Liebes Forum,
Nach relativ kurzer Ehedauer (3 Jahre) wird nun meine Ehe geschieden. Wir haben keine Kinder, aber da sie aus der Türkei in die Schweiz gezogen ist, hat sie Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt wegen "Entwurzelung aus dem bisherigen Kulturkreis".
Wenn meine Ex-Frau nach der Scheidung wieder zurück in die Türkei zieht, hat sie noch Anspruch auf den Unterhalt? Weil das Argument "Entwurzelung Kulturkreis" fällt ja dann weg und die Lebenshaltungskosten dort sind auch mit dem hier nicht zu vergleichen.
Liebe Grüsse