Vermieter betritt unerlaubt Wohnung

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  • Vielfaches Betreten der Wohnung durch Vermieter unerlaubt. Sachen sind aus der Wohnung verschwunden die ich der Polizei melden muss. Kann/sollte ich anfügen, dass der Vermieter die Wohnung regelmässig betritt und dass er auch öfters Eingangstüre offen gelassen hat? Was ist eure Meinung? Was kann ich dagegen tun? Sozialversicher

  • Sie sind berechtigt das Schloss auszuwechseln.
    Jeder Mieter sollte das nach Einzug machen.


    Allerdings sollte das Schloss des Vermieters mit Schlüsseln aufgehoben werden und bei Auszug wieder eingebaut werden.


    Nebenbei. Ein ziemlich sicheres Indiz ist es, wenn Personen sehr stark auf Recht und Ordnung pochen, dass die es selbst damit nicht genau nehmen. (Kognitive Psychologie)
    Tifft dieses Indiz auf ihren Vermieter zu ?

  • tasse


    Ich wollte hier bisher nicht antworten, weil die Frage explizit an Sozialversicher gerichtet war. Und zweitens kenne ich mich hier mit den juristischen Spitzfindigkeiten auch nicht genau aus.


    Ich schliesse mich hier zuerst einmal den beiden bisherigen Schreibern an.


    Folgendes möchte ich noch anfügen: Nach meinen Kenntnissen hat ein Vermieter das Recht die Mietsache in einem Notfall auch ohne Wissen und Erlaubnis des zu Mieters zu betreten. Der Vermieter muss hier aber einen Notfall nachweisen können. Denn ansonsten ist das unerlaubte Betreten der Mietsache als Hausfriedensbruch zu verstehen.


    Wegen solchen Notfällen ist es oft auch in Mietverträgen vermerkt, dass der Vermieter einen Schlüssel dafür hat. Um im Notfall eingreifen zu können. (Zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch).


    Solche Sicherheitsschlüssel sind ein Zweischneidiges Schwert. Denn wenn in der Mietsache etwas entwendet wird, dann steht der Vermieter unter Generalverdacht.


    Jetzt habe ich folgende Frage: Gibt es zusätzliche Verdachtsmomente, die darauf hinweisen, dass der Vermieter in die Wohnung eingedrungen ist? Und etwas entwendet hat. Oder gibt es weiter Personen die eventuell einen Schlüssel haben könnten? Vormieter?


    Ich wäre vorsichtig damit dem Vermieter etwas zu unterstellen, wenn es nicht genug Hinweise darauf gibt, dass er sich illegal verhalten hat.


    Als Erstes würde ich hier mal das tun was oytenkratos vorgeschlagen hat. Wechseln sie sofort das Schloss aus.


    Ich würde auch eine Anzeige gegen Unbekannt einreichen. Doch achten sie hier genau darauf, dass sie nicht dem Vermieter etwas unterstellen, wenn es dafür keine Beweise gibt. Die Polizei wird sie fragen, wer denn sonst noch Zugang zur Mietsache haben könnte. Da geben sie alle Personen an von denen sie wissen, dass sie Zugang haben. Wenn sie nicht mit Sicherheit wissen, dass der Vermieter einen Schlüssel hat, dann bleiben sie unverbindlich und sagen.. möglicherweise hätte der Vermieter noch einen Ersatzschlüssel.


    Sollte sich der Verdacht gegen den Vermieter erhärten, würde ich mir baldmöglichst eine andere Bleibe suchen.

  • @oytenkratos


    Das was sie nebenbei schrieben erinnert mich ganz explizit an einen Gerichtsfall in den ich derzeit verwickelt bin.


    Da triff der Nagel genau den Hammer!

  • Hallo zusammen.Danke für die Inputs.Es ist noch etwas komplizierter. Vermieter ist Eigentümer der Wohnung, deshalb hat er auch die Schlüssel. Und nein, es sind definitiv keine Notfälle-auch ich weiss,dass er dann rein darf-auch die andern üblichen Fälle wo er Zutritt hätte kann man vergessen-auch da nichts. Es ist reine Neugierde und ein kontrollieren-wie ich bisher annahm ; aber natürlich auch unterbinden will-denn dies geht nicht auf die Dauer.


    Mit einem Diebstahl kann ich es nicht zu 100% einordnen, aber auch nicht ausschliessen-es gibt ein Indiz. Der 2. Diebstahl ist befremdlicher. Dazu kommt noch ein versuchtes Eindringen wo ich zu Hause war und gesehen habe, wie das Auto wegfuhr. Dies passierte alles innert kurzer Zeit ca. 1 Monat.


    Transmitter-danke für deine Fragen-denn Präzisierungen könnten helfen. Keine Vormieter.Verdachtsmomente ergaben sich schon einige in vergangenen Monaten;hatte diese etwas verdrängt. Bei Polizei kann ich es nicht 100% beweisen. Möchte aber nicht, das VM mich rausschmeisst, wenn er es bestreitet od. die Polizei bei ihm auftaucht. Bin noch am weitere Beweise sammeln.


    Auch lässt VM immer wieder Eingangstüren offen und Kellerfenster-was mich ungemein stört, denn ich komme z.Teil spät abends heim und hasse es offene Türen vorzufinden. Hier ist Potential für fremde Person.


    Und ja habe mich auch schon erkundigt mit Schlösser auswechseln-was aber auffallen wird.


    Mich würde interessieren, ob und wie Polizei so einer Sache nachgeht. Ob diese dann auch z.Bps. nur dort einfach Person einvernimmt und ad acta legt od. ob sie zuerst etwa Kontrollgänge od. ähnliches vornehmen, womit sich Beweise ergeben/erhärten würden?? Falls hier jemand Ideen od. Erfahrungen hat gerne. LG

  • @tasse


    Wie von @oytenkratos schon vorgeschlagen und auch meine erste Idee war... Schloss auswechseln!


    Das kann dazu beitragen, weitere Verdachtsmomente auszuschliessen.


    Auf die weiteren Fragen kann ich später vielleicht noch etwas eingehen. Doch die von ihnen beschriebene Situation präsentiert sich derzeit so diffus, das es keine eindeutigen Antworten gibt.


    Ich werde mich aber noch einmal mit weiteren fragen melden. Vielleicht wird es danach klarer.

  • Palm


    Ich bin nur teilweise mit ihrem Beitrag einverstanden.


    Wenn im Mietvertrag ein Passus steht, dass der Vermieter einen Notfallschlüssel hat, dann gesteht man im bei der Unterzeichnung des Vertrags indirekt das Recht ein dazu die Mietsache in einem Notfall zu betreten. Aber ansonsten gilt das, was sie geschrieben haben. Alles Andere wäre Hausfriedensbruch.


    Zu der Sache mit Schloss auswechseln stelle ich mich nach wie vor auf den Standpunkt von oytenkratos. Ich habe das Recht in der Mietsache Veränderungen vorzunehmen. Also auch Schlösser auszuwechseln. Ich muss es aber bei der Abgabe wieder in den Originalzustand zurück versetzen können. Und sonst brauche ich das klare Einverständnis des Vermieters.


    Ihrem Einwand, das sei in der Praxis kaum noch möglich die Schlösser an der Haustüre zu wechseln, muss ich klar widersprechen. Das mache ich selbst mit Unkosten von wenigen Franken. Richtig ist hier, dass ich danach dann möglicherweise noch zwei Schüssel haben muss, um in die Wohnung zu gelangen.


    Ansonsten bin ich aber einverstanden mit ihrem Beitrag. Und falls der Verdacht auf den Vermieter fällt, halt doch eine "diebische Elster" zu sein... dann pflichte ich ihnen bei. So schnell wie möglich raus da!


    PS: Ich bin aktuell gerade in eine Gerichtssache verwickelt, wo gerade das Schlüsselthema eine wichtige Rolle spielt. Bin gespannt auf das Urteil in die Begründungen.

  • @Palm
    Nochmals und zum letzten mal, das Schloss der Wohnungst-Eingangstüre kann mit etwas handwerklichem Geschick ausgebaut werden, auch wenn es eine Schliessanlage gibt.
    Das kann mit einem Schloss aus dem Baumarkt ersetzt werden.Das Schliessanlagen-Schloss und die nummerierten Schlüssel der Schliessanlage werfen sie natürlich nicht weg. Letzere brauchen sie möglicherweise für die Haustüre, den Zutritt zum Keller und den Waschräumen. Sie haben dann eben zwei Schlüssel am Schlüsselbund.


    Ich mach das seit Jahrzehnten (4 Umzügen) so und es waren immer Schliessanlagen.


    Sie sind rechtlich gesehen nicht "Eigentümer" der gemieteten Wohnung, aber "Besitzer".
    Fragen sie nicht beim Vermieterverband oder Hausverwaltungen nach, sondern beim Mieterverband. Die geben Ihnen wahrscheinlich auch Auskunft, wenn sie noch nicht Mitglied sind.


    Jedem Schweizer Mieter sollte Mitglied im Mieterverband sein. Umso mehr Mitglieder der Verband hat, umso stärker kann er die Interessen der Mieter durchsetzen, auch in Bern.


    Braucht man die Versicherung nicht, freut man sich, dass man keinen Ärger hat.
    Bekommt man Ärger oder Schaden, freut man sich, dass man die Versicherung hat.
    (natürlich nur die Versicherungen u. Verbandsmitgliedschaften, die Sinn machen und preiswert sind)


    Jeder Kapitalschwache Schweizer sollte eine Rechtsschutzversicherung haben, zum Schutz vor der Macht der Kapitalstarken. (Ich bin kein Versicherungsvertreter)

  • @Palm


    Dass der Vermieter, der nicht im Haus wohnt, abends Fenster und Türen öffnet ohne diese wieder zu schliessen-aus reiner Nachlässigkeit-, sodass ich Nachts um 23h dies machen muss ist meiner Ansicht nach eine Grobfahrlässigkeit. Nachts Türen spaltbreit offen zu lassen in der heutigen Zeit-verstehe ich nicht. Denn wenn ich dann plötzlich nachts einen "Unbekannten" vor /in meiner Wohnung habe od. anderes finde ich das nicht lustig. Da bin ich mit Ihnen nicht einig-geschrieben habs ichs schon. Ob man dagegen nichts unternehmen kann, frage ich mich allerdings schon??


    @tansmitter wäre froh, wenn Sie mich informieren könnten über Schlüsselsache und Argumente bei Gerichtsentscheid.


    Vermieter ist nicht immer zum vornerein einzuschätzen. Aber zwischen neugierig und dauernd in Wohnung ist ein Unterschied-das belastet.


    Wollte einzelnes Zimmertürschloss auswechseln, aber geht nicht ohne Schlüssel-da muss man scheint es das ganze Schloss auswechseln und es geht dann kaputt. Oder hat jemand and. Erfahrungen bei keinem Schlüssel?? Beweis-Sammlung gestaltet sich als schwieriger als gedacht.


    Sonst bin ich auf dem Weg nach Abklärungen und Suche nach geringem Aufwand für Schlosswechsel.


    Danke für Eure Antworten und Tipps. LG

  • tasse


    Bei einer Zimmertüre müssen sie das ganze Schloss auswechseln. Bei einer Haustüre können sie den Schliesszylinder auswechseln. Solche bekommen sie für wenig Geld in jedem Baumarkt. Ab Lager aber meist nur die, welche beidseitig gleich lang sind. Je nach Bauart der Türe brauchen sie einen Unsymetrischen. In den meisten Baucentern können sie dann aber Solche bestellen. Auf jeden Fall aber in jedem Fachgeschäft für Schlüssel und Schlösser. Die Unsymetrischen kosten nur unwesentlich mehr.


    Zum Gerichtsfall: Da ist es so, dass eine Person Zugang zu "Notfallschlüsseln" hatte. (Das kommt viel häufiger vor als Palm glaubt). Und sich in mehreren Fällen damit unerlaubten Zugang zu Wohnungen verschaffte. In verschiedenen Fällen auch Zugang zu Wohnungen, ohne da Zugang zu Notfallschlüsseln zu haben. In diesen Fällen ist Hausfriedensbruch klar Tatbestand.


    Es dauerte recht lange, bis man der Person auf die Spur kam. Und die Schadenssumme, welche bekannt ist, ist erstaunlich hoch. ( Ca. 380`000 CHF) und man muss davon ausgehen, dass gar nicht alles bekannt ist. Und auch nicht mehr zu eruiren ist. Es würde bei Täterin mutmassliches Diebesgut sichergestellt, welches keinem Besitzer zugeordnet werden konnte. Umgekehrt konnten mutmasslich gestohlene Sachen nicht mehr sichergestellt werden.


    Für ihren Fall ist die grosse Frage, ob nun Zugang zu Notfallschlüsseln und den darauf folgenden Missbrauch der Schlüssel den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Aus meiner Sicht, in diesem Fall eindeutig Ja. Das Verfahren ist noch am Laufen.


    Und es ist fraglich, ob die Geschädigten jemals ihren Schaden ersetzt bekommen. Ausser denjenigen, die das Glück haben, dass man ihre Sachen noch sicherstellen konnte. In meinem Fall geht es unter Anderem um ein Familienerbstück, welches nicht mehr sichergestellt werden konnte. Aber mir doch etwas recht am Herzen lag, da ich es meiner Tochter zur Hochzeit weitergeben wollte. Hingegen konnte das gestohlene Bargeld sichergestellt werden. Da es sich um eine in der Schweiz nicht konvertierbare Währung handelt.


    Da in meinem Fall der Schaden im Vergleich zu anderen Geschädigten jedoch recht klein ausgefallen ist, ist mein Hauptanliegen nicht der Schadensersatz (Zivilrechtsklage). Ich will im Zusammenhang mit der Strafrechtsklage hauptsächlich erreichen, dass diese Person nie wieder in einem Beruf arbeiten kann, wo die eine Vertrauensstellung missbrauchen kann.


    Und dann gibt es bei diesem Fall noch ein anderes pikantes Detail. Das steht aber im Zusammenhang mit einem anderen Thread hier im Forum. Täter ist Doppelbürger. Hat sich in der Zwischenzeit ins andere Land abgesetzt.


    Und meines Wissens gibt es kein Rechtshilfeabkommen zwischen den Ländern. Was mich da noch interessieren würde...


    Wie wird Täter in der Kriminalstatistik aufgeführt? Als Schweizer Täter oder als ausländischer Täter?


    alescha01 Diese Frage geht vor Allem sie etwas an!

  • @tasse


    Offen gestanden habe ich nicht alle Beiträge im Detail gelesen...


    Ich erlaube mir, mich dem Rat von @Sozialversicher anzuschliessen und den Mieterverband zu kontaktieren, wenn Sie schlussendlich nicht ins Fettnäpfchen treten wollen.


    http://www.mieterverband.ch


    Zum Thema betr. Behalten eines Schlüssels seitens Vermieter


    https://www.ktipp.ch/artikel/a…er-alle-schluessel-geben/


    OR 260a sagt zudem betr. Veränderungen an Mietobjekt seitens Mieter


    http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=260a


    Ich verstehe aber gut, dass Sie sich im Falle über das ungerechtfertigte Verhalten des Vermieters ärgern, da ich solches auch erlebt habe.


    Gruss - Tilia