Guten Tag
Ich habe folgende Fragen zum Thema Erbe und EL/Sozialamt Kanton Bern.
Ich beziehe seit Oktober 2020 AHV und EL (Frühpensionierung)
Vorher wurde ich durch die Sozialdirektion Burgdorf unterstützt, da ich ausgesteuert wurde. Bei der Anmeldung beim SA hatte ich ein allfälliges Erbe abgetreten.
Als Vermögen habe ich Fr. 25 000 aus Frezügigkeitskonten.
Nun steht eine Erbauszahlung an.
Der Erbbetrag beläuft sich auf 40 000 Franken.
Meine Fragen:
1. Werden bei der Sozialdirektion die 25000 2Säule als Vermögen gerechnet und somit die ganzen 40 000 Franken eingefordert, oder werden von den 40 000 der Betrag über 25 000
( Freibetrag) gefordert, also Fr. 15 000.—
2. Wird bei der EL das ganze Erbe angerechnet, oder nur das, was nach Abzug ans SA übrigbleibt?
Vielen Dank für Antworten