Sozialversicherungsberater Guten Tag, wie zuverlässig ist der EL-Rechner AHV/IV, wenn er ein Verzichtsvermögen berücksichtigen soll?
Wenn ich mein ev. Verzichtsvermögen aufgrund meiner nur noch lückenhaft vorhandenen Belege manuell gemäss Beispiel S. 302 der WEL berechne, übersteigt die Summe des zulässigen Vermögensverbrauchs bei weitem die Summe des Tatsächligen und ich hätte somit Anspruch auf EL (Reinvermögen < 200'000.--).
Gemäss Rechner habe ich jedoch noch keinen Anspruch (Vermögensschwelle). Denkfehler meinerseits?