Kündigung bei UPC

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  • Neue AGB bei UPC!


    Laut den AGB sind für Neu-User ab 1.5.2021 und Alt-Kunden ab 1.6.2021 keine schriftlichen Kündigungen mehr zulässig! =>


    https://www.upc.ch/de/support/kontakt/#cancellation/other


    https://www.upc.ch/de/support/neue-agb/


    Nur noch telefonische oder via Chat seien nun zulässig. Somit muss darauf vertraut werden, dass eine Kündigungs-Bestätigung durch die UPC erfolgt.


    => Fussnote AGB

    Wie kann ich beweisen, dass ich gekündigt habe? Erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?

    Die Kündigung gilt als bei UPC eingereicht bei der mündlichen Übermittlung an und Entgegennahme der Kündigung durch den Agenten. Du erhältst nach der durchgeführten Kündigung umgehend eine Kündigungsbestätigung SMS. Ab dem nächsten Werktag wir dir die Kündigungsbestätigung nochmals per Brief zugestellt.


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    Wie aus der "community.upc." zu erfahren ist, warten viele User auf eine solche. So kommt es mitunter vor, dass diese ausbleibt und somit seine Kündigung nichtig erklärt wird und der kündende User auf dem Vertrag sitzen bleibt. Grund: es fehlt schlicht am Beweismittel zu einer telefonischen Kündigung!


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    Auszug aus den AGB =>

    Wir vereinfachen und beschleunigen den Kündigungsprozess. Ab dem 1. Mai 2021 (für Bestandeskunden ab 1. Juni 2021) können alle UPC Abos nur noch telefonisch oder per UPC Chat gekündigt werden. Schriftliche Kündigungen per Briefpost, Fax oder E-Mail sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Dies betrifft alle Mobil-, Internet-, Festnetz-, und TV-Abos von UPC. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden entsprechend angepasst.

    Um eine Kündigung durchzuführen, steht dir eine spezielle kostenlose Kündigungshotline und ebenso ein Kündigungs-Chat zur Verfügung. Du wirst dabei direkt mit unserer Kündigungsabteilung verbunden.


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    GRÜNDE FÜR DIESE ÄNDERUNG

    Heutzutage nutzt der weitaus grösste Teil der Kundinnen und Kunden mehrere, konvergente digitale Dienstleistungen wie Kabelanschluss, Mobilabo, Geräteplan, Internet-/Festnetz- und TV-Abo sowie weitere Dienste von uns oder Drittanbietern. Will eine Kundin oder ein Kunde ein Abo kündigen, gilt es wegen den teilweise komplexen Verknüpfungen der Produkte die jeweiligen Einzelheiten in Bezug auf den Kündigungsprozess zu beachten. Bei schriftlichen Kündigungen entstehen deshalb oftmals Unklarheiten, die Rückfragen nötig machen, die mit den Kundinnen und Kunden geklärt werden müssen. Leider sind die Kundinnen und Kunden jedoch oftmals schwer erreichbar, was schliesslich zu Fehlern im Kündigungsprozess und Nachteilen für die Kundinnen und Kunden führen kann. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, den Kündigungsprozess zu vereinfachen.

    Mit der direkten Kommunikation zwischen Kundin bzw. Kunde und UPC Mitarbeitenden werden Unklarheiten und Missverständnisse bei Kündigungen vermieden. Wir können die Kundinnen und Kunden bei einer Kündigung darüber aufklären, welchen Einfluss die Kündigung des einen Abos auf andere Abos hat, wieweit Kombirabatte betroffen sind, wie Rufnummern korrekt portiert und ein Verlust des Netzanschlusses oder einer Rufnummer vermieden werden kann und mit welchen Gebühren bei ausserterminlichen Kündigungen zu rechnen ist. Zudem können wir auch immer wieder vorkommende missbräuchliche Kündigungen durch Dritte verhindern. Die weiteren Vorteile: Die Kundinnen und Kunden ersparen sich das Schreiben einer Kündigung, den Weg zur Poststelle, die Porto- und Einschreibegebühren. Ferner gibt es kein Risiko mehr, dass uns der Kündigungsbrief zu spät erreicht und damit die Kündigungsfrist verpasst wird.

    Sunrise hat den Kündigungsprozess bereits vor drei Jahren erfolgreich umgestellt und konnte damit die Kundenzufriedenheit deutlich steigern, so dass auch weitere Telekomanbieter diese Praxis übernommen haben.


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    Ist so eine Einschränkung Rechtlich zulässig?


    Wie wir hier also lesen können ist solches bei Sunrise bereits gelebte Praxis. Aber bei Swisscom ist das ja auch nicht viel besser =>


    https://www.srf.ch/sendungen/k…hindernissen-bei-swisscom


    Offensichtlich stellen unser Netzversorger sich auf den Standpunkt, was die Anderen können, dürfen wir auch!

  • forum.beobachter.ch/forum/thread/?postID=236517#post236517

    Das Einschreiben ist bei allen kritischen Verträgen ja immer das gelebte Mittel.


    Bei Dir @mupli hat das jo offensichtlich funktioiert, aber -


    Upc sagt in den AGB jedoch:


    Schriftliche Kündigungen per Briefpost, Fax oder E-Mail sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig.


    Da ein Einschreibe schriftlich als Breifpost erfolgt bedeutet laut obigem Zitat, dass solches nicht als Kündigung akzeptiert ist!

  • @Nino_1952


    Ich bin kein Jurist.


    Aber nach meinen Kenntnissen ist das rechtswidrig.


    Teilen sie doch die Sachlage hier mal dem Kassensturz mit.


    Und hier könnte auch die Printredaktion vom @ForumBeobachter noch etwas nachhaken.

  • @Nino_1952


    Wegen Kassensturz und Beobachter.... es geht darum, dass dieses Geschäftsgebahren von UPC in der Öffentlichkeit breitgeschlagen wird.


    Offenbar versuchen hier gewisse Konzerne mit ihren AGB und gesetzlichen Schlupflöchern Ein Business as usual nach ihrem Gusto, aber zum Nachteil der Kunden einzurichten.


    Sooo nicht!

  • mupli


    Ich weiss nicht ob Intrum unberechtigte Mahnungen / Zahlungsauforderungen/ Betreibungen macht.


    Ich habe nur von einem Fall Kenntnis. Da war zwar die Forderung berechtigt. Der Schuldner de facto einfach zahlungsunfähig.


    Die Art und Weise, wie Intrum dennoch versuchte die Forderung einzutreiben, ist aus meiner Sicht schlicht Nötigung gewesen. Und das betraf zuerst mal nicht den Schuldner, sondern eine gänzlich unschuldige Person.


    Leider hatte ich nicht genügend Beweise, um gegen Intrum juristisch vorzugehen.

  • hi @mupli,


    Deine Bemerkung:

    • Übrigens; eine Kündigung muss von UPC nicht bestätigt werden.

    hat den Pferdefuss, dass solches auch bei den Tel. Kündigungen so ist - nur so hat der Kunde dann gar nichts in Händen, was seine zeitgerechte Kündigung belegt!


    Wie ich an anderer Stelle lesen konnte, ist es schon mehrfach vorgekommen, dass Kündigungen als nicht erfolgt oder verspätet bezeichnet wurden. Das hatte zur Folge, dass einige hernach ein nicht fristgerechte Kündigung mit Strafgebühr zu begleichen hatten.


    hi @Transmitter,


    Unberechtige Forderungen macht an sich nicht "Intrum" sondern deren Kunden. "Intrum" übernimmt anschliessen diese; offensichtlich auch Unberechtigte; zur Eintreibung, bis hin zu den Betreibungen.


    Das Thema "Intrum" ist in unserem Lande ein ganz spezielles Problem. Da die meisten Netzbetreiber diese Einrichtung für die Schuldeneintreibung nutzen kommt es öfters zu der unschönen Begleiterscheinung, dass ein Nutzer, nach seiner Kündigung mit bestrittenen Zahlungsausständen, von dieser mit einer Vertragssperrung belegt wird. So erfolgt anschliessen eine Verweigerung eines Vertragsabschluss der Gesellschaften, die mit "Intrum" zusammenarbeiten.


    Gruss Nino

  • Die Mitarbeiter von UPC Lügen da die Dächer krachen am telefon aber leider darf ich das gespräch nicht aufnhemen (Strafbar) und ich habe nicht in den Händen finde das geht ganz richtig wir machen was wir wollen als Grossunternhemr

  • Ed1

    Hi,


    Ist das wirklich so?


    Wenn doch, aus welchen vorgeschobenen Gründen auch immer, meine Gespräche mit der Hotline laut Ansage aufgezeichnet werden, gillt doch meines Erachtens das gleiche Recht auch für mich... Oder ist das nun eine Einbahstrasse?

  • Ed1


    Ich muss hier widersprechen. Das war früher so, dass man sich strafbar machte, wenn man ein Gespräch ohne Wissen eines Teilnehmers aufzeichnete.


    Ich kenne mich im Detail dazu auch nicht aus. Doch anscheinend gibt es Entscheide des Bundesgerichts welche das heute zulassen.


    Ich würde in so einem Fall genau das tun, was @Nino_1952 im Kommentar andeudete. Gleiches Recht für Alle.


    Kurz darauf hinweisen, dass sie das Gespräch zur "Qualitätssicherung" aufnehmen....

  • Hi @Nino_1952


    Ja. Dieser Fall ist natürlich möglich. Und da ist Intrum fein raus. Die müssen letztlich ja nicht beweisen, dass die ursprüngliche Forderung berechtigt war. Das muss der Gläubiger beweisen.


    Was mir dabei nicht klar ist... Wenn die Forderung unberechtigt war, bei wem versucht dann die Intrum ihren Aufwand einzutreiben?


    Weiss da jemand genaueres?

  • Hier sollte jedoch eingefügt werden, dass eine Telefonaufnahme nich eindeutig Datiert vorliegt. Im Streitfall kann damit nicht belegt werden, dass diese Kündigung Zeitgerecht eingebracht wurde. Solches wäre nur dann möglich, wenn der Empfänger; Hotlinepersonal; das ausdrücklich mit Datumangabe wiederholt.


    Auf einen solchen Ast würde ich mich nicht setzen! -der ist einfach zu dünn um das tragen zu können.

  • Hi @Transmitter,


    Wenn die Forderung via Zession von Intrum gekauft wurde, zumeist mit einer Preisreduktion verbunden; üblich ca -25...30%; ist es ab dann das alleinige Risiko der Intrum.


    Kann die Forderung nicht kassiert werden, muss diese die Kaufkosten ans Bein streichen. Andererseits erhebt sie aber auch Gebühren, welche bei einem Erfolg in Ihre Kasse fliesst.


    Das erklärt auch die Hartnäckigkeit mit welcher diese Inkassofirma ans Werk geht.


    (ich kenne dieses Prozedere, weil ich mit meiner Firma früher eben solches zur Eintreibung im Ausland benötigte)

  • @Nino_1952


    Das hängt auch davon ab, mit welchen Metadaten eine Aufzeichnung erstellt wird. Die anderen sitzen hier auf dem dem selben dünnen Ast.


    Oder etwas anders ausgedrückt: Ich kann den Spiess umkehren von UPC verlangen, dass sie beweisen müssen, dass eine fristgerechte Kündigung nicht erfolgt ist. Mal schauen, ob die das können... Grins....

  • So wird das sicherlich nicht ablaufen!.


    Du drehst die Beweislast um!


    Da Du eine Vertragsauflösung forderst, musst Du nun beweisen, dass dies fristgerecht und rechtens ist.


    Wenn Du das nicht kannst, bleibt einfach alles beim Alten. So wirst Du nun weitere Fakturen erhalten, welche Du so nicht bestreiten kannst!

  • @Nino_1952


    Nein!


    Das ist ja gerade das Problem. Nicht ich drehe hier die Beweislast um, sondern Die.


    Die fordern jetzt, dass ich auf einem Weg eine Kündigung machen muss, nach dem ich auf diesem Weg kaum noch beweisen kann, dass diese Kündigung rechtmässig und rechtzeitig erfolgt ist.


    Wenn sie aber aber darauf hin bei mir eine Forderung stellen wollen, dann müssen sie beweisen können, dass diese Forderung zu Recht besteht. Sie müssen mir also beweisen können, dass ich nicht rechtmässig gekündigt habe.


    Genau das wird mir hier aber verunmöglicht. Durch Anpassung der AGB.


    Jetzt kann man noch argumentieren, dass ich mit Annahme der AGB nach Vertragsrecht auf so etwas eingelassen habe... und in Rechtspflicht bin.


    Die Frage ist hier aber noch, ob sich solche AGB überhaupt mit geltendem Recht (OR) vereinbaren lassen.

  • Falsch`!


    Du musst die Kündigung beweisen, sonst bleibt der Vertrag in Kraft.


    Wenn Du eine Rechnung bestreitest, musst Du beweisen, dass diese zu Unrecht gestellt ist. Die UPC kann ja beweisen, dass bisher ein Vertrag bestand und diese von Dir beglichen wurden.

  • @Nino_1952


    Diskutieren sie es mit dem Bundesgericht aus.


    Merken sie nicht, dass hier gerade die alte Rechtsordnung mit OR ausgehebelt wird?


    Sie beziehen sich auf das, was hier im OR geschrieben steht. Und hier widerspreche ich ihnen gar nicht.


    Doch ist es auch nach altem Recht so, dass dass der Gläubiger dem Schuldner beweisen muss, dass die Forderung zu Recht besteht. Das lässt sich wohl ganz einfach beweisen. Denn diese Verträge werden schriftlich geschlossen. Damit ist Kunde mal in Pflicht. Wenn jetzt Kunde davon ausgeschlossen wird, auf schriftlichem Weg diesen Vertrag zu kündigen dann widerspricht das OR.


    Wenn nun Gläubiger über die Anpassung von AGB versucht das OR auszuhebeln, aber Schuldner die Übernahme dieser AGB ablehnt, dann Ist der Gläubiger in der Beweispflicht das der bisherige Vertrag noch Gültigkeit hat.


    Falls er darauf besteht, das der Vertrag noch Gültigkeit hat, dann muss er ebenfalls beweisen können dass Schulder diesen Nicht abgelehnt hat. Sonst kann er keine Forderung eintreiben.


    Im konkreten Fall muss UPC nachweisen können, dass sie die Übernahme der neuen AGB nicht abgelehnt haben.


    Falls sie aber zuerst mal die neuen AGB angenommen haben und erst nachher kündigen wollten, wird die Sache aber wirklich etwas komplizierter.


    Und in einem solchen Fall muss ich mich auch zuerst noch bei Rechtsgelehrten erkundigen.

  • Die Krux an der Geschichte ist tatsächlich:


    @Transmitter "dass hier gerade die alte Rechtsordnung mit OR ausgehebelt wird"


    Da die UPC als Gläubiger mit einer neuen Rechnung sich darauf beruft, dass ein gültiger Vertrag besteht, muss nun der Schulder diesee bestreiten. Das kann er jedoch nur, wenn er belegen kann, dass eine gültige Kündigung erfolgt ist!


    Das ist ja auch der Grund, warum im erwähnten Artikel von K-Tipp Nr. 10 / 19. Mai 2021 darauf verwiesen wird, dass UPC eine schriftliche Kündigung nach OR akzeptieren muss! Einen Ausschluss in den AGB reicht nicht und hält dem Recht nicht stand!

  • Nino_1952


    Jetzt nähern wir uns etwas an.


    Und jetzt muss ich wohl auch noch mal etwas über die Bücher gehen. Denn sie weisen hier mit ihrem Einwand auf eine juristische Spitzfindigkeit hin, über die ich mir nicht im Klaren bin.


    Soll heissen: Mit meinem juristischen Kleinwissen komme ich hier nicht mehr weiter.


    Ich vermute jetzt noch ganz bösartig, dass die Anwälte von Grosskonzernen wie UPC eine Gesetzeslücke entdeckt haben, die sie zu ihren Gunsten ausschlachten können.

  • Nino_1952


    ....dass UPC eine schriftliche Kündigung nach OR akzeptieren muss!


    Das entspricht dem Stand meiner Kenntnisse!


    Was UPC hier versucht neu zu machen, ist nach meiner Ansicht und gemäss meinen Kenntnissen illegal. Das widerspricht den geltenden gesetzlichen Grundlagen.


    Irrtum vorbehalten.