Auswanderung und die AHV im Ausland

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen


    Ich werde demnächst 53 Jahre alt und möchte in die Türkei auswandern. Meine Pensionskasse darf ich ja gemäss mir bekannten Informationen nach meiner Auswanderung in mein Land überweisen lassen.

    Nun meine grosse Frage: Wie sieht es mit meiner AHV aus?

    Es ist mir bekannt, dass meine Rente in der Türkei ausbezahlt wird, da die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei hat. Angeblich sei auch eine Auszahlung möglich.


    Siehe Link:
    https://www.zas.admin.ch/zas/d…fert-des-cotisations.html


    So wie ich das verstanden habe, muss ich mich in der Türkei nach meiner Auswanderung (bei SGK SOSYAL GüVENLIK KURUMU) anmelden.


    Nun zurück zu meiner Frage:
    Darf ich mit 53 Jahren nach meiner Auswanderung meine AHV als Einmalzahlung auszahlen lassen? Oder muss ich mein Pensionsalter abwarten?

    Ich fine diesbezüglich keine Informationen, da ich das Rentenalter noch nicht erreicht habe.
    Auf Antworten würde ich mich sehr freuen.

  • @mreal


    Ich kenne mich hier auch nicht wirklich so genau aus.


    Doch was sirio schrieb ist grundsätzlich mal richtig. Bei der AHV gibt es keine Kapitalauszahlung. Im Gegensatz zu BVG und dritter Säule. Und hier gibt es je nach Umständen dann auch noch Beschränkungen.


    Was für mich völlig unklar ist, ist das Ding mit dem Sozialvertrag.


    Und hier muss ich jetzt einen Disclaimer anbringen. Was ich jetzt schreibe, muss als Frage verstanden werden und nicht als eine Aussage! Ich "weiss" hier nicht in einer verlässlichen Art und Weise! Ich konnte mir bisher dazu auch nicht genügend Informationen beschaffen.


    Ich bin mit meinen Informationen bisher soweit gekommen, dass eine AHV -Rente auch in Drittstaaten ausgerichtet wird. Also auch in Nationen die keinen Sozialvertrag mit der Schweiz haben. Der sogenannte Sozialvertrag spielt hier (AHV) keine Rolle.


    Dieser spielt aber eine grosse Rolle bei anderen Renten als der Altersvorsorge. Konkret im Zusammenhang mit Sozialversicherungen wie der IV. Nach meinem Wissen wird zwar auch eine Grundrente der IV in Drittstaaten ausgerichtet. Aber keine EL.


    Wenn also jemand in einen Drittstaat auswandert, sollte man darum besorgt sein, sich für solche Eventualitäten abzusichern.


    Falls hier im Forum jemand genauer Bescheid weiss, wäre ich ich für Informationen auch noch dankbar.

  • [Blockierte Grafik: https://www.ch.ch/packages/sb_theme_chch/themes/chch/img/logo_gross.png]


    Die Schweizer Behörden online Direkt zum Inhalt

    AHV für Personen, die in ihren Heimatstaat zurückkehren

    Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und das Land danach wieder verlassen, erhalten je nach Staatsangehörigkeit eine Rückvergütung der bezahlten AHV-Beiträge oder eine AHV-Rente.

    Besteht mit dem Heimatstaat ein Sozialversicherungsabkommen, so wird die AHV-Rente auch im Ausland ausbezahlt. Einige Sozialversicherungsabkommen sehen zudem die Beitragsrückvergütung vor. Besteht kein solches Abkommen, so können auf Gesuch hin die AHV-Beiträge zinslos rückvergütet werden.

    Sozialversicherungsabkommen

    Bitte Wohngemeinde angeben

    Formular für die Rückvergütung von AHV-Beiträgen

    Um ein Gesuch stellen zu können, muss man ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben. Gesuche werden auf dem entsprechenden Formular bei der Schweizerischen Ausgleichkasse gestellt. Bitte Wohngemeinde angeben

    Anmeldung für eine AHV-Rente für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz

    Bitte Wohngemeinde angeben


    Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz arbeiten

  • AHV
  • Feedback

    Ihre Mitteilung an ch.ch.[Blockierte Grafik: https://www.ch.ch/packages/sb_theme_chch/themes/chch/img/logo_eidgenossenschaft.png]

    [Blockierte Grafik: https://www.etracker.de/cnt.php?et=rm]

  • @Wissbegieriger


    Vielen Dank für ihren Beitrag.


    Der hat meine Frage eigentlich nicht beantwortet, sondern noch mehr Fragen aufgeworfen. Und jetzt will ich es auch noch genauer wissen.


    Das hier ist der fragliche Satz:


    Besteht mit dem Heimatstaat ein Sozialversicherungsabkommen, so wird die AHV-Rente auch im Ausland ausbezahlt.


    Ich bin Auslandschweizer. In einem Drittstaat. Da gibt es kein Sozialabkommen mit der Schweiz.


    Ich habe während der Lebenszeit in der Schweiz nicht unwesentlich in die AHV einbezahlt.


    Wenn ich also meine Pension in einem Drittstaat erlebe ... Kann ich dann meine AHV gleich ans Bein streichen?

  • @mreal


    Der Forist mupli kennt sich mit der Türkei recht gut aus. Vielleicht kann er noch ein paar gute Tips beisteuern, auf was sie achten müssen, wenn sie dahin auswandern.


    Ich selbst bin Auslandschweizer in einen Drittstaat. Da gibt es keinen Sozialvertrag. Ich war in der Schweiz mehrheitlich selbstständig erwerbstätig. Und habe meine Finanzen entsprechend organisiert. Konkret bedeutet das, dass ich recht wenig in die AHV einbezahlt habe. In das BVG noch weniger. Die paar wenigen Franken, die da bei der Auffangstiftung lagen, habe ich mir bei der Auswanderung auszahlen lassen. Konnte das gewinnbringender anlegen.


    Der Hauptanteil meiner Altersguthaben sind / waren in der dritten Säule.


    Ich muss hier eingestehen, dass ich das Thema AHV eher etwas vernachlässigt habe. Habe nämlich nicht vor mich jemals pensionieren zu lassen. Als ich auswanderte, wollte ich von der SVA noch wissen, wie eine Alters- und Hinterbliebenen-Rente in meinem Fall aussehen würde. Wurde da mal provisorisch berechnet. Die Berechnung stimmt heute mit Sicherheit nicht mehr. Denn obwohl ich ausgewandert bin, komme ich mit Regelmässigkeit in die Schweiz zurück. Und arbeite. Bezahle dann brav die Quellensteuer und auch die AHV- Beiträge etc. weiter ein.


    Durch ihren Thread wurde ich etwas aufgeschreckt.


    Ja, bekomme ich denn meine AHV in einem Drittstaat noch?... oder bezahle ich die nur noch?


    Der AHV-Krimi hat auch noch eine Fortsetzung....

  • mupli


    Aufgeschreckt bin ich deshalb, weil eigentlich in allen Dokumenten die ich zum Thema AHV und Auswanderen bis jetzt gesehen hatte, immer nur der Fall beschrieben wird , der gilt wenn es einen Sozialvertrag gibt. Ich habe aber noch nie etwas gesehen, dass konkret für meinen Fall gilt.


    Ich hatte aber damals, als ich mir die voraussichtliche Rente berechnen liess, ja meine aktuelle Lebenssituation angegeben. Ich wollte wissen, wie meine Familie im Minimum sichergestellt ist, wenn mir etwas zustösst. (Tod/ Invalidität). Ich habe noch minderjährige Kinder. Und meine Frau hat kein festes Einkommen. Die SVA teilte mir damals die Höhe der vorausberechneten Rente mit. Machte mich aber noch darauf aufmerksam, dass in Drittstaaten keine Hilflosenentschädigung und EL ausgerichtet wird.


    Mich hatte die Sache mit der AHV eigentlich nur interessiert, im Fall dass ich frühzeitig erwerbsunfähig werden würde. Denn in diesem Fall würde sich ein Finanzloch ergeben. Ohne AHV/ IV.

  • mupli und @mreal


    Fortsetzung des AHV-Krimis:


    Ich habe nun bei der AHV-Kasse, die mir noch Geld abkassiert, nachgefragt, ob ich dann in meiner Wahlheimat auch mal AHV ausbezahlt bekomme?


    Habe zuerst einen telematischen Noreply erhalten. Tatsächlich hat sich dann mir unbedarften CH-Bürger noch ein Mensch angenommen.... (Mist. Jetzt hätte ich fast geschrieben.... einem typisch bedürftigen Schweizerischen Wutbürger... Nein aber auch? Smile).


    Da hat mir die nette Dame vom Bürodienst also noch Folgendes geschrieben:


    Vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Wir bitten Sie, bezüglich Fragen zur Auszahlung im Ausland, sich direkt mit der Schweizerischen Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen.


    Schweizerische Ausgleichskasse SAK Avenue Edmond-Vaucher 18 Postfach 3100 1211 Genève 2 Telefon: + 41 (0)58 461 91 11 Fax: + 41 (0)58 461 97 05 E-Mail: sedmaster@zas.admin.ch Webseite: http://www.zas.admin.ch Vielen Dank für die Kenntnisnahme.


    Freundliche Grüsse


    Meine eigentlich Frage wurde nicht beantwortet. Ich wollte ja nur wissen, ob die AHV auch in Drittstaaten ausbezahlt wird.


    Vielleicht ist ihnen meine kleine Störaktion bei der AHV-Kasse auch noch etwas behilflich bei ihrem Vorhaben.

  • mupli


    Zuerst mal Danke für die weiteren Infos.


    Ich weiss auch nicht so genau Bescheid, was im Zusammenhang mit der AHV genau als Drittstaat definiert wird.


    Drittstaaten sind grundsätzlich mal alle Staaten, die nicht EU/ EFTA - Mitglieder sind. Soweit mir bekannt ist, haben alle diese Staaten einen "Sozialvertrag" mit der Schweiz. Und letztlich dreht es sich im Zusammenhang mit der AHV eben um diesen Sozialvertrag.


    Und soweit ich weiss gibt es auch noch Staaten, die nicht zu EU/ EFTA gehören, aber auch so einen Sozialvertrag mit der Schweiz abgeschlossen haben. Das weiss ich jetzt aber nicht so genau. Habe mich nicht darum gekümmert.


    Meine Wahlheimat hat keinen solchen Vertrag mit der Schweiz. Punkt.


    Um die Beitragsjahre habe ich mich auch nicht gekümmert. Denn obwohl ich ausgewandert bin, komme ich ja immer noch regelmässig in die Schweiz, um zu arbeiten. Und bezahle da Quellensteuer und Beiträge in die Sozialversicherungen. Ich habe keine fehlenden Jahre.


    Darum müsste ich mich dann mal kümmern, wenn ich mal nicht mehr in die Schweiz komme, um zu arbeiten.

  • mupli


    Ich habe einen Ihrer Beiträge übersehen.


    Ich kann ihnen nicht genau erklären, was ein "Sozialvertrag" ist. Respektive wie der jeweils ausgestaltet ist. Da scheint es Unterschiede zu geben, je nach Land.


    Unter diesem Begriff werden offenbar bilaterale Verträge gemacht, in denen die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Sozialversicherungen geregelt werden. Also Krankenkasse, Rentenversicherungen und bis hin zur Arbeitslosenversicherung.


    Praktische Wirkung dieser Sozialverträge zeigt sich u. A. Bei den Corona-Impfungen. Wer Grenzgänger ist und eine europäische KK hat, kann sich in der Schweiz impfen lassen, da diese KK hier anerkannt werden. Ich hingegen nicht, weil meine KK von einem Drittstaat ist und hier nicht anerkannt wird. Und meine Reiseversicherung bezahlt nur im medizinischen Notfall. Dazu gehören Impfungen nicht. Das geht in die Kategorie "Behandlung". Für die ich in meine Wahlheimat zurück muss.

  • @mupli


    Oder die Behandlung selbst bezahlen muss. Nur das geht bei den Coronaimpfungen gemäss Weisung des BR oder BAG nicht.

  • mupli


    Ich habe mich wirklich kaum um die AHV gekümmert. Und mache es eigentlich auch jetzt noch nicht. Für Andere die auswandern wollen, ist das Thema wahrscheinlich viel relevanter als für mich.


    Als ich vor etlichen Jahren doch noch einmal Vater wurde, kam das Thema dann doch noch auf. Allerdings eben nur im Zusammenhang, wie meine Familie mindestens abgesichert wäre, wenn ich unerwartet erwerbsunfähig, oder ableben würde. Denn dann hätte sich ein Finanzloch ergeben können. Und eine Sozialamt wie in der Schweiz gibt es in meiner Wahlheimat nicht.


    Und meine relevante Frage an die AHV damals bezog sich tatsächlich nur auf die Höhe der Witwen- und Waisenrenten im Fall des Ablebens. Und auf die IV- Rente im Fall der Erwerbunfähigkeit.


    Und die vorausberechnete Rente seitens der AHV hätte das Existenzminimum meiner Familie decken können.


    In der Zwischenzeit hat auch meine Ehefrau noch etwas Alterskapital angespart. (Nicht in der Schweiz). Und die älteren Kinder aus dem "Haus" arbeiten auch schon daran. Oder versuchen es wenigstens. Sind aktuell von Corona ausgebremst worden. Die Meisten meiner Familienmitglieder dort sind derzeit arbeitslos.


    Habe alle " Kinder " wieder in die "Schule" geschickt. Derzeit die beste Investition in die Zukunft.

  • forum.beobachter.ch/forum/thread/?postID=238205#post238205

    @ mupli


    Ich bin Türke und bin kein Doppelbürger. Ich habe damit nur den türkischen Pass. Das IKAMET brauche ich ja damit nicht.

    Gemäss meinen Informationen (von der SVA) darf ich nach meiner Auswanderung keine Beiträge mehr an die AHV leisten. Als Schweizer Bürger wäre das möglich.

    Die SVA hat mir am Telefon versichert, dass ich meine geleisteten AHV-Beiträge in die Türkei transferieren kann. Ich müsse mich aber diesbezüglich in der Türkei anmelden, da die Schweiz ein Abkommen mit der Türkei habe.

    Weiterhin steht auf der Seite (Link bei meinem ersten Post angegeben) folgendes:
    Die türkische Sozialversicherung verwendet die überwiesenen Beiträge, um die türkische Rente zu erhöhen. Falls die Überweisung Ihrer Beiträge für Sie oder Ihre Hinterlassenen keinerlei Vorteile bietet, zahlt Ihnen die türkische Sozialversicherung die geleisteten AHV-Beiträge aus.

    Was mir aber bis jetzt Niemand beantworten konnte: Zahlen die mir meine Beiträge auch dann aus, wenn ich noch nicht im Rentenalter bin?

  • @mreal


    Ich kann ihnen diese Frage nicht mit Sicherheit beantworten.


    So wie ich es verstehe... wahrscheinlich ja.


    Doch das sollten sie wohl direkt bei der AHV in Genf nachfragen. Die sind dafür zuständig.


    Die entsprechende Adresse hatte ich geposted.

  • forum.beobachter.ch/forum/thread/?postID=238207#post238207

    @ mupli

    Ich habe mich noch nicht ganz entschieden, aber ich habe zwei Favoriten:


    1. Kusadasi - Ägäis Küste
    2. Alanya - Mittelmeer Küste

    Gerne höre ich von Euch Feedbacks zu diesen Orten. In Alanya leben sehr viele deutschsprachige Auswanderer. Dort wird es mir bestimmt nicht langweilig werden.

    Die Idee mit der Auswanderung hatte ich schon sehr früh. Nach meiner Auswanderung werde ich mich hier wieder melden. Auch wie ich die Sache gelöst habe. Leider habe ich davon auch gehört, dass einige Mitbürger einfach mit Schulden weggezogen sind.

  • mupli


    @mreal hatte den folgenden Kommentar geschrieben. Heut um 14.05


    Und der explizit an sie gerichtet:


    @ mupli

    Ich habe mich noch nicht ganz entschieden, aber ich habe zwei Favoriten:


    1. Kusadasi - Ägäis Küste
    2. Alanya - Mittelmeer Küste

    Gerne höre ich von Euch Feedbacks zu diesen Orten. In Alanya leben sehr viele deutschsprachige Auswanderer. Dort wird es mir bestimmt nicht langweilig werden.

    Die Idee mit der Auswanderung hatte ich schon sehr früh. Nach meiner Auswanderung werde ich mich hier wieder melden. Auch wie ich die Sache gelöst habe. Leider habe ich davon auch gehört, dass einige Mitbürger einfach mit Schulden weggezogen sind.

  • @Transmitter

    Gerne werde ich Deinen Rat befolgen und mich mit der AHV in Genf in Verbindung setzen. Natürlich werde ich mich danach wieder melden :)