemeindebudget entlastet werden.

  • alescha01


    Sie können gezielt gegen jene "Nicht-Zahlenden" vorgehen, die zahlen könnten. Damit könnte das Gemeindebudget entlastet werden.


    Jetzt erklären sie mir doch bitte zuerst mal im Detail, wie so eine Situation überhaupt erst zustande kommt.


    Ich schliesse ja nicht aus, das es nicht auch mal Zahlungsunwillige gibt. Aber das ist sicher nicht eine grosse Masse. Und auf Dauer funktioniert das auch nicht. Und diejenigen, welche es mal aus Dummheit versuchen... bezahlen hinterher noch recht tüchtig. Eine sehr kleinen Prozentsatz an "Unbelehrbaren" wird es wohl geben. Nur die reihe ich eben bei den "Nicht-Zurechnungsfähigen" ein.


    Wenn jemand dem Staat (Gemeinde) etwas schuldig bleibt, dann bleiben diese Schulden für immer. Und die zuständigen Mitarbeiter des Staats haben hier die Möglichkeiten auf dem Rechtsweg einzutreiben, was eintreibbar ist. Und die zuständigen Mitarbeiter des Staats haben da ihre Listen, um sie ab zu arbeiten.


    Aber diese Listen gehören nicht in die Öffentlichkeit.


    Wenn solche Listen in die Öffentlichkeit gelangen, dann ist der "Pöbel" viel zu schnell dazu bereit Urteile zu fällen.

  • Ein paar klärende Worte:


    - Die Krankenkassen tauschen keine Listen untereinander aus. Wenn ein Versicherter mit Ausständen die Kasse wechseln will dann teilt die aktuelle Kassen der "neuen" Kasse lediglich mit dass der Versicherte aufgrund von Ausständen nicht wechseln kann. Es werden keine weiteren Daten ausgetauscht.


    - Bis Ende 2011 konnten die Krankenkasse Verlustscheine beim Sozialdienst der Wohngemeinde des Schuldners einreichen. Je nach kantonaler Verordnung wiurde dieser Verlustschein dann bezahl oder nicht.


    -Seit Anfang 2012 übernimmt der Kanton 85% des Betrags auf dem jeweiligen Verlustschein. Der Verlustschein bleibt jedoch weiterhin im Besitz der Krankenkasse und der Versicherte schuldet den Betrag zu 100% der Krankenkasse. Zahlt der Versicherte den Verlustschein wird der Anteil des Kantons wieder an diesen zurückbezahlt.


    - Schwarze Liste: Es gibt praktisch keine Kantone mehr die eine Schwarze Liste führen. Wer in einem Kanton mit Schwarzer Liste wohnt und auf der Liste landet hat nur noch Anspruch auf Notfallbehandlung.

  • @Pesche5793872


    Danke für die klärenden Worte.

  • @Pesche5793872


    Es hat jetzt nur am Rand mit diesem Thread zu tun.


    In meiner Wahlheimat hat man keinen Anspruch auf eine Behandlung im Notfall, so wie es in der Schweiz und anderen Europäischen Ländern vom Gesetz her gegeben ist. Man kann kein medizinisches Personal wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen.


    Grundsätzlich kann man sich aber in jedem Spital, oder Ambulatorium fast kostenfrei behandeln lassen. Die Kosten dafür werden vom Staat via Steuern getragen. Es ist aber einfach mal eine Minimalversorgung, oder eben Notfallversorgung.


    Wer mehr als das will, muss eine Krankenversicherung (Behandlungskosten) abschliessen. In privaten Spitälern kann man sich nur behandeln lassen, wenn eine Kostengarantie der Kasse, oder des Patienten vorliegt.