Kündigung bei UPC

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Ich bezweifle, dass diese Klausel auf dem Mist von UPC gewachsen ist. Dürfte vielmehr durch Sunrise der UPC aufgrund der Fusion aufs Auge gedrückt worden sein.


    Der Pasus aus den AGB:


    Sunrise hat den Kündigungsprozess bereits vor drei Jahren erfolgreich umgestellt und konnte damit die Kundenzufriedenheit deutlich steigern, so dass auch weitere Telekomanbieter diese Praxis übernommen haben.


    lässt das ja erahnen!


    Sunrise kenne ich seit Jahren mit deren agresiven Geschäftsgebaren...

  • @Nino_1952


    Ich muss hier in der Diskussion vorläufig etwas passen. Mein Kenntnisstand ist hier nicht up to date. Und ich habe im Moment keine Zeit, um hier selbst tiefere Recherchen zu machen.


    Ich lese aber gerne noch etwas mit. Und es gibt im Forum weitere Teilnehmer die sich juristisch auch noch besser auskennen, als gerade ich.

  • ist schon OK, danke für die Diskusion.

  • Ich möchte hier mal eine Abfolge schildern, welche zeigen soll, wie die Probleme zu Stande kommen könnten. Dabei will ich wirklich niemandem Böswilligkeit unterstellen!

    1. Ich habe eine Vertrag für Internetanschluss bei UPC.
    2. Der Kündigungstermin ist 31.05.2021
    3. Ich tätig, wie laut AGB, eine Kündigunsanruf am 28.05.2051 16:55
    4. Aus irgendwelchen Gründen, Arbeitsschluss, Unterlassung der Weiterleitung durch Angestelte Person, Netzwerkproblem bei UPC oder u.s.w.
    5. Ich erhalte keine Bestätigung von UPC...
    6. Am 1.6. stelle ich via https://www.upc.ch/de/myupc/uebersicht/ fest, dass eine neue offene Rechnung für den Juni 2021 eingebucht ist.
    7. Anruf bei UPC: Frage, warumm dem so ist. Antwort keine Kündigung eingegangen!
    8. Ich verweiger die Bezahlung.
    9. UPC übergibt die Eintreibung der Schuld via Zession an Intum.
    10. Intrum stellt eine Rechnung mit Zusätzlicher Mahngebühr
    11. Ich verweigere erneut die Zahlung.
    12. Nach einiger Zeit erfolgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes, ausglösst durch Intrum.
    13. Nun stehe ich in der Pflicht entweder 1. die Zahlung zu leisten, oder 2. Rechtsvorschalg zu erheben.
    14. Nun ist es an Intrum die nächsten rechtlichen Schritte bis hin vor den Richter zu gelangen.
    15. Spätistens jetzt, muss ich belegen können, dass durch die fristgerechte Kündigung, das Inkasso nicht an einem laufenden Vertragun gebunden ist und daher unberechtigt erhoben wird.Das jedoch wird mir mit einem privaten Mittschnitt kaum gelingen, da die Datierung höchstens durch im Gespräch erfragtem Datum und Uhrzeit sicher dokumentiert wäre. Auf das Argument von Manipulation der Aufnahme hingegen stehe ich aber auf sehr kleinen Füssen...
  • Nino_1952


    Wenn Sie innerhalb der Frist beim Betreibungsamt einen Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes einreichen muss der Gläubiger der Forderung bei Gericht eine Klage einreichen, wenn er will, dass das Betreibungsverfahren nicht durch den Rechtsvorschlag beendet wird. Der Gläubiger kann vor Gericht mit dem Vertrag und ihren bisherigen Zahlungen beweisen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt. Da Sie ich weiterhin Zahlen wollen liegt die Beweislast bei Ihnen zu beweisen, dass Sie rechtzeitig gekündigt haben. Sie könnten versuchen beim Richter einen Antrag den Gläubiger zu verpflichten die Aufzeichnung des Telefongesprächs als Beweis abzuspielen, falls es überhaupt eine Aufzeichnung des Gesprächs gibt. Wenn der Richter ihren Antrag nicht gutheisst oder es keine Aufzeichnung gibt, werden Sie das Verfahren verlieren und bezahlen dann auch noch die Gerichtskosten für das Gerichtsverfahren und vielleicht auch noch eine Parteientschädigung für den Rechtsanwalt des Gläubigers.

  • @Nino_1952


    Bitte beachten sie, was @Sozialversicher geschrieben hat.


    Er weist darauf hin, wie ein Betreibungsverfahren etc. ablaufen wird, nach geltendem Recht. Und versucht sie hier gerade vor zusätzlichem Schaden zu bewahren.


    Trennen sie das von der Diskussion darüber, ob UPC eine Kündigung auf schriftlichem Weg nach Gesetz akzeptieren muss.


    Wenn sie vermögend sind und sich vor allfälligen Schaden nicht scheuen, könnten sie hier aber vor Gericht wohl einen Präzedenzfall schaffen.


    Ich akzeptiere das Vorgehen von UPC grundsätzlich nicht. Bin auch der Meinung, dass dies nach geltendem Recht so nicht zulässig ist. Doch wie schon gesagt, haben die Anwälte solcher Konzerne wohl eine Gesetzeslücke entdeckt.

  • Genau das wollte ich hier klarstellen. Eine telefonische Kündidigung ist so nicht beweisbar und das Verfachren nicht gewinnbar. Eine allfällige Ton-Aufzeichnugskopie kann auf Fristeinhaltung nicht als Beleg herangezogen werden, wenn nicht eindeutig feststellbar ist zu welchem Zeitpunkt diese mittgeschnitten wurde...


    Darum ist dieser AGB-Passus nach OR eben auch nicht bindend.

  • Nino_1952


    Es hilft Ihnen nicht, wenn der Richter entscheidet, dass die AGB-Klausel nicht bindend ist, denn die Beweislast, dass und wann Sie den Vertrag gekündigt haben und dadurch nach Ablauf der Kündigungsfrist keine Abonnementgebühren mehr schulden liegt gemäss dem Zivilgesetzbuch bei Ihnen. Wenn Sie nicht innerhalb der Frist mit einem eingeschriebenen Brief gekündigt haben und mit der Sendungsverfolgungsnummer der Post nachweisen können, dass die Post den Brief innerhalb der Kündigungsfrist zugestellt hat, haben Sie keinen Beweis für eine rechtzeitige Kündigung des Vertrags. Eine Quittung der Post mit der Sendungsverfolgungsnummer der Post und die Sendungsverfolgung von der Post beweist nur, dass und wann "ein" Brief der UPC zugestellt wurde, aber nicht, dass in dem Brief eine Kündigung des Vertrags drinnen stand. Den "perfekten" Beweis gibt es nicht.

  • Aber in einem Fall, wo bestritten wird, dass ein Einschreiben eingetroffen sei, muss der jenige das Schreiben vorlegen, welches ihn erreichte. Dass er etwas erhielt ist ja bewiesen...


    Im normalen Geschäftsgebaren ist es so, dass ein leeres Einschreiben als solches moniert wird, da ja davon ausgegangen wird, das etwas wichtiges mittgeteilt werden sollte.Es legt nahe, dass ein Versehen vorliegen muss.


    So jedenfalls haben wir unser Personal immer angewiesen! Ein Angestellter, welches solches Vorkommen nicht uumgehend meldet ist an einer solchen Position unbrauchbar.


    Ich habe doch schon mal erwähnt, dass ich niemandem etwas unterstellen will; auch nicht der UPC; sondern dass diese Abläufe mit den entsprechenden Folgen alleine durch eine Versehen entstehen können.

  • Ganz anders sieht die Sache aber aus, wenn die Forderung an Intrum zediert wurde. Denn diese versuchen alles, um eine Schul enzutreiebn.


    Dazu haben sie ein Heer von Anwälten und bedienen sich der vertraglichen Klausel mit den Firmen, von welchem sie die Schulden abkaufen, um säumigen Schulner es zu verunmöglichen mit einem anderen Netz-Anbieter einen Vertrag abschliessen zu können. So belegen Sogenannte Vertragssperre für unliebsamen Kunden.


    Das ist mir selber wiederfahren, als ich einst mit einem diese Partner in Streit gekommen bin. UPC hat sich über zwei Jahre geweigert mit mir einen Vertrag einzugehen...

  • Ich wünsche Ihnen viel Glück und Durchhaltevermögen. Kann mich noch mit Schrecken an meine Kündigung bei UPC vor 3 Jahren erinnern.


    Aber eine Frage: Muss man nicht 2 Monate vorher kündigen? Ich sehe dass die Kündigung am 28.5. erfolgte auf Ende Mai. ?